Warum 2022 3/12 von 20Tagen. Wenn der Jahresurlaubsanspruch z. B. 27 Tage ist, dann gibt es für 2022 3/12 von 27, also 6,75 = 7 Tage. Die 20 Tage Regel gilt nur für vegangene Urlaubsjahre.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑01.02.2022 19:43Wenn Ruhestandsbeginn der 1.4., dann dürfte es so aussehenDienstunfall_L hat geschrieben: ↑01.02.2022 13:19 Urlaubsanspruch aus 2020 verfällt mit Ablauf des 31.03.2022
20 Tage aus 2021.
Wie viele Tage es aus 2022 sind, hängt ab vom Datum des Ruhestandsbeginns.
- Urlaubsanspruch 2020 verfallen = 0 Tage
- Urlaubsanspruch 2021 = 20 Tage
- Urlaubsanspruch 2022 = 20:12x3 = 5 Tage
(Unterstellt, es wurde die gesamte Zeit kein Urlaub genommen.)
Abgeltung Urlaubsanspruch
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Ich gehe davon aus, dass bei Urlaubsabgeltung mit 20 Urlaubstagen/Jahr (unionsrechtlicher Mindesturlaub) gerechnet wird. Quelle muss ich suchen.
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/A ... 775000.pdfDienstunfall_L hat geschrieben: ↑01.02.2022 20:49 Ich gehe davon aus, dass bei Urlaubsabgeltung mit 20 Urlaubstagen/Jahr (unionsrechtlicher Mindesturlaub) gerechnet wird. Quelle muss ich suchen.
Siehe Punkt 9. Du hast Recht, ich lag falsch. Sorry dafür.
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Den Fachbeitrag unter oben genannten link hatte ich auch gelesen. Dieser beschreibt unter Punkt 16 (Beispiel) meinen oben zuvor dargestellten Fall mit anderen Jahreszahlen.
Wenn die hier getätigten Aussagen stimmen, so müsste dieser Bericht vom Verlag überarbeitet werden oder es wurde ungenau formuliert. Meiner Meinung müsste es im Beispiel unter Punkt 16 dann heißen: Scheidet ein Beamter VOR Ablauf des 31.03. des Jahres 2015 aus seinem aktiven Dienst aus... oder sehe ich das falsch?
Wenn die hier getätigten Aussagen stimmen, so müsste dieser Bericht vom Verlag überarbeitet werden oder es wurde ungenau formuliert. Meiner Meinung müsste es im Beispiel unter Punkt 16 dann heißen: Scheidet ein Beamter VOR Ablauf des 31.03. des Jahres 2015 aus seinem aktiven Dienst aus... oder sehe ich das falsch?
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo marki,
ich habe die gleichen Daten wie Du. Werde ebenfalls mit mit Ablauf des Monats März 2022 in den Ruhestand versetzt und habe ebenfalls noch Urlaub aus den Jahren 2020, 2021 und 2022. Auch habe ich im Internet zu der Urlaubsabgeltung für das Jahr 2020 unterschiedliche Angaben gefunden (Rehm-Verlag und Haufe). Würdest Du hier bitte einsstellen wie es bei Dir ausgegangen ist?
Ich werde das ebenfalls hier machen sobald ich es erfahre (vermutlich im April).
Viele Grüße
ich habe die gleichen Daten wie Du. Werde ebenfalls mit mit Ablauf des Monats März 2022 in den Ruhestand versetzt und habe ebenfalls noch Urlaub aus den Jahren 2020, 2021 und 2022. Auch habe ich im Internet zu der Urlaubsabgeltung für das Jahr 2020 unterschiedliche Angaben gefunden (Rehm-Verlag und Haufe). Würdest Du hier bitte einsstellen wie es bei Dir ausgegangen ist?
Ich werde das ebenfalls hier machen sobald ich es erfahre (vermutlich im April).
Viele Grüße
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Inzwischen habe ich mir die Frage selbst beantwortet. In folgendem Urteil ist meiner Meinung nach ein vergleichbarer Fall klar entschieden worden. Ich gehe davon aus, dass die Urlaubsabgeltung für 2020 bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.22 verfallen sein wird.
https://openjur.de/u/753337.html
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Schön, wenn es geholfen hat!
Feedback, wie es ausging, wäre gut für später Suchende.
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo
Bei mir verhält es sich ähnlich… bin schon 2,5 Jahre krank.
Nun hat mein Anwalt Post von meinem Arbeitgeber bzw. dem
zuständigen Ministerium erhalten, dass man mich demnächst in
den Ruhestand versetzen möchte. Bis zum 8.3 soll der Anwalt
antworten, ansonsten wird das Ganze als Einverstanden meinerseits gedeutet.
Wir würden das dann wohl so akzeptieren…
Was meint ihr… ??? Würde man mich dann zum 1.4 in den Ruhestand versetzen oder eher zum 1.5 ? Weiß nicht wie schnell sowas gehen würde…
Urlaub und Überstunden würde man mir dann wohl auszahlen.
Ich hatte immer eine 6-Tage Woche. Erhalte ich dann auch nur diese 20 Tage oder sind es in meinem Fall dann mehr (vielleicht 24) ?
Wieviele Tage würde ich dann wohl insgesamt erhalten und nach welchem Stundensatz zahlt man mich dann aus ? Es gibt ja in den Besoldungstabellen immer einen Satz für Überstunden. Bei uns in Schleswig-Holstein sind das mit A8 dann 16,08 €.
Habe nämlich noch 77 angeordnete Überstunden auf meinem Stundenkonto.
Würde man den Urlaub auch in Stunden rechnen und dann mal 16,08 € nehmen oder errechnet sich dieser anders ?
Vielen Dank für eure Antworten
Bei mir verhält es sich ähnlich… bin schon 2,5 Jahre krank.
Nun hat mein Anwalt Post von meinem Arbeitgeber bzw. dem
zuständigen Ministerium erhalten, dass man mich demnächst in
den Ruhestand versetzen möchte. Bis zum 8.3 soll der Anwalt
antworten, ansonsten wird das Ganze als Einverstanden meinerseits gedeutet.
Wir würden das dann wohl so akzeptieren…
Was meint ihr… ??? Würde man mich dann zum 1.4 in den Ruhestand versetzen oder eher zum 1.5 ? Weiß nicht wie schnell sowas gehen würde…
Urlaub und Überstunden würde man mir dann wohl auszahlen.
Ich hatte immer eine 6-Tage Woche. Erhalte ich dann auch nur diese 20 Tage oder sind es in meinem Fall dann mehr (vielleicht 24) ?
Wieviele Tage würde ich dann wohl insgesamt erhalten und nach welchem Stundensatz zahlt man mich dann aus ? Es gibt ja in den Besoldungstabellen immer einen Satz für Überstunden. Bei uns in Schleswig-Holstein sind das mit A8 dann 16,08 €.
Habe nämlich noch 77 angeordnete Überstunden auf meinem Stundenkonto.
Würde man den Urlaub auch in Stunden rechnen und dann mal 16,08 € nehmen oder errechnet sich dieser anders ?
Vielen Dank für eure Antworten
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Servus warum machen Sie es so umständlich! Einfach im Versorgungsamt anrufen. Sagen was Sache ist und schon bekommt man Auskunft. Ich habe bei uns in Bayern angerufen, die haben mir gesagt was Sache ist und fertig!
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Das ist leider bei uns nicht ganz so einfach bzw. gewollt. Hier wird gerne die Macht demonstriert und man wird sehr gerne kurz-gehalten…
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Ich vermute, dass die Versetzung mit Wirkung vom 1.04.2022 erfolgen soll. Der 1. Mai ist auch denkbar aber nach meiner Einschätzung weniger wahrscheinlich.moonlightman hat geschrieben: ↑22.02.2022 16:03 ... Würde man den Urlaub auch in Stunden rechnen und dann mal 16,08 € nehmen oder errechnet sich dieser anders ?
Vielen Dank für eure Antworten
Im Falle einer 6-Tage-Woche beträgt der europarechtliche Mindesturlaub 24 Tage. Im Falle der Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März ergäbe sich also ein abzugeltender Urlaubsanspruch von 24 + 6, also 30 Tagen. Einen Monat später wären es 24 + 8, also 32 Tage.
Für die Berechnung des auszuzahlenden Betrages ist der Betrag für die Mehrarbeit ohne Bedeutung. Ich vermute (habe ja leider keine Ahnung in welchem Bundesland Sie arbeiten), dass die Berechnung – wie beim Bund – auf der Grundlage der Bruttobesoldung der letzten drei Kalendermonate ihrer aktiven Dienstzeit durchgeführt wird.
Also: Sie nehmen die Bruttobezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag, Stellenzulage und eventuelle Amtszulage) der letzten drei Monate, teilen die Summe durch 13 (das ist dann die Durchschnittsbesoldung einer Woche) und anschließend durch 6 (das ist dann die Durchschnittsbesoldung eines Arbeitstages). Das Ergebnis multiplizieren Sie mit der Anzahl der abzugeltenden Tage, dann haben Sie den Abgeltungsbetrag.
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Zu der Zeit, als das alles Neuland war, ist man - wegen einer unklaren Formulierung in irgendeinem Urteil - kurze Zeit davon ausgegangen, dass der Urlaubsanspruch nicht mit Ablauf der 31. März, sondern am 1. April verfallen würde. Das wurde kurze Zeit später korrigiert, aber da waren schon einige Veröffentlichungen in der Welt. Das verlinkte Dokument befindet sich ja im "Archiv" weil es die Rechtsauffassung Stand September 2014 beschreibt. Es ist anzunehmen, dass im nicht frei zugänglichen (also kostenpflichtigen) Bereich des Verlags mindestens eine korrigierte Fassung gibt.marki hat geschrieben: ↑01.02.2022 22:07 Den Fachbeitrag unter oben genannten link hatte ich auch gelesen. Dieser beschreibt unter Punkt 16 (Beispiel) meinen oben zuvor dargestellten Fall mit anderen Jahreszahlen.
Wenn die hier getätigten Aussagen stimmen, so müsste dieser Bericht vom Verlag überarbeitet werden oder es wurde ungenau formuliert. Meiner Meinung müsste es im Beispiel unter Punkt 16 dann heißen: Scheidet ein Beamter VOR Ablauf des 31.03. des Jahres 2015 aus seinem aktiven Dienst aus... oder sehe ich das falsch?
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo
Vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten. Nun bin ich etwas schlauer und werde alles mal auf mich zukommen lassen…
Vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten. Nun bin ich etwas schlauer und werde alles mal auf mich zukommen lassen…
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch
Hallo,
muss die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs beim Dienstherrn beantragt werden oder erfolgt die Auszahlung mit Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch?
Herzlichen Dank im voraus für eine Info.
LG
Doro
muss die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs beim Dienstherrn beantragt werden oder erfolgt die Auszahlung mit Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch?
Herzlichen Dank im voraus für eine Info.
LG
Doro