Hallo,
ich habe mal ein Frage zur Beihilfe in Bayern bei zahnärztlichen Leistungen, insb. zu Füllungen bei Karies.
Ich bin 19 Jahre alt und frage mich, ob die Beihilfe im Falle von Karies eine Komposit/Kunststofffüllung erstatten würde oder ob nur die Kosten für eine Amalgam Füllung übernommen werden.
Außerdem frage ich mich, wie es mit Verblendungen/zahnfarbenen Füllungen aussieht.
Die Beihilfeverordnung gibt für mich persönlich nicht viel Infos dazu her.
Liebe Grüße
Beihilfe Bayern Compositefüllung
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Re: Beihilfe Bayern Compositefüllung
Beihilferechtliche Beschränkungen für privatversicherte Beihilfeberechtigte für konservierende Leistungen nach der GOZ Nr. 2000 ff. gibt es nicht. Es darf nur keine Verlangensleistung/Wunschleistung sein und es darf keine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ zw. Behandler und Patient geschlossen worden sein. Auch die Gebührenfaktoren müssen im Rahmen bleiben (grundsätzlich max. bis 3,5-fach Faktor mit entsprechender Begründung).
Die Einschränkungen bei den Zahnfüllungen wie im Bereich der GKV in § 28 Abs. 2 SGB V gibt es aber im Beihilferecht so nicht.
Die Einschränkungen bei den Zahnfüllungen wie im Bereich der GKV in § 28 Abs. 2 SGB V gibt es aber im Beihilferecht so nicht.