Da es medizinisch erforderlich ist, trage ich seit diesem Monat eine feste Zahnspange, die ich wohl noch ungefähr 2 Jahre tragen muss. Ich habe mich nun für ein duales Studium bei mehreren Stadtverwaltungen beworben. Bei so einem Studium, wird man ja zunächst Beamter auf Probe. Stellt es ein Problem dar, wenn ich eine Zahnspange trage und diese auch zum Beginn des dualen Studiums noch tragen werde? Ist das womöglich ein Ausschlusskriterium?
Schon mal danke für die Antworten
Geometrie hat geschrieben: ↑10.07.2021 20:56
Da es medizinisch erforderlich ist, trage ich seit diesem Monat eine feste Zahnspange, die ich wohl noch ungefähr 2 Jahre tragen muss. Ich habe mich nun für ein duales Studium bei mehreren Stadtverwaltungen beworben. Bei so einem Studium, wird man ja zunächst Beamter auf Probe. Stellt es ein Problem dar, wenn ich eine Zahnspange trage und diese auch zum Beginn des dualen Studiums noch tragen werde? Ist das womöglich ein Ausschlusskriterium?
Schon mal danke für die Antworten
Eine Zahnspange verhindert mit Sicherheit keine Verbeamtung.
Geometrie hat geschrieben: ↑10.07.2021 20:56
Bei so einem Studium, wird man ja zunächst Beamter auf Probe.
Wohl eher Beamter auf Widerruf.
Geometrie hat geschrieben: ↑10.07.2021 20:56
Stellt es ein Problem dar, wenn ich eine Zahnspange trage und diese auch zum Beginn des dualen Studiums noch tragen werde?
Rein kieferorthopädische Leistungen sind bei Erwachsenen nur beihilfefähig, wenn die Behandlung schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat.
GFunkt hat geschrieben: ↑11.07.2021 11:37
Wohl eher Beamter auf Widerruf.
Stimmt, genau.
GFunkt hat geschrieben: ↑11.07.2021 11:37
Rein kieferorthopädische Leistungen sind bei Erwachsenen nur beihilfefähig, wenn die Behandlung schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen hat.
Ich meinte eher, ob sich diese Zahnspange auf meine Chancen im Bewerbungsprozess auswirken wird. Bei der Polizei ist es anscheinend so, dass wenn man die Spange zum Einstellungstermin noch tragen würde, man nicht genommen wird. Da man dort ja auch Beamter auf auf Widerruf wird, stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt dadurch überhaupt für ein duales Studium für den Bachelor of Law berücksichtigt werden kann.
AndyO hat geschrieben: ↑11.07.2021 09:50
Eine Zahnspange verhindert mit Sicherheit keine Verbeamtung.
Bei der Polizei kann das anscheinend ein Ausschlusskriterium sein, weswegen ich mir gerade ein bisschen Sorgen mache. Sind die was das betrifft einfach generell strenger?
Geometrie hat geschrieben: ↑11.07.2021 13:46
Bei der Polizei kann das anscheinend ein Ausschlusskriterium sein, weswegen ich mir gerade ein bisschen Sorgen mache. Sind die was das betrifft einfach generell strenger?
Wer hat denn eine Zahnspange für IMMER? Dann ist man mit einem Gebiss dienstunfähig?
AndyO hat geschrieben: ↑12.07.2021 19:05
Wer hat denn eine Zahnspange für IMMER? Dann ist man mit einem Gebiss dienstunfähig?
"Die kieferorthopädische Behandlung muss zwar nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung, aber zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossen sein."
Ist das nicht der Fall, wird eine Einstellung ausgeschlossen. Das steht zumindest so auf der Seite der Bundespolizei.
Zu der Stadtverwaltung gibt es, was mein Problem betrifft, leider keine genauen Angaben. Da man ja sowohl dort als auch bei der Bundespolizei Beamter auf Widerruft wird, dachte ich, vielleicht wären die Kriterien ja gleich.
Geometrie hat geschrieben: ↑12.07.2021 20:06
Zu der Stadtverwaltung gibt es, was mein Problem betrifft, leider keine genauen Angaben. Da man ja sowohl dort als auch bei der Bundespolizei Beamter auf Widerruft wird, dachte ich, vielleicht wären die Kriterien ja gleich.