
Kurz zu mir, 25J, Beamter auf Probe Freistaat Sachsen, Lebzeitverbeamtung wäre im September diesen Jahres erfolgt.
Schon als Kind hatte ich mit Schlafproblemen zu kämpfen und auffällige EEG Befunde, allerdings bis heute nie einen Anfall und auch das Risiko sei laut Facharzt bei mir nicht höher als bei einem „normalen“ Menschen.
Aus diesem Grund wollte ich nun sicher gehen dies mit Nachtschichten nicht zu verschlimmern.
Mein Dienstherr schickte mich daraufhin zum externen Amtsarzt. In diesem Zug wurde erneut ein EEG erstellt, unauffällig. Der Befund der Amtsärztin dementsprechend unauffällig, kein Grund zur Befreiung von Nachtschichten und dienstfähig. Dies teilte mir auch mein Dienstherr so mit.
In Eigeninitiative lies ich dann bei einem Facharzt noch ein EEG erstellen, welches dies mal auffällig war und eine Befreiung von Nachtschichten empfohlen wurde. Dies reichte ich bei meinem Dienstherren ein, welcher nun den behördeneigenen Amtsarzt hinzuzog. Dieser bestätigte nun die Nachtschichtuntauglichkeit.
Dies ist nun der Grund für meinen Dienstherren mich aufgrund der Nachtschichtuntauglichkeit als dienstunfähig einzustufen, nicht auf Lebzeit zu verbeamten und mich nun mit einer Frist von 3 Monaten zu entlassen.
Die Fragen dies sich mir nun stellen:
- wie stehen die Chancen den Befund der 2. Amtsärztin anzufechten auch mit der Begründung, dass der Befund zuvor unauffällig war ?
- dass man außerdem aufgrund des verschwindend geringen Risikos eines Anfalls und mit medikamentöser Einstellung die Dienstfähigkeit und Nachtschichttauglichkeit herstellen könnte und die Entlassung somit nicht rechtens ist ? Andere Beamte nehmen ja auch Medikamente für bestimmte „Krankheiten“ und gelten somit als gesund.
Vielen Dank ! Bin echt verzweifelt
