Hallo@all !
Ich habe vor kurzem einer Beihilfeentscheidung widersprochen. Nun habe ich einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten. Als Anlage wurde eine Rücknahmeerklärung, die ich innerhalb 14 Tagen unterschreiben und zurücksenden soll, sowie ein vorgefertigter Rücksendeumschlag beigefügt!
Warum soll ich meinen Widerspruch zurück nehmen ? Was hat das evtl. für Vor- und/oder Nachteile ? Kennt sich hier jemand aus bzw. dieses Prozedere schon einmal durchlaufen ?
Über Infos und Rückmeldungen jeglicher Art würde ich mich freuen. Danke.
Gruß
Kringel
Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Moderator: Moderatoren
Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Merkwürdiges Procedere der Widerspruchsstelle. Nach dem Erlass des Widerspruchsbescheides wird erst die Erklärung über die Rücknahme des Widerspruchs angeboten? Macht doch eigentlich aus Behördensicht nur Sinn, wenn lediglich der Widerspruch vorliegt. Aber doch nicht, wenn der Widerspruchsbescheid bereits erlassen wurde, zumal ja diesem oft eine Anhörung/Gelegenheit zur Stellungnahme vorausgeht.
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Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
das macht keinen sinn und scheint ein fehler zu sein
Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Nein, das ist gängige Praxis. Dann können die den Vorgang dann ad akte legen. So auf die Art alles hat sich geklärt und alles ist gut. Statisktik gerettet. Und du kannst auch nicht mehr klagen.
Selbst wenn ich nicht klagen wollte, habe ich den Widerspruch nicht zurückgenommen.
Ich recherchiere dann und schau wer wohl im Recht ist. Notfalls wende ich mich an die Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Die fordert dann deine Unterlagen an und rät dir.
Selbst wenn ich nicht klagen wollte, habe ich den Widerspruch nicht zurückgenommen.
Ich recherchiere dann und schau wer wohl im Recht ist. Notfalls wende ich mich an die Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Die fordert dann deine Unterlagen an und rät dir.
Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Solange ein Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde anhängig ist, ist dessen Rücknahme zulässig. Nach der Zustellung des Widerspruchsbescheides ist eine Rücknahme des Widerspruchs nicht mehr möglich. Ein Widerspruch kann nach Erlass des Widerspruchsbescheids zumindest dann nicht mehr zurückgenommen werden, wenn zuvor durch eine Anhörung Gelegenheit zur Rücknahme gegeben wurde (BVerwG, Beschluss v. 19.5.1999, Az.: 8 B 61/99, juris- Dok. Rn. 7).
Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Ich habe noch 2 Links zum Widerspruch hier angefügt.
https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/ ... tNr=241053
https://www.sueddeutsche.de/politik/kra ... -1.6118932
https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/ ... tNr=241053
https://www.sueddeutsche.de/politik/kra ... -1.6118932