Beihilfe Bayern Compositefüllung

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wildzz
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Beihilfe Bayern Compositefüllung

Beitrag von wildzz »

Hallo,

ich habe mal ein Frage zur Beihilfe in Bayern bei zahnärztlichen Leistungen, insb. zu Füllungen bei Karies.

Ich bin 19 Jahre alt und frage mich, ob die Beihilfe im Falle von Karies eine Komposit/Kunststofffüllung erstatten würde oder ob nur die Kosten für eine Amalgam Füllung übernommen werden.

Außerdem frage ich mich, wie es mit Verblendungen/zahnfarbenen Füllungen aussieht.

Die Beihilfeverordnung gibt für mich persönlich nicht viel Infos dazu her.

Liebe Grüße
ROI Bär
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Re: Beihilfe Bayern Compositefüllung

Beitrag von ROI Bär »

Beihilferechtliche Beschränkungen für privatversicherte Beihilfeberechtigte für konservierende Leistungen nach der GOZ Nr. 2000 ff. gibt es nicht. Es darf nur keine Verlangensleistung/Wunschleistung sein und es darf keine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ zw. Behandler und Patient geschlossen worden sein. Auch die Gebührenfaktoren müssen im Rahmen bleiben (grundsätzlich max. bis 3,5-fach Faktor mit entsprechender Begründung).
Die Einschränkungen bei den Zahnfüllungen wie im Bereich der GKV in § 28 Abs. 2 SGB V gibt es aber im Beihilferecht so nicht.
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
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Re: Beihilfe Bayern Compositefüllung

Beitrag von connigra »

Meine Familie musste noch nie bei Füllungen etwas selbst bezahlen. Sie sind alle bei der Beihilfe Stelle Bayern. Sogar das versiegeln der Zähne wird bezahlt. Dies soll die Zähne schützen. Grad in Ihrem jungen Jahren eventuell eine Überlegung. Ich habe extra für meine Tochter schriftlich eine Kostenzusage bei der Beihilfe und DBV eingeholt.
Wenn man bedenkt, welcher Selbstbehalt später bei Implantaten usw auf sich zukommt, sollte man rechtszeitig vorsorgen.