in meinem Amt kann sich niemand mehr bewerben etc. ohne, dass solche Informationen ständig durch den Personalrat und dessen neugierige Kollegen im Vorab schon die Runde machen. Das ist nervig und macht jeden gläsern. Zudem tut es nicht immer gut, einen Versetzungswunsch o.ä. unabhängig vom Erfolg öffentlich zu machen (lassen).... Ihr wisst was ich meine
Meine Frage wäre deshalb, ob der Personalrat grundsätzlich zur Geheimhaltung von Informationen bzgl. Bewerbungen/Versetzungen/sonst. Anträgen etc. verpflichtet ist?
Meine Meinung dazu:
Die Verletzung der Verdchwiegenheitspflicht ist sogar strafbar. Solche Leute haben im PR nichts verloren. Ich würde da ganz rigide gegen vorgehen. Das müsste eigentlich die Behördenleitung machen.
Beispiel Bayern - andere Bundesländer und Bund jedoch vergleichbar:
Art. 10 BayPVG - Schweigepflicht
Es besteht eine gesetzliche Schweigepflicht, welche grds. alle Informationen umfasst, die aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit als Personalrat einem bekannt wurden.
Wenn man gegen diese Schweigepflicht wiederholt verstößt, stellt dies eine "grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten" gem. Art. 28 Abs. 1 BayPVG dar und der Dienststellenleiter kann beim zuständigen Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Personalratsmitglied beantragen.
Soweit die Theorie, in der Praxis muss der Verstoß erst einmal nachgewiesen werden, was schwierig ist, wenn alles mündlich überliefert wird. Da müsste das PR-Mitglied schon eMails an die Kollegen verschicken.