Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo zusammen,
ich habe mir eine Versorgungsinformation erstellen lassen, Hauptschule Lehrbeginn 01.09.1982,
bei der Berechnung wurde die Ausbildung nicht berücksichtigt,
auf Nachfrage bekam zur Antwort:
"Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis (mittlerer technischer Dienst) ab dem 01.01.1980 war als
Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert.
Der Hauptschulabschluss in Verbindung ,mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die
Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes.
Wir könne daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen."
Ist das jetzt so richtig, es kamen hier ja doch teilweise andere Aussagen, und wenn ja, worauf könnte ich mich berufen?
Vielen Dank schon mal und Grüße aus dem Süden
ich habe mir eine Versorgungsinformation erstellen lassen, Hauptschule Lehrbeginn 01.09.1982,
bei der Berechnung wurde die Ausbildung nicht berücksichtigt,
auf Nachfrage bekam zur Antwort:
"Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis (mittlerer technischer Dienst) ab dem 01.01.1980 war als
Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert.
Der Hauptschulabschluss in Verbindung ,mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die
Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes.
Wir könne daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen."
Ist das jetzt so richtig, es kamen hier ja doch teilweise andere Aussagen, und wenn ja, worauf könnte ich mich berufen?
Vielen Dank schon mal und Grüße aus dem Süden
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hmm, also hast du jetzt Fernmeldehandwerker gelernt oder nicht? Warum das nicht gleichgestellt werden soll ist abenteuerlich. Und dann kommt auf dich die nächste Altersdiskriminierung zu, wenn du mit Rente die 71,75% aufstocken willst. Dort steht zur Errechnung des Freibetrages ebenfalls nach Vollendung des 17ten Lebensjahres. Dir fehlen dann 4 Jahre zur Vollpension, also du hast aktuell ~65%? Macht dann im mittleren Dienst ~-250 Euro. Mit welchem Alter warst du mit der Lehre fertig bzw. wie viel Monate nach dem 18ten Geburtstag? Hast du dir die Rentenbeiträge zurückzahlen lassen?Teko67 hat geschrieben: ↑27.09.2021 18:13 Hallo zusammen,
ich habe mir eine Versorgungsinformation erstellen lassen, Hauptschule Lehrbeginn 01.09.1982,
bei der Berechnung wurde die Ausbildung nicht berücksichtigt,
auf Nachfrage bekam zur Antwort:
"Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis (mittlerer technischer Dienst) ab dem 01.01.1980 war als
Vorbildungsvoraussetzung mindestens der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss gefordert.
Der Hauptschulabschluss in Verbindung ,mit der abgeschlossenen Berufsausbildung ersetzte in diesem Fall die
Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes.
Wir könne daher die Lehrzeit im technischen Bereich nicht berücksichtigen."
Ist das jetzt so richtig, es kamen hier ja doch teilweise andere Aussagen, und wenn ja, worauf könnte ich mich berufen?
Vielen Dank schon mal und Grüße aus dem Süden
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Servus,
also in unserer Dienststelle vor 30 Jahre wurde das auch einmal diskutiert.
Da waren einige weibliche Beschäftigte mit Realschulabschluss, mit dem konnte
man nach meiner Erinnerung sofort in den mittleren nihttechnischen Dienst
einsteigen.
Die männlichen Kollegen mit einer Ausbildung zum Fernmeldehandwerker und
den anschliessenden Beamtenlehrgängen haben sich dadurch immer benachteiligt
gefühlt.
Damals habe ich das noch nicht so richtig verfolgt, aber habe ich irgendwie so
noch in Erinnerung.
Gruß
Iltisschnurri
also in unserer Dienststelle vor 30 Jahre wurde das auch einmal diskutiert.
Da waren einige weibliche Beschäftigte mit Realschulabschluss, mit dem konnte
man nach meiner Erinnerung sofort in den mittleren nihttechnischen Dienst
einsteigen.
Die männlichen Kollegen mit einer Ausbildung zum Fernmeldehandwerker und
den anschliessenden Beamtenlehrgängen haben sich dadurch immer benachteiligt
gefühlt.
Damals habe ich das noch nicht so richtig verfolgt, aber habe ich irgendwie so
noch in Erinnerung.
Gruß
Iltisschnurri
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Also erstmal Danke für die Antworten
@AndiO
Ja, Lehre war zum Fernmeldehandwerker, Ruhegehaltssatz 64,16 v.H., Lehre beendet 4 Monate nach dem 18.Geburtstag,
Rentenbeiträge zurückzahlen lassen: Ich habe mich heute im Kollegenkreis umgehört (sind aber nicht mehr viele Beamte),
hier wusste keiner von dieser Möglichkeit.
Ein Ausbildungskollege ging vor ein paar Monaten in den ER (allerdings Realschulabschluss)
und bekam die volle Lehrzeit angerechnet.
Und Dein Pensionsrechner hat´s sehr gut getroffen.
Vielen Dank schon mal für die Mühe
@AndiO
Ja, Lehre war zum Fernmeldehandwerker, Ruhegehaltssatz 64,16 v.H., Lehre beendet 4 Monate nach dem 18.Geburtstag,
Rentenbeiträge zurückzahlen lassen: Ich habe mich heute im Kollegenkreis umgehört (sind aber nicht mehr viele Beamte),
hier wusste keiner von dieser Möglichkeit.
Ein Ausbildungskollege ging vor ein paar Monaten in den ER (allerdings Realschulabschluss)
und bekam die volle Lehrzeit angerechnet.
Und Dein Pensionsrechner hat´s sehr gut getroffen.
Vielen Dank schon mal für die Mühe
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo
Ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker.
Wird meine Lehrzeit nicht zur Versorgung anerkannt, weil ich nur einen Hauptschulabschluß habe oder hat sich da etwas verändert. Ich bin Beamter im mitteren Dienst.
Ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker.
Wird meine Lehrzeit nicht zur Versorgung anerkannt, weil ich nur einen Hauptschulabschluß habe oder hat sich da etwas verändert. Ich bin Beamter im mitteren Dienst.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Ich habe aus zweiter Hand, dass es auch Kollegen gibt, denen mit Hauptschule die Lehrzeit anerkannt wurde. Im Zweifel würde ich das mit einem Anwalt klären. Schließlich wurde in dieser Zeit für den Konzern bzw. seinen Vorgänger gearbeitet und nicht die Schulbank gedrückt.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑04.11.2021 19:14 Hallo
Ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker.
Wird meine Lehrzeit nicht zur Versorgung anerkannt, weil ich nur einen Hauptschulabschluß habe oder hat sich da etwas verändert. Ich bin Beamter im mitteren Dienst.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Habe noch eine Frage haben die Kollegen vor 1980 zum lernen angefangen, weil mir wurde die Auskunft gegeben das es seit 1980 so ist das die Lehrzeit nicht angerechnet wird. Ansonsten gibt es vielleicht etwas zum nachlesen.AndyO hat geschrieben: ↑05.11.2021 07:38Ich habe aus zweiter Hand, dass es auch Kollegen gibt, denen mit Hauptschule die Lehrzeit anerkannt wurde. Im Zweifel würde ich das mit einem Anwalt klären. Schließlich wurde in dieser Zeit für den Konzern bzw. seinen Vorgänger gearbeitet und nicht die Schulbank gedrückt.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑04.11.2021 19:14 Hallo
Ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker.
Wird meine Lehrzeit nicht zur Versorgung anerkannt, weil ich nur einen Hauptschulabschluß habe oder hat sich da etwas verändert. Ich bin Beamter im mitteren Dienst.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo
Ich habe gerade in meiner Versorgungsinformation einen Absatz gelesen.
"Vordienstzeiten nach §10 des BeamtVG das sind Zeiten als Angestellter/Arbeiter im öffentlichen Dienst und Ausbildungs bzw Studienzeiten nach § 12 BeamtVG wurden berücksichtigt. Diese zeiten können bei der späteren Festsetzung des Ruhegehalts allerdings nur auf antrag berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Rahmen des Zuruhesetzungsverfahren."
Meine Frage. Bezieht sich der Absatz auf meine Ausbildungszeit zum Fernmeldehandwerker und hat der Antrag eine Aussicht auf Erfolg oder hat das schon jemand gemacht.
Ich bin nämlich kein Meister im lesen von Gesetzen.
Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben kann.
Danke im voraus
Ich habe gerade in meiner Versorgungsinformation einen Absatz gelesen.
"Vordienstzeiten nach §10 des BeamtVG das sind Zeiten als Angestellter/Arbeiter im öffentlichen Dienst und Ausbildungs bzw Studienzeiten nach § 12 BeamtVG wurden berücksichtigt. Diese zeiten können bei der späteren Festsetzung des Ruhegehalts allerdings nur auf antrag berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Rahmen des Zuruhesetzungsverfahren."
Meine Frage. Bezieht sich der Absatz auf meine Ausbildungszeit zum Fernmeldehandwerker und hat der Antrag eine Aussicht auf Erfolg oder hat das schon jemand gemacht.
Ich bin nämlich kein Meister im lesen von Gesetzen.
Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben kann.
Danke im voraus
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Es gab 1980 eine Veränderung der Laufbahnverordnung. Hier gibt es Erleuchtung:eisbaer1000 hat geschrieben: ↑05.11.2021 11:56Habe noch eine Frage haben die Kollegen vor 1980 zum lernen angefangen, weil mir wurde die Auskunft gegeben das es seit 1980 so ist das die Lehrzeit nicht angerechnet wird. Ansonsten gibt es vielleicht etwas zum nachlesen.AndyO hat geschrieben: ↑05.11.2021 07:38Ich habe aus zweiter Hand, dass es auch Kollegen gibt, denen mit Hauptschule die Lehrzeit anerkannt wurde. Im Zweifel würde ich das mit einem Anwalt klären. Schließlich wurde in dieser Zeit für den Konzern bzw. seinen Vorgänger gearbeitet und nicht die Schulbank gedrückt.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑04.11.2021 19:14 Hallo
Ich habe eine Frage zu der Anerkennung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker.
Wird meine Lehrzeit nicht zur Versorgung anerkannt, weil ich nur einen Hauptschulabschluß habe oder hat sich da etwas verändert. Ich bin Beamter im mitteren Dienst.
Es betrifft die Kollegen/innen aus dem mittleren technischen Dienst die ihre Ausbildung vor dem 01.01.1980 mit Hauptschulabschluss begonnen haben und deren Ernennung zum Beamten nach dem 31.12.1979 erfolgt ist. Mit der Änderung der Bundeslaufbahnverordnung zum 01.01.1980 wurde die mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung für einen Einsatz im mittleren Dienst festgeschrieben. Das bedeutet für die Kollegen/innen die Hauptschule haben, dass die Ausbildungszeit nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird.
Zu diesem Thema gibt es seit 06.05.2014 ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil, in dem festgelegt ist dass die Anerkennung der Ausbildungszeit nicht davon abhängig ist wann die Verbeamtung durchgeführt wurde, sondern welche Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahn zum Zeitpunkt der Ausbildung für die Beamtenlaufbahnen gegolten haben. Das bedeutet, dass den Kollegen/innen die ihre Ausbildung vor 1980 begonnen haben und keine mittlere Reife haben, auch die Ausbildungszeit nach dem 17. Lebensjahr als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird, selbst wenn die Ernennung zum Beamten nach dem 01.01.1980 liegt.
Die Telekom hat nach diesem Urteil die Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr für die Berechnung des Ruhestandes zunächst anerkannt und entsprechend positive Bescheide für die Kollegen/innen getroffen. Nach einigen Monaten wurde diese positive Praxis wieder revidiert, was bei uns zu Beschwerden und in Folge zur Einleitung von Gerichtsverfahren durch unseren ver.di Rechtschutz geführt hat. Neuerdings wird die Ausbildungszeit wieder wie im Urteil des BVerWG vorgesehen anerkannt.
Hinweis: Das Urteil ändert nicht den Grundsatz der Laufbahnverordnung, Klagen dagegen wurden in letzter Instanz abgelehnt. Für alle Beamten/innen die ihre Ausbildung nach 1979 begonnen haben, bleibt die Regelung wie in den Jahren zuvor bestehen, sie sind vom Urteil des Gerichts leider nicht betroffen.
Leider ist festgelegt, dass die im Urteil vorgesehene Regelung nur für die Zukunft gilt und keine Wirkung auf bereits pensionierte Beamte hat. Das wird von den Kollegen/innen die die Voraussetzungen erfüllen, aber vor dem Erlass des Urteils in den Ruhestand gingen, natürlich als ungerecht empfunden. Deshalb sind bei ver.di wieder entsprechende Rechtschutzanträge eingegangen und Klagen gegen diese Praxis eingereicht worden. Über Erfolg oder Misserfolg dieser Verfahren werden wir nach deren Abschluss berichten.
https://tk-it-bayern.verdi.de/beamte/++ ... 5400438ccf
Das wäre dann das Thema generelle Anerkennung der Lehrzeit. Parallel dazu gibt es noch die Altersdiskriminierung bei Anerkennung ab dem vollendeten 17 Lebensjahres.
P.S.: Das wäre dann Jahrgang 1965 und älter. Die sind heute 56 und denen fehlen bei Vollzeit dann maximal 2,5 Jahre.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo
Danke für die schnelle Antwort , die nicht so gut ausgefallen ist. Ich habe noch eine Frage die passt vermutlich nicht in das Thema genau. Habe ich die Chance bei den Renteneintritt noch ein wenig dazu zu bekommen, weil ich ja 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe. Ich weiß da läuft noch viel Wasser die Donau hinunter , würde mich interessieren. Vielleicht kennen sie sich da ein bisschen aus. Danke
Gruß aus Bayern
Danke für die schnelle Antwort , die nicht so gut ausgefallen ist. Ich habe noch eine Frage die passt vermutlich nicht in das Thema genau. Habe ich die Chance bei den Renteneintritt noch ein wenig dazu zu bekommen, weil ich ja 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe. Ich weiß da läuft noch viel Wasser die Donau hinunter , würde mich interessieren. Vielleicht kennen sie sich da ein bisschen aus. Danke
Gruß aus Bayern
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Tja, dass ist eine meiner unbeantworten Fragen an die BAnstPT. Mein Kenntnisstand ist:eisbaer1000 hat geschrieben: ↑09.11.2021 16:35 Hallo
Danke für die schnelle Antwort , die nicht so gut ausgefallen ist. Ich habe noch eine Frage die passt vermutlich nicht in das Thema genau. Habe ich die Chance bei den Renteneintritt noch ein wenig dazu zu bekommen, weil ich ja 12 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe. Ich weiß da läuft noch viel Wasser die Donau hinunter , würde mich interessieren. Vielleicht kennen sie sich da ein bisschen aus. Danke
Gruß aus Bayern
Der pensionsunschädliche Rentenfreibetrag berechnet sich aus einer Gegenüberstellung einer Pension mit erdienten Pensionszeiten und einer, wo rentenversicherungspflichten Zeiten, die nicht bei der Pension anerkannt wurden, fiktiv als Pensionszeiten angenommen werden. Diese Zeiten aber nur nach Vollendung des 17 Lebensjahres (Altersdiskriminierung).
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Also an deinem Beispiel mit dem Worst Case der vollständigen Nichtanerkennung der Ausbildungszeiten: Mit 15 1/2 die Ausbildung angefangen mit 18 1/2 fertig. Dann wäre das ein halbes Jahr oder ~0,9% des pensionsrelevanten Bruttos. Wäre die Altersdiskriminierung mit Vollendung des 17 Lebensjahres nicht, wären es 3 Jahre oder ~5,4%. immer vorausgesetzt das ein Rentenanspruch für diese Zeit besteht (>60 Monate einbezahlt). Im Gesetz steht "zum Pensionseintritt". Somit wäre Dinge wie Nachlegen fehlender Rentenmonate nach dem Pensionseintritt bzgl. des Freibetrages wirkungslos.
Wie gesagt, genau auf diese Fragen antwortet die BAnstPT nicht. Du wärst dann ein Fall die Altersdiskriminierung raus zu klagen. Mit 12 Jahren Rentenkasse liegst du ja locker über jeglichem Freibetrag.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo
Noch eine oder zwei Fragen und Danke für deine geduld . Soweit ich weiß liege ich nicht falsch liege ist das Vollendete 17 Lebensjahr doch abgeschafft worden , demnach müsste ich doch ab den 17 Lebensjahr los gehen ,also 1,5 Jahre bis zum Ende der Lehre . Könnte das dann sein das ich für die 3 Jahre Lehre eine Rente beziehe bis zu welchen Höchstsatz würde das gehen. Ab wann würde das zählen von 17 bis 55 Jahre oder 15,5 bis 55 Jahre ? Ich komme mit diesen Texten nicht so gut zurecht , deshalb bin ich Technker geworden Wegen der Altersdiskriminierung wann müsste ich da tätig werden und würde mir da die Verdi helfen.
Noch eine oder zwei Fragen und Danke für deine geduld . Soweit ich weiß liege ich nicht falsch liege ist das Vollendete 17 Lebensjahr doch abgeschafft worden , demnach müsste ich doch ab den 17 Lebensjahr los gehen ,also 1,5 Jahre bis zum Ende der Lehre . Könnte das dann sein das ich für die 3 Jahre Lehre eine Rente beziehe bis zu welchen Höchstsatz würde das gehen. Ab wann würde das zählen von 17 bis 55 Jahre oder 15,5 bis 55 Jahre ? Ich komme mit diesen Texten nicht so gut zurecht , deshalb bin ich Technker geworden Wegen der Altersdiskriminierung wann müsste ich da tätig werden und würde mir da die Verdi helfen.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Höchstsatz ist bei dir einfach: Dir fehlen ja keine 5,4% zur Vollpension. 71,75% in Summe deines pensionsrelevanten Brutto (Vollpension). Mehr geht ohnehin nicht. Rente bekommts ausgezahlt und was über den 71,75% ist bei der Pension wieder abgezogen. Ab 67 halt.eisbaer1000 hat geschrieben: ↑09.11.2021 20:50 Hallo
Noch eine oder zwei Fragen und Danke für deine geduld . Soweit ich weiß liege ich nicht falsch liege ist das Vollendete 17 Lebensjahr doch abgeschafft worden , demnach müsste ich doch ab den 17 Lebensjahr los gehen ,also 1,5 Jahre bis zum Ende der Lehre . Könnte das dann sein das ich für die 3 Jahre Lehre eine Rente beziehe bis zu welchen Höchstsatz würde das gehen. Ab wann würde das zählen von 17 bis 55 Jahre oder 15,5 bis 55 Jahre ? Ich komme mit diesen Texten nicht so gut zurecht , deshalb bin ich Technker geworden Wegen der Altersdiskriminierung wann müsste ich da tätig werden und würde mir da die Verdi helfen.
Bzgl. der Altersdiskriminierung ist nur die Anerkennung der Ausbildungszeit vor dem 18ten Lebensjahr geurteilt worden. Den Berechnungsalgorithmus für den Rentenfreibetrag hat man daher nicht geändert obwohl der genauso willkürlich ist. Der wartet auf einen Geschädigten wie dich, der klagt. Weil nur wer einen Schaden hat kann klagen. Sonst bleibt das ewig so.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Guten Morgen
Verstehe ich das richtig ,ich bekomme wenn ich 67 Jahre bin soviel Rente bis zum Höchstatz von 71,75 % und gleiche die 5,4 % damit aus.Ich habe genug Rente um den Unterschied auszugleichen .Das wäre ja ein Lichtblick. Das mit den Rentenfreibetrag verstehe ich nicht. Vielleicht kannst du mir das erklären , wenn es möglich ist.
Ganz Herzlichen Dank
Verstehe ich das richtig ,ich bekomme wenn ich 67 Jahre bin soviel Rente bis zum Höchstatz von 71,75 % und gleiche die 5,4 % damit aus.Ich habe genug Rente um den Unterschied auszugleichen .Das wäre ja ein Lichtblick. Das mit den Rentenfreibetrag verstehe ich nicht. Vielleicht kannst du mir das erklären , wenn es möglich ist.
Ganz Herzlichen Dank