Versorgungausgleich

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jupp2005
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Versorgungausgleich

Beitrag von jupp2005 »

Bei der Scheidung vor ca 20 Jahren wurde der Versorgungsausgleich errechnet und der betrug 390 Euro umgerechnet.
Nur bei jedem Plus meiner Pension bekam meine Ex-Frau immer ein Anteil ab. Dieser beträgt heut zu Tage 620 Euro.
Die Frage ist wohl, wie kann dies sein und wo kann ich die Grundlage dafür nachlesen. Eine größere Ungerechtigkeit
gibt es wohl nicht mehr.
GFunkt
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von GFunkt »

Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 2 BeamtVG.
Nachdem sowohl die Versorgungsbezüge als auch die Renten(anwartschaft) dynamisiert sind, kann von Ungerechtigkeit wohl keine Rede sein.
GFunkt
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von GFunkt »

Zusatz: Bei Soldaten ist Rechtsgrundlage § 55c Abs. 2 SVG.
sailor
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von sailor »

Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
GFunkt
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von GFunkt »

sailor hat geschrieben: 4. Sep 2018, 11:52 Und das schöne ist: wenn sie dann gestorben ist wird weiterhin der Versorgungsausgleich abgezogen.
M.W. nur dann, wenn der/die Ausgleichsberechtigte länger als 3 Jahre Leistungen bezogen hat. Darunter auf Antrag des/der Ausgleichspflichtigen nicht mehr.
jupp2005
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von jupp2005 »

für mich ist das ein purer Hohn, dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
GFunkt
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von GFunkt »

jupp2005 hat geschrieben: 4. Sep 2018, 12:57 dann braucht man ja letztlich keine Aufrechnung der Rentenbezüge.
Aufrechnung der Rentenbezüge??? Was genau meinen Sie damit? Es wird nichts aufgerechnet.
Ina123
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von Ina123 »

Hallo zusammen,

hier steht auch etwas zu diesem Thema: viewtopic.php?f=4&t=9047&start=15

Schönes Wochenende wünscht
Ina123
sailor
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Re: Versorgungausgleich

Beitrag von sailor »

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