Ich werde im Oktober 48 und derzeit sieht es danach aus, dass ich aufgrund von Krankheit frühpensioniert werde.
Ich werde planmäßig am August 2021 nach A 12 befördert und meine Dienstalterstufe wird im Oktober 2022 auf Stufe 11 gesetzt.
Ich möchte nach Möglichkeit diese beiden finanziellen Besserstellungen natürlich in die Pensionierung mitnehmen und ruhegehaltsfähig bekommen.
Bei der Besoldungsstufe gilt ja die "2-Jahres-Regelung", gilt dies auch bei der Dienstaltersstufe?
Konkret:
Frühpensionierung im August 2023 oder Oktober 2024 ???
Vielen Dank und beste Grüße!

Pierre