Studium Abbruch - Rückforderung der Anwärterbezüge?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

RückforderungsFrage
Beiträge: 2
Registriert: 04.04.2022 11:17
Behörde:
Geschlecht:

Studium Abbruch - Rückforderung der Anwärterbezüge?

Beitrag von RückforderungsFrage »

Guten Tag,

ich studiere momentan seit Herbst 2021 als (Kommunal-)Beamtenanwärter in NRW, habe mich aber nun letztendlich gegen das Studium entschieden und möchte das Studium abbrechen und etwas machen, welches keinen Bezug mehr zum öffentlichen Dienst hat.

Meine Frage ist: Wie sieht es mit der Rückforderung von den Anwärterbezügen aus, die ich bereits erhalten habe? Wenn ich es richtig verstehe, hängt dies davon ab, ob man vor Ernennung dafür eine Auflage unterschrieben hat, in der darauf hingewiesen wurde. Ich bin meine Unterlagen durchgegangen und konnte zwar eine Auflage finden, welche sich auf die Anwärterbezüge bezieht, allerdings scheint mir als wäre dies etwas anderes als eine Rückforderung/Rückzahlung; im Spezifischen wird von einer Kürzung gesprochen. Hier der Wortlaut:
Hinweis anlässlich der Übernahme in das Beamtenverhältnis

Ich, [mein Name],

bin darauf hingewiesen worden, dass die Anwärterbezüge nach § 79 des Landesbesoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) gekürzt werden sollen, wenn

a) der Anwärter die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden hat

oder

b) sich die Ausbildung aus einem vom Anwärter zu vertretenden Grund verzögert.

Dabei können die Anwärterbezüge bis auf 30% des Grundgehaltes, das einem Beamten der entsprechenden Laufbahn in der ersten Erfahrungsstufe des Einstiegsamtes zusteht, gekürzt werden.

(Datum, Unterschrift)
Wie ist diese Auflage zu interpretieren? Würde mein Situation (Studiums-Abbruch) hier Anwendung finden? Ist mit einer Rückzahlung zu rechnen?

Falls es sonst noch irgendwas zu beachten gibt oder ihr mir irgendwelche Tipps geben könntet, wäre ich sehr dankbar. Falls irgendwelche Informationen fehlen, um meine Situation zu beurteilen, würde ich diese natürlich ergänzen (im Rahmen meiner Privatsphäre).

MfG
Pipapo
Beiträge: 785
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Studium Abbruch - Rückforderung der Anwärterbezüge?

Beitrag von Pipapo »

Das Einfachste ist doch, dass du bei deiner Personalstelle nachfragst.
RückforderungsFrage
Beiträge: 2
Registriert: 04.04.2022 11:17
Behörde:
Geschlecht:

Re: Studium Abbruch - Rückforderung der Anwärterbezüge?

Beitrag von RückforderungsFrage »

Klar, darauf läuft es letztendlich hinaus, mir ist es nur irgendwie lieber vorher schon zu wissen, mit was ich da zu rechnen habe anstatt damit dann überrascht zu werden. Auch wäre es hilfreich, um zu wissen, ob ich besser so schnell wie möglich Entlassung beantragen sollte (damit sich der Rückforderungszahlungsbetrag nicht noch mehr erhöht) oder ob es egal ist, weil ich nichts zurückzahlen muss und ich mir deswegen noch die Zeit lassen kann, um die ganze Sachen noch zu überdenken. Ich glaube, das ist irgendwie verständlich.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 654
Registriert: 10.07.2008 13:35
Behörde:

Re: Studium Abbruch - Rückforderung der Anwärterbezüge?

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Ja, das ist absolut verständlich!

Das, was Sie zitiert haben, ist die Erklärung, die (gefühlt) alle Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen Dientes seit 1980 (oder war es 1978?) unterschreiben mussten! Es gab aber noch eine zweite Erklärung, die sich auf § 59 Abs. 5 BBesG (oder später § 74 Abs. 4 LBesG NRW) bezogen hat.

Sie werden hier wahrscheinlich niemanden finden, der/die ernsthaft behauptet, dass
  • Ihre Unterlagen unvollständig seien,
  • Ihr Dienstherr (denn Sie uns gar nicht mitgeteilt haben) absichtlich von der Zahlung unter Auflage abgesehen hat,
  • Ihr Dienstherr (denn Sie uns gar nicht mitgeteilt haben) unabsichtlich von der Zahlung unter Auflage abgesehen hat.
Rat einer älteren Frau: Fragen Sie Ihre Personalstelle!

Viele Grüße
Gerda Schwäbel