Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

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PhilippW97
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Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von PhilippW97 »

Hallo und danke für die Aufnahme :)

Kurz zu mir, 25J, Beamter auf Probe Freistaat Sachsen, Lebzeitverbeamtung wäre im September diesen Jahres erfolgt.
Schon als Kind hatte ich mit Schlafproblemen zu kämpfen und auffällige EEG Befunde, allerdings bis heute nie einen Anfall und auch das Risiko sei laut Facharzt bei mir nicht höher als bei einem „normalen“ Menschen.
Aus diesem Grund wollte ich nun sicher gehen dies mit Nachtschichten nicht zu verschlimmern.
Mein Dienstherr schickte mich daraufhin zum externen Amtsarzt. In diesem Zug wurde erneut ein EEG erstellt, unauffällig. Der Befund der Amtsärztin dementsprechend unauffällig, kein Grund zur Befreiung von Nachtschichten und dienstfähig. Dies teilte mir auch mein Dienstherr so mit.
In Eigeninitiative lies ich dann bei einem Facharzt noch ein EEG erstellen, welches dies mal auffällig war und eine Befreiung von Nachtschichten empfohlen wurde. Dies reichte ich bei meinem Dienstherren ein, welcher nun den behördeneigenen Amtsarzt hinzuzog. Dieser bestätigte nun die Nachtschichtuntauglichkeit.
Dies ist nun der Grund für meinen Dienstherren mich aufgrund der Nachtschichtuntauglichkeit als dienstunfähig einzustufen, nicht auf Lebzeit zu verbeamten und mich nun mit einer Frist von 3 Monaten zu entlassen.

Die Fragen dies sich mir nun stellen:
- wie stehen die Chancen den Befund der 2. Amtsärztin anzufechten auch mit der Begründung, dass der Befund zuvor unauffällig war ?
- dass man außerdem aufgrund des verschwindend geringen Risikos eines Anfalls und mit medikamentöser Einstellung die Dienstfähigkeit und Nachtschichttauglichkeit herstellen könnte und die Entlassung somit nicht rechtens ist ? Andere Beamte nehmen ja auch Medikamente für bestimmte „Krankheiten“ und gelten somit als gesund.


Vielen Dank ! Bin echt verzweifelt :(
BalBund
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von BalBund »

Die Glaskugel ist kaputt, aber Du hast enormen Aufwand betrieben um nachzuweisen, dass da etwas ist, was Dich daran hindert, den Dienst so wie Deine Kollegen auszuüben. Dies ist nun, nachdem Du es entsprechend veranlasst hast, amtsärztlich bestätigt und damit "in der Akte".

Es gibt bestimmte Erkrankungen des neurologischen Formenkreises, in denen trotz bester Medikation, ein Restrisiko bleibt. Im Polizeivollzugsdienst und anderen kritischen Bereichen reicht das, um die entsprechende (Polizei)Dienstunfähigkeit auszulösen. Ich würde also die Einschätzung mittragen, dass Du in diesem Bereich nicht arbeiten kann.

Ob es aufgrund deiner sonstigen Leistungen und der Laufbahn möglich wäre, Dir eine andere Verwendung anzubieten, können wir von hier nicht beurteilen. Solltest Du schon das "Schreiben" mit der Androhung zur Entlassung haben, ist ein Fachanwalt die bessere Wahl als ein Laienforum, denn hier drängt die Zeit.
PhilippW97
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von PhilippW97 »

BalBund hat geschrieben: 12.01.2023 11:16 Die Glaskugel ist kaputt, aber Du hast enormen Aufwand betrieben um nachzuweisen, dass da etwas ist, was Dich daran hindert, den Dienst so wie Deine Kollegen auszuüben. Dies ist nun, nachdem Du es entsprechend veranlasst hast, amtsärztlich bestätigt und damit "in der Akte".

Es gibt bestimmte Erkrankungen des neurologischen Formenkreises, in denen trotz bester Medikation, ein Restrisiko bleibt. Im Polizeivollzugsdienst und anderen kritischen Bereichen reicht das, um die entsprechende (Polizei)Dienstunfähigkeit auszulösen. Ich würde also die Einschätzung mittragen, dass Du in diesem Bereich nicht arbeiten kann.

Ob es aufgrund deiner sonstigen Leistungen und der Laufbahn möglich wäre, Dir eine andere Verwendung anzubieten, können wir von hier nicht beurteilen. Solltest Du schon das "Schreiben" mit der Androhung zur Entlassung haben, ist ein Fachanwalt die bessere Wahl als ein Laienforum, denn hier drängt die Zeit.
Danke dir !
Miomio25
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Miomio25 »

Puh, das klingt nach einem Eigentor 🙁

Ich konnte damals ein Gutachten eines Amtsarztes mit einem neuen Gutachten von einem Facharzt revidieren und wurde damals nicht in DDU geschickt.
Der Dienstherr geht ein großes Risiko ein, jemanden mit Vorerkrankungen auf Lebzeiten zu verbeamten. Mein erster Weg wäre auch einen Anwalt einzuschalten und mir einen Termin bei einem Facharzt zu machen.
stuntmanmike
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von stuntmanmike »

oh man... gut das kind ist jetzt in den brunnen gefallen was will man machen.

schalte einen anwalt ein und zwar einen der ahnung hat. parallel würde ich mich selbst noch einlesen bei so einer wichtigen angelegenheit und in keinem fall dem anwalt blind vertrauen. es gibt gratis kommentierungen im internet sowie rechtsprechung. hier steht ja gutachten gegen gutachten. ausserdem stellt sich fuer mich pers. auch die frage, ob die voraussetzungen für eine verbeamtung auf lebenszeit nicht vorliegen, wenn du den nachtdienst nicht machen kannst.
Bayer82
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Bayer82 »

Das ist ein Trollversuch, oder?
Der Dienstherr schickt Dich zum Amtsarzt, der findet nichts -> Dienstfähig!
Und anstatt jetzt zumindest bis zur Lebenszeitverbeamtung zu warten weist Du auf eigene Faust NOCH VOR DER LEBENSZEITVERBEAMTUNG das Gegenteil nach -> Dienstunfähig! Sorry aber da fehlt mir jegliches Verständnis!
Was hast Du Dir dabei gedacht? Das einzige was Dir jetzt noch bleibt, ist ein Wechsel in den Verwaltungsdienst, aber hier ist wohl ein neuer Vorbereitungsdienst (mit evtl. neuem Auswahltest) notwendig.
Pipapo
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Pipapo »

Wenn ich die Behörde wäre, würde ich ihn auf keinen Fall weiterbeschäftigen. Denn was käme nach der Verbeamtung auf Lebzeit? Genau, ein Attest des Facharztes auf Nachschichtuntauglichkeit. Ich glaube nicht, das irgendeine Behörde sich so verar…… lässt.
Bayer82
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Bayer82 »

Genau das ist auch der Grund warum er sich meiner Meinung nach den Gang zum Anwalt sparen kann. Eine Anfechtung der Entscheidung wird wohl keine Aussicht auf Erfolg haben.
Gebetsmuehle
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Gebetsmuehle »

Die Frage ist ja, ob auch ein Beamter auf Probe nicht eher einer anderweitigen Verwendung zugeführt werden muss, bevor es zur Entlassung kommt. Die Rechtslandschaft ist in dieser Thematik gerade recht turbulent. Ein Gang zum Anwalt kann meiner Einschätzung nach daher nicht schaden..
stuntmanmike
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von stuntmanmike »

hör auf keinen fall auf die leute, die hier sagen, dass du dir einen gang zum anwalt sparen kannst. das ist nur deren laienhafte meinung ohne kenntnis des gesamten sachverhalts als auch der rechtslage.

eine prüfung kann wohl kaum schaden und schon erst recht nicht bei so einer wichtigkeit. ausserdem kann es auch sein, dass ein formeller fehler gemacht wird bei solchen vorgängen.

"Die gesundheitliche Eignung kann einem Bewerber nur dann abgesprochen werden, wenn bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen. Die gesundheitliche Eignung kann nur im Hinblick auf Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen verneint werden, nicht aber unter Berufung auf gesundheitliche Folgen, die mit einem allgemeinen Lebensrisiko verbunden sind. Die entsprechende Prognosebeurteilung setzt eine hinreichend fundierte medizinische Tatsachenbasis voraus, die in aller Regel ein Mediziner auf der Grundlage allgemeiner medizinischer Erkenntnisse und der gesundheitlichen Verfassung des Bewerbers erstellen muss. Dieser muss das Ausmaß der Einschränkungen feststellen und deren voraussichtliche Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und für die Erfüllung der beruflichen Anforderungen fundiert einschätzen. Die medizinische Diagnose muss daher Anknüpfungs- und Befundtatsachen darstellen, die Untersuchungsmethoden erläutern und ihre Hypothesen sowie deren Grundlage offenlegen. Auf dieser Grundlage ist unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die es dem Dienstherrn und/oder dem Verwaltungsgericht ermöglicht, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung jeweils eigenverantwortlich zu beantworten. Lassen sich gesicherte Feststellungen zur gesundheitlichen Verfassung des Probebeamten nicht treffen ("non liquet"), geht dies nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast zu Lasten des Dienstherrn.

Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris , Rn 21 ff. und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris, Rn. 12, 28; Bay VGH, Urteil vom 9. August 2019 - 3 B 17.538 -, juris, Rn. 18."

ich blase jetzt mal nicht ganz ernsthaft ins andere horn: ich halte es für ausgeschlossen, dass sie dir die gesundheitliche eignung absprechen können, nur weil du keinen nachtdienst machen kannst. deswegen wirst du ja noch lange nicht DDU oder fehlst erhebliche zeiten. man kann dich schliesslich auch woanders einsetzen. bock hat der dienstherr auf solche faelle natuerlich nicht unbedingt. das ist aber nicht dein problem. es geht hier lediglich darum, ob die sache rechtswidrig ist dir die verbeamtung auf lebszeit zu versagen oder nicht und das muss jemand mit rechtskenntnis prüfen und nicht irgendein internetforum wo leute wie an einem stammtisch ohne ahnung ihr bauchgefühl kundtun nachdem sie wohl möglich schon 3 bier intus haben. manche leute haben genau so wenig schamgefühl wie intelligenz. am ende hört auf solche ratschläge noch einer mit wohlmöglich fatalen konsequenzen.
bettelmusikant
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von bettelmusikant »

Hier ist das Stichwort "Polizeidienstunfähigkeit"

"Anders als die "allgemeine" Dienstunfähigkeit, deren Bezugspunkt die Anforderungen des innegehabten abstrakt-funktionellen Amtes sind (vgl. zuletzt Urteil vom 23.09.04 - BVerwG 2 C 27.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung (IÖD 2005, 57), vorgesehen), orientiert sich die Polizeidienstfähigkeit an den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für sämtliche Ämter der Laufbahn "Polizeivollzugsdienst".
siehe https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dfvo131.htm
Dienstunfall_L
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Re: Entlassung Beamter auf Probe wg. Nachtschichtuntauglichkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ob es bei PhilippW97 um Polizeidienstfähigkeit geht, kann nur PhilippW97 beantworten.
Oder ich hab das überlesen.