Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

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Paul68
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Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

Hallo

kann mir jemand sagen, wie der Beitrag berechnet wird, wenn die Ehefrau nicht mehr arbeitet und pflichtversichert ist.

Es geht hier nicht um die private Krankenversicherung!

Die Ehefrau soll freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichert werden. Wie wird in diesem fall der Beitrag berechnet? Vermutlich richtet sich die Beitragshöhe ja noch der Besoldung.
Mal an einem Beispiel zur Berechnung:

Ehemann - Besoldung 3700€ Brutto
Erste Frage, wird hier mit dem ermäßigtem Beitragssatz 14% + 1,2 % gerechnet, oder kommt hier der allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent + 1,2% ) zum tragen? Das müßte dann natürlich unten noch angepasst werden, da ich hier mit dem ermäßigten gerechnet habe.
Und wird dieser auf die halbe Besoldung angerechnet, also:

3700€ / 2 = 1850€ 15,2% = 281,20€ KV 3,4% (keine Kinder) = 62,90€ Pflegeversicherung

Oder wird hier mit 2.418,75€ (Berechnungsgrundlage da Obergrenze der halbe Beitragsbemessungs- grenze ) gerechnet, also:

2418,75€ 15,2% = 367,65€ KV 3,4% (keine Kinder) = 82,24% Pflegeversicherung (also das ganze nur auf den höchst Beitrag bezogen)


Vielen Dank im Voraus

Gruss Paul68
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

Hallo,

kurze Rückmeldung!
Die Frage hat sich erledigt, heute noch einmal mit der Krankenkasse gesprochen.
Sollte noch jemand die Information benötigen:
Berechnungen erfolgt für das 1/2 Bruttogehalt und hier mit dem ermäßigten Beitragssatz. So wird auch bei der Pension gerechnet um den Beitrag zu ermitteln.
Bei der Witwenpension und eigener Rente verhält es sich dann etwas anders:
Einmal wird der Beitrag für die eigene Rente berechnet über den allgemeinen Beitragssatz. Dieser wird dann noch einmal um die Hälfte reduziert.
Auf die Witwenpension fällt ebenfalls ein KV Beitrag an, der auch mit Hilfe des allgemeinen Beitragssatz errechnet wird. Hier muss die Witwe allerdings alles alleine tragen, im Gegensatz zu Ihrer eigenen Rente.

Ich hoffe, dass ich das jetzt alles richtig verstanden habe.

Gruss Paul68
Gertrud1927
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Nicht ganz so denke ich. Mal angenommen.
500 eigene Rente/3700 Ehemann = 4200 Gesamteinkomm / die Hälfte =2100
Ehefrau zahlt den Beitrag für 500 aus Rente und 1600 aus Versorgung.
Später als Witwe für 500 aus Rente und fürs gesamtes Witwengeld als Versorgung.
Als freiwilliges Mitglied der GKV zahlt sie den vollen Beitrag bekommt aber von der DRV Krankenversicherungszuschuss für Ihre Rente.
Seite 3 unter 4
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

Hallo Gertrud1927

entschuldige das ich erst jetzt antworte, hatte das leider noch nicht gesehen!

Also ich hatte es eigentlich so verstanden, nach meinem Telefonat mit der Krankenkasse (hier noch einmal der LINK: https://www.tk.de/resource/blob/2065876 ... g-data.pdf

und dort auf Seite zwei:

Witwe:
Gehen wir ruhig weiter von einer Rente 500 € aus = 14,6% (allgemeiner Beitragssatz)+ 0,7% (TK-Zusatzbeitragssatz)
Renten aus der gesetzli­chen Rentenversiche­rung (hier teilen Sie sich den Beitrag hälftig mit dem Rentenversi­cherungsträger)
Versorgungsbezüge (Pensionen und Be­triebsrenten)
Witwen Pension also 55% meiner Pension, sagen wir jetzt mal um einen Runden Betrag zu nehmen 1500 würde Sie bekommen, dann halt 14,60 % (allgemeiner Beitragssatz) sowie 0,70 % (TK-Zusatzbeitragssatz) nur hier übernimmt halt nicht hälftig der Rentenversicherungsträger, sondern Sie muß die kompletten Prozente alleine tragen!

Und der zweite Fall, der mir halt wichtig war. Wie viel müßte ich bezahlen (Berechnung) um Sie weiter in der GK freiwillig zu versichern (hier ging es mir um den Anspruch auf die KVdR)

Laut Aussage der TK, erfolgt hier die Berechnung anhand meines Einkommens (Sie selber hat noch keine Rente beantragt- erst mit 63)
Sollte ich noch arbeiten, wird hier der ermäßigte Satz für die Berechnung herangezogen:

Sonstiges Einkommen und/oder Einkünfte aus Selbstständigkeit (nicht ne­ben einer Rente und/oder einem Versor­gungsbezug erzielt)
Gehen wir hier mal ruhig wieder von den 3700 € aus, also:

3700 geteilt durch 2= 1600 €

Berechnung von 1600 € sind 14,00 % (ermäßigter Beitragssatz) sowie 0,70 % (TK-Zusatzbeitragssatz) zu entrichten für die Krankenkasse

Und immer natürlich noch die 3,05 % für die Pflegeversicherung + (0,35 % Zuschlag für Kinderlose)

Gruss
Gertrud1927
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Beitragssätze und Zusatzbeitrag musst selber schauen wie hoch Versorgung verbeitragt wird.
Wenn Unterschied ist aber auch nicht das was wirklich kostet. Das meiste kommt zusammen mit dem was verbeitragt wird.
Hab mal gerechnet als freiwilliges Mitglied.
1.Du noch in Arbeit.
3700+500=4200:2=2100 Beitrag für 500 Rente und 1600 Sonstiges Eink
2. In Pension
2600+500=3100:2=1550 Beitrag für 500 Rente und 1050 Versorgung
3 Bei Witwengeld
1700+500 Beitrag für 500 Rente und 1700 Versorgung
Als Freiw Mitglied immer vollen Beitragssatz.
Bei dem Beitrag für Rente bekommt sie die Hälfte als Zuschuss von der DRV.
4.Wenn sie noch keine Rente bekommt halt nur die Hälfte von Deinem Einkommen für Ihren Beitrag.
Jetzt schreibst Du was von später KVdR.
Da sieht das alles anders aus aber das ist kein Wunschkonzert sondern Regeln man kommt in die KVdR oder nicht.
Wenn sie in der KVdR ist ist sie Pflichtversichert und da wird nichts von Deinen Einkünften/Versorgung für Ihren Beitrag angerechnet. Aber nur solange Du lebst.
Erst dann wenn es Ihre Versorgung wird wie 3.
Ich hoffe hab mich nicht verrechnet.
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

Hallo,

wenn ich dich richtig verstehe:

Das mit der KVdR habe ich mir ja extra herausgesucht! Sie kommt hier nur in den Genuss, wenn Sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90% gesetzlich versichert war. Deshalb ja auch die ganzen Rechnungen. Hört Sie z.B. jetzt auf und ich versichere Sie freiwillig in der GK bis zu Ihrer Rente (bis Sie 63 wird), so hätte Sie Anspruch auf die KVdR. So habe ich das verstanden. Versichere ich Sie hingegen privat, schafft Sie die 90% nicht mehr!

Wo wir allerdings auseinander sind, ist der Punkt 1 (ich arbeite noch und Sie bezieht Rente) , kann aber nicht passieren. Lassen wir also den Punkt mal unter den Tisch fallen!

Viel wichtiger ist der zweite Fall:

Punkt 2 (ich in Pension) und Sie bezieht Ihre Rente! Bist Du dir da sicher, das ich in diesem Fall ebenfalls einen Beitrag von meiner Pension, für Ihre freiwillige KV entrichten muss? Denn in diesem Fall ist Sie ja schon Mitglied in der KVdR. Ich habe das wirklich anders am Telefon verstanden. Macht in meinen Augen nicht wirklich Sin, aber was heißt das schon!

Punkt 3 ("ich in der Kiste") Sie Rentnerin und zusätzlich die 55% Versorgung aus meiner Pension. Da sind wir wieder gleich auf. Das hatte ich auch so verstanden wie Du es schreibst. Hier muss Sie dann zusätzlich einen Beitrag auf die 55% Versorgung entrichten.

Mal ganz ehrlich, wenn das wirklich so stimmt, dann kann ich Sie ja fast auch privat versichern (70:30)! Stellt sich natürlich die Frage nach dem Beitrag bei solch einem Einstiegsalter.

Erst einmal vielen Dank, dass Du dir die ganze Mühe mit mir machst. Hast mir hier nämlich schon einmal weiter geholfen, bezüglich meiner Pension!

Gruss
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo
Ist deine Frau nicht wegen der Ehe auch beihilfeberechtigt?
Bezüglich der Pflegeversicherung wäre dann ihr Anteil an deiner Pension nur hälftig zu verbeitragen.

Was ich nicht verstehe ist der aktuelle Status deiner Ehefrau.
Arbeitet sie sozialversicherungspflichtig, dann müsste sie aktuell doch gesetzlich krankenversichert sein, das klingt bei dir aber anders, evtl. ein Sonderfall oder habe ich es falsch verstanden?
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

@Dienstunfall_L
ja ist Sie! 70:30

Momentan arbeitet Sie noch und ist damit pflichtversichert.
Aber wie ich schon schrieb, überlege ich mir gerade, was günstiger wird, sollte Sie Ihren Job kündigen!
Klar könnte ich Sie auch privat versichern, aber bei einem Eintrittsalter von 55 J und einem Hüftleiden, dürfte das auch nicht gerade günstig werden. Deshalb rechnen wir uns gerade beide Möglichkeiten durch!
Ich versuche das ja erst einmal nur zu verstehen, mit der Berechnung.
Nachtrag: es geht mir im wesentlichen um die günstigere Möglichkeit für Sie, sollte ich mal nicht mehr sein!

Gruss
Gertrud1927
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ist immer schlecht wenn man nicht alles weiss und sich viel zurechtdenken muss.
Anrechnung des Einkommens vom Partner ist nur solange Freiwillig Versichert und andere Kriterien. Nicht bei Pflichtversicherung.
1. Wenn Sie in die KVdR kommt ist das pflichtversichert. Da zahlt sie nur 1/2 Beitrag auf die Rente und 1/2 die DRV. Dein Einkommen spielt dann keine Rolle ob Gehalt oder Pension.
2. Wenn Du dann weg bist ist es Ihr Witwengeld als Versorgung. Und auf dann Ihre Versorgungsbezüge zahlt sie den vollen Beitragssatz. Und weiter auf Ihre Rente 1/2.
Bei Eurer Konfiguration könnte ich mir denken das vielleicht ein Midijob für sie ganz gut passen würde wg der eigenen KV für wenig Beitrag.
Wäre ja viel weniger wie freiwillig.
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

@Gertrud1927

habe ich wieder Kauderwelsch geschrieben- sorry! Das war nicht meine Absicht.
Jaaaa, so passt das und so hatte ich es auch verstanden!
Wenn ich es jetzt mal so sagen darf, Du bist ein Schatz!
Danke 🙏
Nachtrag: ja über den Mini Job hatten wir auch schon nachgedacht
Gruss
Dienstunfall_L
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich verstehe das Regelwerk wie Gertrud:

Wenn deine Frau aktuell sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist sie pflichtversichert.
Hat sie die Voraussetzungen (mit 63) erfüllt, um Anspruch auf Mitglied in KVdR zu haben?
Wenn beides bejaht wird, dann wird die Versorgung erst relevant (was ist Versorgung: SGB V § 229), wenn sie deine Pension erhält.
Klärungsbedürftig ist vielleicht noch, was mit der Höhe des Beitragssatzes zur PflV ist. Prognose: deutlich steigend. Bei Planungen nicht außer Acht lassen.

Warum du angedacht hast, dass sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist mir noch nicht klar.
Paul68
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Re: Berechnung Krankenversicherung Ehefrau

Beitrag von Paul68 »

@Dienstunfall_L

das hatte ich oben geschrieben!
Sollte Sie im nächsten Jahr ihren Job kündigen, müssten wir uns etwas überlegen!

Nochmals danke an euch beide!

Gruss
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