VersorgungausgleichModerator: Moderatoren
VersorgungausgleichBei der Scheidung vor ca 20 Jahren wurde der Versorgungsausgleich errechnet und der betrug 390 Euro umgerechnet.
Nur bei jedem Plus meiner Pension bekam meine Ex-Frau immer ein Anteil ab. Dieser beträgt heut zu Tage 620 Euro. Die Frage ist wohl, wie kann dies sein und wo kann ich die Grundlage dafür nachlesen. Eine größere Ungerechtigkeit gibt es wohl nicht mehr.
Re: VersorgungausgleichRechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 BeamtVG.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.
Re: VersorgungausgleichZusatz: Bei Soldaten ist Rechtsgrundlage § 55c Abs. 2 SVG.
Re: VersorgungausgleichUnd das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
Re: Versorgungausgleichfür mich ist das ein purer Hohn, dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
Re: VersorgungausgleichHallo zusammen,
hier steht auch etwas zu diesem Thema: viewtopic.php?f=4&t=9047&start=15 Schönes Wochenende wünscht Ina123
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