Abgeltung Urlaubsanspruch

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Pipapo
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Pipapo »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 01.02.2022 19:43
Dienstunfall_L hat geschrieben: 01.02.2022 13:19 Urlaubsanspruch aus 2020 verfällt mit Ablauf des 31.03.2022
20 Tage aus 2021.
Wie viele Tage es aus 2022 sind, hängt ab vom Datum des Ruhestandsbeginns.
Wenn Ruhestandsbeginn der 1.4., dann dürfte es so aussehen
- Urlaubsanspruch 2020 verfallen = 0 Tage
- Urlaubsanspruch 2021 = 20 Tage
- Urlaubsanspruch 2022 = 20:12x3 = 5 Tage

(Unterstellt, es wurde die gesamte Zeit kein Urlaub genommen.)
Warum 2022 3/12 von 20Tagen. Wenn der Jahresurlaubsanspruch z. B. 27 Tage ist, dann gibt es für 2022 3/12 von 27, also 6,75 = 7 Tage. Die 20 Tage Regel gilt nur für vegangene Urlaubsjahre.
Dienstunfall_L
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich gehe davon aus, dass bei Urlaubsabgeltung mit 20 Urlaubstagen/Jahr (unionsrechtlicher Mindesturlaub) gerechnet wird. Quelle muss ich suchen.
Pipapo
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Pipapo »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 01.02.2022 20:49 Ich gehe davon aus, dass bei Urlaubsabgeltung mit 20 Urlaubstagen/Jahr (unionsrechtlicher Mindesturlaub) gerechnet wird. Quelle muss ich suchen.
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/A ... 775000.pdf

Siehe Punkt 9. Du hast Recht, ich lag falsch. Sorry dafür.
marki
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von marki »

Den Fachbeitrag unter oben genannten link hatte ich auch gelesen. Dieser beschreibt unter Punkt 16 (Beispiel) meinen oben zuvor dargestellten Fall mit anderen Jahreszahlen.
Wenn die hier getätigten Aussagen stimmen, so müsste dieser Bericht vom Verlag überarbeitet werden oder es wurde ungenau formuliert. Meiner Meinung müsste es im Beispiel unter Punkt 16 dann heißen: Scheidet ein Beamter VOR Ablauf des 31.03. des Jahres 2015 aus seinem aktiven Dienst aus... oder sehe ich das falsch?
xxxxx
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von xxxxx »

Hallo marki,
ich habe die gleichen Daten wie Du. Werde ebenfalls mit mit Ablauf des Monats März 2022 in den Ruhestand versetzt und habe ebenfalls noch Urlaub aus den Jahren 2020, 2021 und 2022. Auch habe ich im Internet zu der Urlaubsabgeltung für das Jahr 2020 unterschiedliche Angaben gefunden (Rehm-Verlag und Haufe). Würdest Du hier bitte einsstellen wie es bei Dir ausgegangen ist?
Ich werde das ebenfalls hier machen sobald ich es erfahre (vermutlich im April).
Viele Grüße
marki
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von marki »

Inzwischen habe ich mir die Frage selbst beantwortet. In folgendem Urteil ist meiner Meinung nach ein vergleichbarer Fall klar entschieden worden. Ich gehe davon aus, dass die Urlaubsabgeltung für 2020 bei Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31.03.22 verfallen sein wird.

https://openjur.de/u/753337.html
xxxxx
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von xxxxx »

Danke
Dienstunfall_L
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Dienstunfall_L »

Schön, wenn es geholfen hat!

Feedback, wie es ausging, wäre gut für später Suchende.
moonlightman
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von moonlightman »

Hallo

Bei mir verhält es sich ähnlich… bin schon 2,5 Jahre krank.

Nun hat mein Anwalt Post von meinem Arbeitgeber bzw. dem
zuständigen Ministerium erhalten, dass man mich demnächst in
den Ruhestand versetzen möchte. Bis zum 8.3 soll der Anwalt
antworten, ansonsten wird das Ganze als Einverstanden meinerseits gedeutet.

Wir würden das dann wohl so akzeptieren…

Was meint ihr… ??? Würde man mich dann zum 1.4 in den Ruhestand versetzen oder eher zum 1.5 ? Weiß nicht wie schnell sowas gehen würde…

Urlaub und Überstunden würde man mir dann wohl auszahlen.

Ich hatte immer eine 6-Tage Woche. Erhalte ich dann auch nur diese 20 Tage oder sind es in meinem Fall dann mehr (vielleicht 24) ?

Wieviele Tage würde ich dann wohl insgesamt erhalten und nach welchem Stundensatz zahlt man mich dann aus ? Es gibt ja in den Besoldungstabellen immer einen Satz für Überstunden. Bei uns in Schleswig-Holstein sind das mit A8 dann 16,08 €.

Habe nämlich noch 77 angeordnete Überstunden auf meinem Stundenkonto.

Würde man den Urlaub auch in Stunden rechnen und dann mal 16,08 € nehmen oder errechnet sich dieser anders ?

Vielen Dank für eure Antworten
M240i
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von M240i »

Servus warum machen Sie es so umständlich! Einfach im Versorgungsamt anrufen. Sagen was Sache ist und schon bekommt man Auskunft. Ich habe bei uns in Bayern angerufen, die haben mir gesagt was Sache ist und fertig!
moonlightman
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von moonlightman »

Das ist leider bei uns nicht ganz so einfach bzw. gewollt. Hier wird gerne die Macht demonstriert und man wird sehr gerne kurz-gehalten… :-(
Gerda Schwäbel
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Gerda Schwäbel »

moonlightman hat geschrieben: 22.02.2022 16:03 ... Würde man den Urlaub auch in Stunden rechnen und dann mal 16,08 € nehmen oder errechnet sich dieser anders ?

Vielen Dank für eure Antworten
Ich vermute, dass die Versetzung mit Wirkung vom 1.04.2022 erfolgen soll. Der 1. Mai ist auch denkbar aber nach meiner Einschätzung weniger wahrscheinlich.

Im Falle einer 6-Tage-Woche beträgt der europarechtliche Mindesturlaub 24 Tage. Im Falle der Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März ergäbe sich also ein abzugeltender Urlaubsanspruch von 24 + 6, also 30 Tagen. Einen Monat später wären es 24 + 8, also 32 Tage.

Für die Berechnung des auszuzahlenden Betrages ist der Betrag für die Mehrarbeit ohne Bedeutung. Ich vermute (habe ja leider keine Ahnung in welchem Bundesland Sie arbeiten), dass die Berechnung – wie beim Bund – auf der Grundlage der Bruttobesoldung der letzten drei Kalendermonate ihrer aktiven Dienstzeit durchgeführt wird.
Also: Sie nehmen die Bruttobezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag, Stellenzulage und eventuelle Amtszulage) der letzten drei Monate, teilen die Summe durch 13 (das ist dann die Durchschnittsbesoldung einer Woche) und anschließend durch 6 (das ist dann die Durchschnittsbesoldung eines Arbeitstages). Das Ergebnis multiplizieren Sie mit der Anzahl der abzugeltenden Tage, dann haben Sie den Abgeltungsbetrag.
Gerda Schwäbel
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Gerda Schwäbel »

marki hat geschrieben: 01.02.2022 22:07 Den Fachbeitrag unter oben genannten link hatte ich auch gelesen. Dieser beschreibt unter Punkt 16 (Beispiel) meinen oben zuvor dargestellten Fall mit anderen Jahreszahlen.
Wenn die hier getätigten Aussagen stimmen, so müsste dieser Bericht vom Verlag überarbeitet werden oder es wurde ungenau formuliert. Meiner Meinung müsste es im Beispiel unter Punkt 16 dann heißen: Scheidet ein Beamter VOR Ablauf des 31.03. des Jahres 2015 aus seinem aktiven Dienst aus... oder sehe ich das falsch?
Zu der Zeit, als das alles Neuland war, ist man - wegen einer unklaren Formulierung in irgendeinem Urteil - kurze Zeit davon ausgegangen, dass der Urlaubsanspruch nicht mit Ablauf der 31. März, sondern am 1. April verfallen würde. Das wurde kurze Zeit später korrigiert, aber da waren schon einige Veröffentlichungen in der Welt. Das verlinkte Dokument befindet sich ja im "Archiv" weil es die Rechtsauffassung Stand September 2014 beschreibt. Es ist anzunehmen, dass im nicht frei zugänglichen (also kostenpflichtigen) Bereich des Verlags mindestens eine korrigierte Fassung gibt.
moonlightman
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von moonlightman »

Hallo

Vielen Dank für die vielen kompetenten Antworten. Nun bin ich etwas schlauer und werde alles mal auf mich zukommen lassen…
Doro
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Re: Abgeltung Urlaubsanspruch

Beitrag von Doro »

Hallo,

muss die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs beim Dienstherrn beantragt werden oder erfolgt die Auszahlung mit Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch?

Herzlichen Dank im voraus für eine Info.

LG
Doro