Hallo Kollegen,
in meinem Amt kann sich niemand mehr bewerben etc. ohne, dass solche Informationen ständig durch den Personalrat und dessen neugierige Kollegen im Vorab schon die Runde machen. Das ist nervig und macht jeden gläsern. Zudem tut es nicht immer gut, einen Versetzungswunsch o.ä. unabhängig vom Erfolg öffentlich zu machen (lassen).... Ihr wisst was ich meine
Meine Frage wäre deshalb, ob der Personalrat grundsätzlich zur Geheimhaltung von Informationen bzgl. Bewerbungen/Versetzungen/sonst. Anträgen etc. verpflichtet ist?
Besten Dank im Voraus.
Geheimhaltung Personalrat?
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Natürlich hat der Personalrat eine Verschwiegenheitspflicht.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 20Aufgaben.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 20Aufgaben.
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Meine Meinung dazu:
Die Verletzung der Verdchwiegenheitspflicht ist sogar strafbar. Solche Leute haben im PR nichts verloren. Ich würde da ganz rigide gegen vorgehen. Das müsste eigentlich die Behördenleitung machen.
Siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Die Verletzung der Verdchwiegenheitspflicht ist sogar strafbar. Solche Leute haben im PR nichts verloren. Ich würde da ganz rigide gegen vorgehen. Das müsste eigentlich die Behördenleitung machen.
Siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
MS
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Das klingt mehr nach Personal(un)rat...
Ich würde den Personalunrat anschreiben und um Unterlassung ersuchen, mit dem Vermerk "Kopie dieses Schreibens zu Händen der Behördenleitung".
Ich würde den Personalunrat anschreiben und um Unterlassung ersuchen, mit dem Vermerk "Kopie dieses Schreibens zu Händen der Behördenleitung".
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Ok alles klar.
Besten Dank an alle!
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Beispiel Bayern - andere Bundesländer und Bund jedoch vergleichbar:
Art. 10 BayPVG - Schweigepflicht
Es besteht eine gesetzliche Schweigepflicht, welche grds. alle Informationen umfasst, die aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit als Personalrat einem bekannt wurden.
Wenn man gegen diese Schweigepflicht wiederholt verstößt, stellt dies eine "grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten" gem. Art. 28 Abs. 1 BayPVG dar und der Dienststellenleiter kann beim zuständigen Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Personalratsmitglied beantragen.
Soweit die Theorie, in der Praxis muss der Verstoß erst einmal nachgewiesen werden, was schwierig ist, wenn alles mündlich überliefert wird. Da müsste das PR-Mitglied schon eMails an die Kollegen verschicken.
Gruß!
Art. 10 BayPVG - Schweigepflicht
Es besteht eine gesetzliche Schweigepflicht, welche grds. alle Informationen umfasst, die aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit als Personalrat einem bekannt wurden.
Wenn man gegen diese Schweigepflicht wiederholt verstößt, stellt dies eine "grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten" gem. Art. 28 Abs. 1 BayPVG dar und der Dienststellenleiter kann beim zuständigen Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Personalratsmitglied beantragen.
Soweit die Theorie, in der Praxis muss der Verstoß erst einmal nachgewiesen werden, was schwierig ist, wenn alles mündlich überliefert wird. Da müsste das PR-Mitglied schon eMails an die Kollegen verschicken.
Gruß!
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Re: Geheimhaltung Personalrat?
Hallo,
hoffentlich wird nicht der Behördenleiter mit "einbezogen" und die Buschtrommeln werden weitergetrommelt.
Dann sollte dies an die nächst höhere Behörde gemeldet werden
Sollten auch andere Kollegen bzw. Kolleginnen betroffen sein, bitte verfasst ein gemeinsames Schreiben - oder jeder einzeln. Sowas darf gar nicht erst die Runde machen! Ansonsten ist nichts mehr hinzuzufügen.
hoffentlich wird nicht der Behördenleiter mit "einbezogen" und die Buschtrommeln werden weitergetrommelt.
Dann sollte dies an die nächst höhere Behörde gemeldet werden
Sollten auch andere Kollegen bzw. Kolleginnen betroffen sein, bitte verfasst ein gemeinsames Schreiben - oder jeder einzeln. Sowas darf gar nicht erst die Runde machen! Ansonsten ist nichts mehr hinzuzufügen.