Moin ja mit 65 in Rente ohne Abzüge. DANKE Andy O , deine Antwort macht mir wieder etwas Mut!
mfg
Mindestversorgung 877,- Euro ?
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Hallo.
Geht alles etwas hin und her bei Dir. Ich vermute mal.
Könnte es nicht auch so sein das Dir für den Versorgungsausgleich an Deine Frau die 360 € von Deiner Mindestpension abgezogen werden. Das es also der Teil ist der an die Frau übertragen wird.
Weil es ist schon komisch das sich 3 Sachbearbeiter versehen.
Darum wird dann auch Deine Mindestpension verringert.
Sollte Dir von Deiner Frau auch etwas übertragen worden sein und Du kannst es noch nicht bekommen kann auf Antrag Dein Abzug bis zu dieser Hohe ausgesetzt werden bis Du es auch bekommen kannst.
Aber bevor man schaut müsste man alles genau wissen.
Hier ist mal in §35 und 36
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... E003600000
was dazu
Geht alles etwas hin und her bei Dir. Ich vermute mal.
Könnte es nicht auch so sein das Dir für den Versorgungsausgleich an Deine Frau die 360 € von Deiner Mindestpension abgezogen werden. Das es also der Teil ist der an die Frau übertragen wird.
Weil es ist schon komisch das sich 3 Sachbearbeiter versehen.
Darum wird dann auch Deine Mindestpension verringert.
Sollte Dir von Deiner Frau auch etwas übertragen worden sein und Du kannst es noch nicht bekommen kann auf Antrag Dein Abzug bis zu dieser Hohe ausgesetzt werden bis Du es auch bekommen kannst.
Aber bevor man schaut müsste man alles genau wissen.
Hier ist mal in §35 und 36
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... E003600000
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Hallo
hab grad wieder einen Anruf einer noch weiteren Bearbeiterin bekommen. Ich werde 1402,- Euro an Pension bekommen. Muss aber ,durch eine Überzahlung 1. Februar, einen Betrag in höhe von ca. 865,- Euro abstottern mit 50 ,- Euro monatlich, weil ich einen Antrag erst im Februar gestellt habe. Ein Anwalt, bei der Scheidung, hätte mir da schon dazu geraten den Antrag zu stellen so die Aussage der Bearbeiterin, nun könne man es nicht mehr ändern.
Den Rentenbetrag meiner Exfrau von ihrem auf meinem Rentenkonto gutgeschriebenen Betrag würde man Abziehen von der Mindestversorgung .
Aus Geiz hatte ich keinen , das wird mir eine Lehre sein.
Soll ich trotzdem nochmal eine Anwältin aufsuchen? Um es endgültig abklären zu lassen? Was meint ihr?
Ich weiß, Eure aussagen sind nicht Rechtsverbindlich, alles gut.
Mfg
hab grad wieder einen Anruf einer noch weiteren Bearbeiterin bekommen. Ich werde 1402,- Euro an Pension bekommen. Muss aber ,durch eine Überzahlung 1. Februar, einen Betrag in höhe von ca. 865,- Euro abstottern mit 50 ,- Euro monatlich, weil ich einen Antrag erst im Februar gestellt habe. Ein Anwalt, bei der Scheidung, hätte mir da schon dazu geraten den Antrag zu stellen so die Aussage der Bearbeiterin, nun könne man es nicht mehr ändern.
Den Rentenbetrag meiner Exfrau von ihrem auf meinem Rentenkonto gutgeschriebenen Betrag würde man Abziehen von der Mindestversorgung .
Aus Geiz hatte ich keinen , das wird mir eine Lehre sein.
Soll ich trotzdem nochmal eine Anwältin aufsuchen? Um es endgültig abklären zu lassen? Was meint ihr?
Ich weiß, Eure aussagen sind nicht Rechtsverbindlich, alles gut.
Mfg
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Hallo.
Nur wie ich es sehe.
Ist dann ja so wie ich vermutet habe. Kommt alles kleckerweise und ist alles anders wie Deiner ersten Post.
Kommt ja hin mit Februar Überzahlung und ab März dann wieder richtig.
Manche Anträge sind erst ab Antragseingang und nicht rückwirkend.
Ich sehe so nichts was falsch wäre.
Nur wie ich es sehe.
Ist dann ja so wie ich vermutet habe. Kommt alles kleckerweise und ist alles anders wie Deiner ersten Post.
Kommt ja hin mit Februar Überzahlung und ab März dann wieder richtig.
Manche Anträge sind erst ab Antragseingang und nicht rückwirkend.
Ich sehe so nichts was falsch wäre.
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Hallo,
der Betrag, den die Ex-Frau lt. Versorgungsausgleich bekommt, wird bei Pensionären SOFORT von der (Mindest-)Pension abgezogen. D.h., dass sich die Versorgung direkt ins Negative abändert, obgleich weder die Ex-Frau (es sei denn, sie ist auch bereits in Rente) dieses Geld per sofort bekommt, noch man selbst bis zur Regelaltersgrenze die Möglichkeit hat, die Rentenpunkte, welche von Ex-Frau zu Mann ggf. kommen, sofort zur Pension hinzuzurechnen.
Ich kann nur von mir sprechen: Ich habe eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufgesetzt, in der mein Ex-Mann (von dem ich z.B. gar nichts bekomme), ab seinem Renteneintritt genau das bekommt, was er an VA bekommen würde. Somit hat er nur Nachteile, wenn ich ablebe, aber ich muss eben nicht sofort mit 39 Jahren zwischen 800-1000 Euro an ihn abdrücken (bin DDU wegen Dienstunfall und alle Beitragsjahre fallen in die Ehezeit). Das rate ich persönlich jedem.
Was Sie tun könnten, wurde bereits angesprochen. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie den Betrag i.H. der Zahlungen, die Sie mal von der Ex erhalten werden, bis zum Renteneintritt "zurückzuhalten" von Ihrer Pension. Das wird - so wie ich das mittlerweile einschätze - ggf. eine Sache vorm Verwaltungsgericht. Sie müssen entscheiden, welchen Weg Sie gehen. Auch gibt es die Möglichkeit, einen Betrag x für die PKV gutschreiben zu lassen. Aber auch hier bitte Kontakt mit Anwalt, da ich dieses Prozedere selbst nicht kenne.
LG
der Betrag, den die Ex-Frau lt. Versorgungsausgleich bekommt, wird bei Pensionären SOFORT von der (Mindest-)Pension abgezogen. D.h., dass sich die Versorgung direkt ins Negative abändert, obgleich weder die Ex-Frau (es sei denn, sie ist auch bereits in Rente) dieses Geld per sofort bekommt, noch man selbst bis zur Regelaltersgrenze die Möglichkeit hat, die Rentenpunkte, welche von Ex-Frau zu Mann ggf. kommen, sofort zur Pension hinzuzurechnen.
Ich kann nur von mir sprechen: Ich habe eine notarielle Scheidungsvereinbarung aufgesetzt, in der mein Ex-Mann (von dem ich z.B. gar nichts bekomme), ab seinem Renteneintritt genau das bekommt, was er an VA bekommen würde. Somit hat er nur Nachteile, wenn ich ablebe, aber ich muss eben nicht sofort mit 39 Jahren zwischen 800-1000 Euro an ihn abdrücken (bin DDU wegen Dienstunfall und alle Beitragsjahre fallen in die Ehezeit). Das rate ich persönlich jedem.
Was Sie tun könnten, wurde bereits angesprochen. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie den Betrag i.H. der Zahlungen, die Sie mal von der Ex erhalten werden, bis zum Renteneintritt "zurückzuhalten" von Ihrer Pension. Das wird - so wie ich das mittlerweile einschätze - ggf. eine Sache vorm Verwaltungsgericht. Sie müssen entscheiden, welchen Weg Sie gehen. Auch gibt es die Möglichkeit, einen Betrag x für die PKV gutschreiben zu lassen. Aber auch hier bitte Kontakt mit Anwalt, da ich dieses Prozedere selbst nicht kenne.
LG
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Hallo erstmal, ich kenne das Problem ähnlich. Bin auch seit 2000 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt mit der mindestversorgung. Bin justizvollzugsbeamtin. Hab aber vorher noch eine Ausbildung beim Anwalt gemacht. Aber egal. Die besoldungsstelle wollte mich auch schon mit 60 in die Rente schicken. Bestimmt aber freundlich schriftlich anfragen, seit wann man mit 60(bei dir 56) in Rente geht. Seitdem kam nichts mehr. Wenn du in Rente gehst, wird dir auch nicht unbedingt was abgezogen. Da gab es vor kurzem erst eine Änderung. Müsste ich aber ggfl. mal nachsehen.
Aber das wichtigste ist die mindestversorgung. Die heißt so, weil dass das ist, was du mindestens bekommst, ohne wenn und aber, und da diese mindestversorgung unterhalb des sozialhilfefähigen Bedarfs liegt kann und darf dir davon auch nichts abgezogen werden. Das verstößt eindeutig gegen die Fürsorgepflicht des Staates. Und wenn du in Hessen wohnst, gibt es da ein Urteil vom Verwaltungsgerichtshof was dich auch interessieren könnte, da bin ich nämlich dran. Denn danach war der Abstand zur Sozialhilfe von 15% über Jahre nicht eingehalten.
Ich würde erstmal die besoldungsstelle anschreiben und denen mitteilen, dass sie doch bitte zumindest die pfändungsfreigränze einzuhalten hätten und die lügt so ca. bei 1100 Euro netto.
Und denke dabei immer dran, du hast recht, bringe das auch so rüber. Toi toi toi . Kannst mich auch jeder Zeit anschreiben
Aber das wichtigste ist die mindestversorgung. Die heißt so, weil dass das ist, was du mindestens bekommst, ohne wenn und aber, und da diese mindestversorgung unterhalb des sozialhilfefähigen Bedarfs liegt kann und darf dir davon auch nichts abgezogen werden. Das verstößt eindeutig gegen die Fürsorgepflicht des Staates. Und wenn du in Hessen wohnst, gibt es da ein Urteil vom Verwaltungsgerichtshof was dich auch interessieren könnte, da bin ich nämlich dran. Denn danach war der Abstand zur Sozialhilfe von 15% über Jahre nicht eingehalten.
Ich würde erstmal die besoldungsstelle anschreiben und denen mitteilen, dass sie doch bitte zumindest die pfändungsfreigränze einzuhalten hätten und die lügt so ca. bei 1100 Euro netto.
Und denke dabei immer dran, du hast recht, bringe das auch so rüber. Toi toi toi . Kannst mich auch jeder Zeit anschreiben
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Re: Mindestversorgung 877,- Euro ?
Wenn er Angestellter gewesen wäre, würde seine Rente durch den VAG Malus auch gemindert. Es gibt kein Rentnerprivileg mehr.