Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

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Herm
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Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Im Elster Portal ist jetzt die Lohnsteuerbescheinigung für 2024 eingestellt.
(BA f. Post und Telekommunikation).Übermittlungszeitpunkt 21.11.2024.

Nachzahlungen der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr sind
extra aufgeführt unter:
"Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre"

Der Betrag für die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ist bei mir
stark gestiegen..wieso / warum ?
Also nicht wundern...bei euch auch ?

Bei der Berechnung ist aber alles in Ordnung...die alten Versorgungsfreibeträge
(hier bei mir 2652 Euro /2013 ) werden ordnungsgemäss vom Brutto abgezogen.

Leider rechnet Elster noch falsch..die Erhöhung vom Grundfreibetrag Dezember 2024
wird noch nicht berücksichtigt. Es fehlen ca. 40 Euro an Erstattung.
Aber die Software wird ja noch bis März 2025 angepasst...

Man kann seine Erstattung ja mal probehalber ausrechnen...Postbeamtenkrankenkasse
+ 80 Euro zu 2023 , Pflegeversicherung 2024 x 12, Handwerkerleistungen(Schornsteinfeger etc)
eingeben...beim angezeigten Erstattungsbetrag dann abbrechen.

Schönes Wochenende !
Allium
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Allium »

das passt hier vielleicht nicht ganz zu deinem Beitrag, aber ich bin DDU und hatte jetzt im Januar echt durch die PkV Erhöhung 50 Euro weniger Netto...von Steuererleichterung ist nichts zu merken...oder kommt das erst noch? nur im Dezember 24 gab es diesen Ausgleich. Echt fies :| SORRY fürs Jammern
Herm
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Zitat : von Steuererleichterung ist nichts zu merken...oder kommt das erst noch?

Ja..da kommt noch was.
Steht ja auch kleingedruckt auf der Bezügemitteilung der Bundesanstalt PT für Januar 2025.
Das Gesetzgebungsverfahren dafür ist noch nicht abgeschlossen.
Dann wird nachgezahlt.
-----------
Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen.

Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).
Herm
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Info:
Der BMF Lohn- und Einkommensteuerrechner für 2025 wurde aktualisiert und
berücksichtigt nun den neuen Grundfreibetrag 2025 und die "kalte Progression ".

"Freudensprünge" kann man damit nicht machen..aber es stehen ja noch
Tarifverhandlungen vor der Tür.
ramos96
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von ramos96 »

Also die neue Lohnsteuer ist in der Februarabrechnung immer noch nicht eingearbeitet...
Herm
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Meldung: (Mit Datum vom 22. Januar 2025 )
Die Finanzverwaltung hat die endgültigen Tabellen und Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025 bekannt gemacht.
Sie sind spätestens ab März anzuwenden und machen eine rückwirkende Korrektur erforderlich.

Also Nachzahlung mit den "März Bezügen"..bis dahin sind die Lohnprogramme angepasst.

Schönes Wochenende !
Herm
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Zitat von mir:
Der Betrag für die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ist bei mir
stark gestiegen..wieso / warum ?

Antwort:
Die Bemessungsgrundlage ändert sich nur, wenn die Versorgung komplett neu berechnet wird.

Und das wurde sie ja..wegen der Nachzahlungen der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr.
Steuerlich hat das keine Auswirkungen..die Versorgungsfreibeträge stehen ja fest.

Die Postbeamtenkrankenkasse hat die Bescheinigung für 2024 jetzt auch in Elster bereitgestellt.

Wer das Postfach in der App PBeaKKDirekt benutzt..bekommt die Bescheinigung darin zugestellt
und nicht mehr per Brief...laut PBeaKK.

Leider rechnet Elster immer noch falsch..das wird sich hoffentlich bald ändern.
Hessen63
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Hessen63 »

Herm hat geschrieben: 31. Jan 2025, 16:43 Meldung: (Mit Datum vom 22. Januar 2025 )
Die Finanzverwaltung hat die endgültigen Tabellen und Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025 bekannt gemacht.
Sie sind spätestens ab März anzuwenden und machen eine rückwirkende Korrektur erforderlich.

Also Nachzahlung mit den "März Bezügen"..bis dahin sind die Lohnprogramme angepasst.

Schönes Wochenende !
Also bei mir beträgt die Nachverrechnung für die Monate 01-25 und 02-25 je 7€, also in 03-25 14€
Gruß aus Hessen Heinz
Hessen63
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Hessen63 »

Herm hat geschrieben: 13. Jan 2025, 20:37 Zitat : von Steuererleichterung ist nichts zu merken...oder kommt das erst noch?

Ja..da kommt noch was.
Steht ja auch kleingedruckt auf der Bezügemitteilung der Bundesanstalt PT für Januar 2025.
Das Gesetzgebungsverfahren dafür ist noch nicht abgeschlossen.
Dann wird nachgezahlt.
-----------
Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen.

Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).
Das waren im Dezember 2024 fast 37€ netto mehr. Wenn das wirklich noch kommt und nichts mit dem Grundfreibetrag zu tun hat, freue ich mich auf eine Nachzahlung
Gruß aus Hessen Heinz
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