Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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B2D2S
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Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von B2D2S »

Hallo zusammen,

es heißt immer, man müsse "einen goldenen Löffel" klauen, um als BaL entlassen zu werden. Was müsste theoretisch passieren (oder welche Rechtsprechung ist bekannt), dass man zwangsweise aus dem Dienst entlassen wird? Ich bin gespannt auf die Antworten.

Grüße
Zuletzt geändert von B2D2S am 2. Sep 2022, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Spee
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von Spee »

Soweit ich weiß, wird man ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr entlassen. Bei Bestechlichkeit reichen aber auch schon 6 Monate.
Da muss also schon ordentlich was vorgefallen sein.
Pipapo
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von Pipapo »

Einfach mal google bemühen. Da gibt es genug Beiträge zum Thema.
linebacker
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von linebacker »

Spee hat geschrieben: 2. Sep 2022, 21:39 Soweit ich weiß, wird man ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr entlassen. Bei Bestechlichkeit reichen aber auch schon 6 Monate.
Da muss also schon ordentlich was vorgefallen sein.
Ab einer FS von 12 Monate ist die Entlassung aus dem Dienst obligatorisch findet "automatisch" statt. Aber auch bei weit geringeren Vergehen (nicht juristisch gemeint) kann eine Entlassung betrieben werden.
max_relax
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Registriert: 13. Apr 2016, 09:24
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von max_relax »

Freiheitsstrafe muss es gar nicht sein. Bei innerdienstlichen Verstößen, wie z. B. Kollegendiebstahl, Griff in die Portokasse, usw., kann es ganz schnell gehen:

https://www.bverwg.de/de/090321B2B6.21.0
linebacker
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von linebacker »

max_relax hat geschrieben: 5. Sep 2022, 08:37 Freiheitsstrafe muss es gar nicht sein. Bei innerdienstlichen Verstößen, wie z. B. Kollegendiebstahl, Griff in die Portokasse, usw., kann es ganz schnell gehen:

https://www.bverwg.de/de/090321B2B6.21.0
Sag ich doch. Als Disziplinarmaßnahme kann auch eine "Entfernung aus dem Dienst" betrieben werden. Und das uabhängig von irgendwelchen strafrechtlich relevanten "Vergehen"-
Alea
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von Alea »

Unerlaubtes Fernbleiben, Abrechnung zu hoher Reisekosten, falsche Arbeitszeitbuchungen, ungenehmigte Nebentätigkeit während Krankheit ...
...wie oben schon geschrieben, einfach googlen
mangoline1
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Re: Was muss man als Beamter auf Lebenszeit tun ("verbrechen"), um entlassen zu werden?

Beitrag von mangoline1 »

So ist est, max_relax. Die Hürden sind mitunter verwaltungsgerichtlich recht niederschwellig ausgelegt, meiner Ansicht nach aber völlig gerechtfertigt. Auch als Beamter kann man sich nicht viel erlauben, bevor es zu einer Entlassung kommt. Mitunter viel weniger, als es bei einem Angestellten der Fall wäre.
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