Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

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Gertrud1927
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nicht ganz so denke ich. Mal angenommen.
500 eigene Rente/3700 Ehemann = 4200 Gesamteinkomm / die Hälfte =2100
Ehefrau zahlt den Beitrag für 500 aus Rente und 1600 aus Versorgung.
Später als Witwe für 500 aus Rente und fürs gesamtes Witwengeld als Versorgung.
Als freiwilliges Mitglied der GKV zahlt sie den vollen Beitrag bekommt aber von der DRV Krankenversicherungszuschuss für Ihre Rente.
Seite 3 unter 4
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf
Gertrud1927
Beiträge: 536
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Beitragssätze und Zusatzbeitrag musst selber schauen wie hoch Versorgung verbeitragt wird.
Wenn Unterschied ist aber auch nicht das was wirklich kostet. Das meiste kommt zusammen mit dem was verbeitragt wird.
Hab mal gerechnet als freiwilliges Mitglied.
1.Du noch in Arbeit.
3700+500=4200:2=2100 Beitrag für 500 Rente und 1600 Sonstiges Eink
2. In Pension
2600+500=3100:2=1550 Beitrag für 500 Rente und 1050 Versorgung
3 Bei Witwengeld
1700+500 Beitrag für 500 Rente und 1700 Versorgung
Als Freiw Mitglied immer vollen Beitragssatz.
Bei dem Beitrag für Rente bekommt sie die Hälfte als Zuschuss von der DRV.
4.Wenn sie noch keine Rente bekommt halt nur die Hälfte von Deinem Einkommen für Ihren Beitrag.
Jetzt schreibst Du was von später KVdR.
Da sieht das alles anders aus aber das ist kein Wunschkonzert sondern Regeln man kommt in die KVdR oder nicht.
Wenn sie in der KVdR ist ist sie Pflichtversichert und da wird nichts von Deinen Einkünften/Versorgung für Ihren Beitrag angerechnet. Aber nur solange Du lebst.
Erst dann wenn es Ihre Versorgung wird wie 3.
Ich hoffe hab mich nicht verrechnet.
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Ist deine Frau nicht wegen der Ehe auch beihilfeberechtigt?
Bezüglich der Pflegeversicherung wäre dann ihr Anteil an deiner Pension nur hälftig zu verbeitragen.

Was ich nicht verstehe ist der aktuelle Status deiner Ehefrau.
Arbeitet sie sozialversicherungspflichtig, dann müsste sie aktuell doch gesetzlich krankenversichert sein, das klingt bei dir aber anders, evtl. ein Sonderfall oder habe ich es falsch verstanden?
Gertrud1927
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ist immer schlecht wenn man nicht alles weiss und sich viel zurechtdenken muss.
Anrechnung des Einkommens vom Partner ist nur solange Freiwillig Versichert und andere Kriterien. Nicht bei Pflichtversicherung.
1. Wenn Sie in die KVdR kommt ist das pflichtversichert. Da zahlt sie nur 1/2 Beitrag auf die Rente und 1/2 die DRV. Dein Einkommen spielt dann keine Rolle ob Gehalt oder Pension.
2. Wenn Du dann weg bist ist es Ihr Witwengeld als Versorgung. Und auf dann Ihre Versorgungsbezüge zahlt sie den vollen Beitragssatz. Und weiter auf Ihre Rente 1/2.
Bei Eurer Konfiguration könnte ich mir denken das vielleicht ein Midijob für sie ganz gut passen würde wg der eigenen KV für wenig Beitrag.
Wäre ja viel weniger wie freiwillig.
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich verstehe das Regelwerk wie Gertrud:

Wenn deine Frau aktuell sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist sie pflichtversichert.
Hat sie die Voraussetzungen (mit 63) erfüllt, um Anspruch auf Mitglied in KVdR zu haben?
Wenn beides bejaht wird, dann wird die Versorgung erst relevant (was ist Versorgung: SGB V § 229), wenn sie deine Pension erhält.
Klärungsbedürftig ist vielleicht noch, was mit der Höhe des Beitragssatzes zur PflV ist. Prognose: deutlich steigend. Bei Planungen nicht außer Acht lassen.

Warum du angedacht hast, dass sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist mir noch nicht klar.