Hallo zusammen,
es heißt immer, man müsse "einen goldenen Löffel" klauen, um als BaL entlassen zu werden. Was müsste theoretisch passieren (oder welche Rechtsprechung ist bekannt), dass man zwangsweise aus dem Dienst entlassen wird? Ich bin gespannt auf die Antworten.
Grüße
Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
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Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Zuletzt geändert von B2D2S am 02.09.2022 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Soweit ich weiß, wird man ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr entlassen. Bei Bestechlichkeit reichen aber auch schon 6 Monate.
Da muss also schon ordentlich was vorgefallen sein.
Da muss also schon ordentlich was vorgefallen sein.
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Einfach mal google bemühen. Da gibt es genug Beiträge zum Thema.
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Ab einer FS von 12 Monate ist die Entlassung aus dem Dienst obligatorisch findet "automatisch" statt. Aber auch bei weit geringeren Vergehen (nicht juristisch gemeint) kann eine Entlassung betrieben werden.
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Freiheitsstrafe muss es gar nicht sein. Bei innerdienstlichen Verstößen, wie z. B. Kollegendiebstahl, Griff in die Portokasse, usw., kann es ganz schnell gehen:
https://www.bverwg.de/de/090321B2B6.21.0
https://www.bverwg.de/de/090321B2B6.21.0
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Sag ich doch. Als Disziplinarmaßnahme kann auch eine "Entfernung aus dem Dienst" betrieben werden. Und das uabhängig von irgendwelchen strafrechtlich relevanten "Vergehen"-max_relax hat geschrieben: ↑05.09.2022 08:37 Freiheitsstrafe muss es gar nicht sein. Bei innerdienstlichen Verstößen, wie z. B. Kollegendiebstahl, Griff in die Portokasse, usw., kann es ganz schnell gehen:
https://www.bverwg.de/de/090321B2B6.21.0
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
Unerlaubtes Fernbleiben, Abrechnung zu hoher Reisekosten, falsche Arbeitszeitbuchungen, ungenehmigte Nebentätigkeit während Krankheit ...
...wie oben schon geschrieben, einfach googlen
...wie oben schon geschrieben, einfach googlen
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?
So ist est, max_relax. Die Hürden sind mitunter verwaltungsgerichtlich recht niederschwellig ausgelegt, meiner Ansicht nach aber völlig gerechtfertigt. Auch als Beamter kann man sich nicht viel erlauben, bevor es zu einer Entlassung kommt. Mitunter viel weniger, als es bei einem Angestellten der Fall wäre.