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Moderator: Moderatoren
Eine Zahnspange verhindert mit Sicherheit keine Verbeamtung.Geometrie hat geschrieben: ↑10. Jul 2021, 20:56 Da es medizinisch erforderlich ist, trage ich seit diesem Monat eine feste Zahnspange, die ich wohl noch ungefähr 2 Jahre tragen muss. Ich habe mich nun für ein duales Studium bei mehreren Stadtverwaltungen beworben. Bei so einem Studium, wird man ja zunächst Beamter auf Probe. Stellt es ein Problem dar, wenn ich eine Zahnspange trage und diese auch zum Beginn des dualen Studiums noch tragen werde? Ist das womöglich ein Ausschlusskriterium?
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Wohl eher Beamter auf Widerruf.
Rein kieferorthopädische Leistungen sind bei Erwachsenen nur beihilfefähig, wenn die Behandlung schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat.
Stimmt, genau.
Ich meinte eher, ob sich diese Zahnspange auf meine Chancen im Bewerbungsprozess auswirken wird. Bei der Polizei ist es anscheinend so, dass wenn man die Spange zum Einstellungstermin noch tragen würde, man nicht genommen wird. Da man dort ja auch Beamter auf auf Widerruf wird, stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt dadurch überhaupt für ein duales Studium für den Bachelor of Law berücksichtigt werden kann.
Bei der Polizei kann das anscheinend ein Ausschlusskriterium sein, weswegen ich mir gerade ein bisschen Sorgen mache. Sind die was das betrifft einfach generell strenger?
Wer hat denn eine Zahnspange für IMMER? Dann ist man mit einem Gebiss dienstunfähig?
"Die kieferorthopädische Behandlung muss zwar nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung, aber zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossen sein."
Ich stufe das als Quatsch ein.