Bei der Scheidung vor ca 20 Jahren wurde der Versorgungsausgleich errechnet und der betrug 390 Euro umgerechnet.
Nur bei jedem Plus meiner Pension bekam meine Ex-Frau immer ein Anteil ab. Dieser beträgt heut zu Tage 620 Euro.
Die Frage ist wohl, wie kann dies sein und wo kann ich die Grundlage dafür nachlesen. Eine größere Ungerechtigkeit
gibt es wohl nicht mehr.
Versorgungausgleich
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GFunkt
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Re: Versorgungausgleich
Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 BeamtVG.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.
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GFunkt
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Re: Versorgungausgleich
Zusatz: Bei Soldaten ist Rechtsgrundlage § 55c Abs. 2 SVG.
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sailor
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Re: Versorgungausgleich
Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
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GFunkt
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Re: Versorgungausgleich
M.W. nur dann, wenn der/die Ausgleichsberechtigte länger als 3 Jahre Leistungen bezogen hat. Darunter auf Antrag des/der Ausgleichspflichtigen nicht mehr.sailor hat geschrieben: 04.09.2018 11:52 Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
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jupp2005
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Re: Versorgungausgleich
für mich ist das ein purer Hohn, dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
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GFunkt
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Re: Versorgungausgleich
Aufrechnung der Rentenbezüge??? Was genau meinen Sie damit? Es wird nichts aufgerechnet.jupp2005 hat geschrieben: 04.09.2018 12:57 dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
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Ina123
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Re: Versorgungausgleich
Hallo zusammen,
hier steht auch etwas zu diesem Thema: viewtopic.php?f=4&t=9047&start=15
Schönes Wochenende wünscht
Ina123
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sailor
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