Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

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Herm
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Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Im Elster Portal ist jetzt die Lohnsteuerbescheinigung für 2024 eingestellt.
(BA f. Post und Telekommunikation).Übermittlungszeitpunkt 21.11.2024.

Nachzahlungen der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr sind
extra aufgeführt unter:
"Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre"

Der Betrag für die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ist bei mir
stark gestiegen..wieso / warum ?
Also nicht wundern...bei euch auch ?

Bei der Berechnung ist aber alles in Ordnung...die alten Versorgungsfreibeträge
(hier bei mir 2652 Euro /2013 ) werden ordnungsgemäss vom Brutto abgezogen.

Leider rechnet Elster noch falsch..die Erhöhung vom Grundfreibetrag Dezember 2024
wird noch nicht berücksichtigt. Es fehlen ca. 40 Euro an Erstattung.
Aber die Software wird ja noch bis März 2025 angepasst...

Man kann seine Erstattung ja mal probehalber ausrechnen...Postbeamtenkrankenkasse
+ 80 Euro zu 2023 , Pflegeversicherung 2024 x 12, Handwerkerleistungen(Schornsteinfeger etc)
eingeben...beim angezeigten Erstattungsbetrag dann abbrechen.

Schönes Wochenende !
Allium
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Allium »

das passt hier vielleicht nicht ganz zu deinem Beitrag, aber ich bin DDU und hatte jetzt im Januar echt durch die PkV Erhöhung 50 Euro weniger Netto...von Steuererleichterung ist nichts zu merken...oder kommt das erst noch? nur im Dezember 24 gab es diesen Ausgleich. Echt fies :| SORRY fürs Jammern
Herm
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Re: Lohnsteuerbescheinigung 2024 / Nachzahlung Versorgungsbezüge

Beitrag von Herm »

Zitat : von Steuererleichterung ist nichts zu merken...oder kommt das erst noch?

Ja..da kommt noch was.
Steht ja auch kleingedruckt auf der Bezügemitteilung der Bundesanstalt PT für Januar 2025.
Das Gesetzgebungsverfahren dafür ist noch nicht abgeschlossen.
Dann wird nachgezahlt.
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Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen.

Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).