Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
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Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo,
ich werde im nächsten Jahr 55 Jahre alt und habe mir interessenshalber einmal die "Versorgungsauskunft nach dem Beamtenversorgungsgesetz" erstellen lassen. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass die Lehrzeit nicht in die Berechung mit eingeflossen ist.
Doch zuerst ein wenig Hintergrundinformationen:
Ich bin Jahrgang 1964 und habe, bevor ich meine Lehre Lehre zum Fernmeldehandwerker von 1982 - 1984 absolvierte, die Fachoberschulreife erlangt. Nach unserer Lehre wurden wir (Lehrjahr, viele Kollegen) "nicht Ausbildungsgerecht" über die einzelnen Oberpostdirektionen verteilt. Diese Tätigkeit habe ich im Jahr 1984 beim Fernmeldeamt xxx begonnen. Um meine berufliche Position etwas auszubauen, habe ich mich in den nichttechnischen Fernmeldedienst beworben und wurde dort zugelassen. Nach dem Lehrgang von einigen Wochen wurde die Ausbildung mit der Beamtenprüfung abgeschlossen. Seit 1989 bin ich Beamter.
Ich habe hier schon ein wenig gestöbert und habe gelesen, dass die Lehrzeit bei sehr jungen Kollegen, die noch keine "Mittlere Reife", die als Einstiegsvorraussetzung für den mittleren Dienst galt, nicht anerkannt wurde. Die Lehre war dann qusi gleichzusetzen mit der Erlangung der Mittleren Reife. Da ich die Mittlere Reife aber hatte, bin ich doch mächtig irritiert über die fehlende Anerkennung. Es soll aber einige Urteile geben, so dass die Telekom bzw. die BAnst-PT diese Lehrzeiten anerkennen muss. ABER alles ein wenig widersprüchlich, aus verschiedenen Jahren ...
Gibt es hier Leute, die ein ähnliches "Schicksal" wie ich oder weitergehende Informationen / Quellen zu diesem Thema haben?
In frühreren Jahren galt immer der Satz: "Die Lehre wird anerkannt", alle Hinweise bei Jubiäen, Festlegung der Postdienstzeit galt stets das Einstellungsdatum der Lehre = 01.08.1982. Bin echt ratlos ....
Ich hatte vor Jahren mal gegen eine Personalsache bei der Telekom Widerspruch eingelegt. Da kam dann von der Rechtsabteilung ein X-seitiges Dokument, nach dessen Lektüre man eigentlich nicht mehr wusste ob man jetzt im Hof erschossen wird oder nicht. Also die Wortwahl hatte es in sich!
Freue mich über hoffentlich zahl- und hilfreiche Beiträge. Dankeschön!
Viele Grüße
Michael
ich werde im nächsten Jahr 55 Jahre alt und habe mir interessenshalber einmal die "Versorgungsauskunft nach dem Beamtenversorgungsgesetz" erstellen lassen. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass die Lehrzeit nicht in die Berechung mit eingeflossen ist.
Doch zuerst ein wenig Hintergrundinformationen:
Ich bin Jahrgang 1964 und habe, bevor ich meine Lehre Lehre zum Fernmeldehandwerker von 1982 - 1984 absolvierte, die Fachoberschulreife erlangt. Nach unserer Lehre wurden wir (Lehrjahr, viele Kollegen) "nicht Ausbildungsgerecht" über die einzelnen Oberpostdirektionen verteilt. Diese Tätigkeit habe ich im Jahr 1984 beim Fernmeldeamt xxx begonnen. Um meine berufliche Position etwas auszubauen, habe ich mich in den nichttechnischen Fernmeldedienst beworben und wurde dort zugelassen. Nach dem Lehrgang von einigen Wochen wurde die Ausbildung mit der Beamtenprüfung abgeschlossen. Seit 1989 bin ich Beamter.
Ich habe hier schon ein wenig gestöbert und habe gelesen, dass die Lehrzeit bei sehr jungen Kollegen, die noch keine "Mittlere Reife", die als Einstiegsvorraussetzung für den mittleren Dienst galt, nicht anerkannt wurde. Die Lehre war dann qusi gleichzusetzen mit der Erlangung der Mittleren Reife. Da ich die Mittlere Reife aber hatte, bin ich doch mächtig irritiert über die fehlende Anerkennung. Es soll aber einige Urteile geben, so dass die Telekom bzw. die BAnst-PT diese Lehrzeiten anerkennen muss. ABER alles ein wenig widersprüchlich, aus verschiedenen Jahren ...
Gibt es hier Leute, die ein ähnliches "Schicksal" wie ich oder weitergehende Informationen / Quellen zu diesem Thema haben?
In frühreren Jahren galt immer der Satz: "Die Lehre wird anerkannt", alle Hinweise bei Jubiäen, Festlegung der Postdienstzeit galt stets das Einstellungsdatum der Lehre = 01.08.1982. Bin echt ratlos ....
Ich hatte vor Jahren mal gegen eine Personalsache bei der Telekom Widerspruch eingelegt. Da kam dann von der Rechtsabteilung ein X-seitiges Dokument, nach dessen Lektüre man eigentlich nicht mehr wusste ob man jetzt im Hof erschossen wird oder nicht. Also die Wortwahl hatte es in sich!
Freue mich über hoffentlich zahl- und hilfreiche Beiträge. Dankeschön!
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Michael
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo, die Ausbildungszeit wird Dir auf jeden Fall angerechnet, weil sie Voraussetzung war, dass Du in den Beamtendienst einsteigen konntest.
Früher war die Vollendung des 17. Lebensjahres maßgeblich ( ich denke Deine Berechnung zielt auch auf das 17. Lebensjahr ab) für die Berechnung der Dienstzeit. Anfang 2017 wurde das Bundesbesoldungsgesetzes dahingehend angepasst, dass überall die Wörter " ab Vollendung des 17. Lebensjahres" gestrichen wurden, weil dies u.a. nach EU-Recht eine Altersdiskriminierung darstellte.
Schau mal auf das Schreiben. Da steht bestimmt irgendwo, dass Du die Anrechnung der Ausbildungszeiten gesondert beantragen musst. Diese werden dann auch genehmigt bzw. müssen genehmigt werden.
Ich bin in diesem Jahr mit 55 in den Ruhestand gegangen und meine Dienstzeit beginnt mit meinem 15.Lebensjahr!! Bin direkt von der Hauptschule in die Ausbildung.
Hier ein Link über die damalige Änderung des Besoldungsgesetz (etwas nach unten scrollen).
https://www.jurion.de/gesetze/versrueck ... 1,20170201
Also mach Dir keine Sorgen! Du bekommst die Ausbildungszeit angerechnet!
Früher war die Vollendung des 17. Lebensjahres maßgeblich ( ich denke Deine Berechnung zielt auch auf das 17. Lebensjahr ab) für die Berechnung der Dienstzeit. Anfang 2017 wurde das Bundesbesoldungsgesetzes dahingehend angepasst, dass überall die Wörter " ab Vollendung des 17. Lebensjahres" gestrichen wurden, weil dies u.a. nach EU-Recht eine Altersdiskriminierung darstellte.
Schau mal auf das Schreiben. Da steht bestimmt irgendwo, dass Du die Anrechnung der Ausbildungszeiten gesondert beantragen musst. Diese werden dann auch genehmigt bzw. müssen genehmigt werden.
Ich bin in diesem Jahr mit 55 in den Ruhestand gegangen und meine Dienstzeit beginnt mit meinem 15.Lebensjahr!! Bin direkt von der Hauptschule in die Ausbildung.
Hier ein Link über die damalige Änderung des Besoldungsgesetz (etwas nach unten scrollen).
https://www.jurion.de/gesetze/versrueck ... 1,20170201
Also mach Dir keine Sorgen! Du bekommst die Ausbildungszeit angerechnet!
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Du solltest Deinen Ausbildungsnachweis einreichen und um Neuberechnung bitten.qwerty hat geschrieben: ↑03.12.2018 21:27 ich werde im nächsten Jahr 55 Jahre alt und habe mir interessenshalber einmal die "Versorgungsauskunft nach dem Beamtenversorgungsgesetz" erstellen lassen. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass die Lehrzeit nicht in die Berechung mit eingeflossen ist.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Mittler Dienst klares Ja, das kannst du per Mail mit der BAnstPT klären. Gehobener Dienst hätte ich Zweifel, da keine Laufbahnvoraussetzung.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo,
ich danke euch erst einmal für die Infos. Werde mich mit der BAnst-PT in Verbindung setzen.
Ich hoffe ihr habt es nicht überlesen. Ich habe vor meiner Lehre die Fachoberschulreife = Mittlere Reife erlangt, dann die Lehre zum Fernmeldehandwerker von 1982 - 1984 gemacht und nach dem Abschluss 1984 paar Monate gearbeitet und 1985 den Wechsel in den nichttechnischen Fernmeldedient inkl. der Beamtenlehrgänge, Abschluss und Übernahme in das Beamtenverhältnis. Bisher wurde die
2 Jahre Ausbildungszeit als Fernmeldehandwerker nicht anerkannt.
Aber wenn ich eure Aussagen so lese, gibt es keine rechtliche Handhabe der BAnst-PT diese Ausbildungszeit nicht anzuerkennen?!
Das würde mich ungemein beruhigen *puha* ...
Viele Grüße
Michael
ich danke euch erst einmal für die Infos. Werde mich mit der BAnst-PT in Verbindung setzen.
Ich hoffe ihr habt es nicht überlesen. Ich habe vor meiner Lehre die Fachoberschulreife = Mittlere Reife erlangt, dann die Lehre zum Fernmeldehandwerker von 1982 - 1984 gemacht und nach dem Abschluss 1984 paar Monate gearbeitet und 1985 den Wechsel in den nichttechnischen Fernmeldedient inkl. der Beamtenlehrgänge, Abschluss und Übernahme in das Beamtenverhältnis. Bisher wurde die
2 Jahre Ausbildungszeit als Fernmeldehandwerker nicht anerkannt.
Aber wenn ich eure Aussagen so lese, gibt es keine rechtliche Handhabe der BAnst-PT diese Ausbildungszeit nicht anzuerkennen?!
Das würde mich ungemein beruhigen *puha* ...
Viele Grüße
Michael
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Ist für den nichttechnischen Fernmeldedienst die Ausbildung zum Fernmeldehandwerker eine für die Laufbahn vorgeschriebene Ausbildung?
§ 12 Ausbildungszeiten
(1) Die verbrachte Mindestzeit
1. der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung
(Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
2. einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
.....
§ 12 Ausbildungszeiten
(1) Die verbrachte Mindestzeit
1. der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung
(Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),
2. einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,
.....
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo,
@Torqzemada:
korrekt, die Eignung = Mittlere Reife hatte ich schon vor der Lehre. Ich wollte ja natürlich auch als Fernmeldehandwerker arbeiten.
Da dies durch einen Überdarf an Ausgebildeten FHandwerkern nicht möglich war, habe ich mich entschlossen in den mittleren
nichttechnischen Fernmeldedienst zu wecheln (umzuschulen) und dann in die Beamtenlaufbahn zu gehen.
@Dv2Tsys:
Nein, ist keine vorgeschriebene Ausbildung. Logisch ist die Gesetzgebung nicht unbedingt, doch meist doch zutreffend. Warum sollte
die Ausbildungszeit nicht anerkannt werden. Ich habe doch auch Rentenversicherungsbeiträge während der Ausbildung gezahlt. Ich
denke ich bin doch ein Einzelfall, der zwei (oder mehrere Ausbildungen) in seinem Leben macht.
Zugangsvoraussetzung in den nichttechnischen Dienst ist und war die mittlere Reife, die ich ja schon vor meiner Ausbildung zum FHandw
durch die Fachoberschulreife erreicht habe.
@Torqzemada:
korrekt, die Eignung = Mittlere Reife hatte ich schon vor der Lehre. Ich wollte ja natürlich auch als Fernmeldehandwerker arbeiten.
Da dies durch einen Überdarf an Ausgebildeten FHandwerkern nicht möglich war, habe ich mich entschlossen in den mittleren
nichttechnischen Fernmeldedienst zu wecheln (umzuschulen) und dann in die Beamtenlaufbahn zu gehen.
@Dv2Tsys:
Nein, ist keine vorgeschriebene Ausbildung. Logisch ist die Gesetzgebung nicht unbedingt, doch meist doch zutreffend. Warum sollte
die Ausbildungszeit nicht anerkannt werden. Ich habe doch auch Rentenversicherungsbeiträge während der Ausbildung gezahlt. Ich
denke ich bin doch ein Einzelfall, der zwei (oder mehrere Ausbildungen) in seinem Leben macht.
Zugangsvoraussetzung in den nichttechnischen Dienst ist und war die mittlere Reife, die ich ja schon vor meiner Ausbildung zum FHandw
durch die Fachoberschulreife erreicht habe.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Mist, gerade eine Antwort vom BAstPT bekommen:
Auszug:
"Da die Fernmeldelehre keine Voraussetzung für die mittlere nichttechnische Laufbahn war, kann sie nicht als ruhegehaltsfähige
Dienstzeit in der Beramtenversorgung berücksichtigt werden."
Hm ....
Zusatzfrage(n):
Bedeutet die Anerkennung der Lehrzeit, dass die Rentenanwartschaften aus dieser Zeit bei VAP verloren gegegangen sind? Ich habe
doch in die Rentenkasse eingezahlt?! ... Oder kommen diese Beträge noch in der Endberechnung "on Top" dazu?
Auszug:
"Da die Fernmeldelehre keine Voraussetzung für die mittlere nichttechnische Laufbahn war, kann sie nicht als ruhegehaltsfähige
Dienstzeit in der Beramtenversorgung berücksichtigt werden."
Hm ....
Zusatzfrage(n):
Bedeutet die Anerkennung der Lehrzeit, dass die Rentenanwartschaften aus dieser Zeit bei VAP verloren gegegangen sind? Ich habe
doch in die Rentenkasse eingezahlt?! ... Oder kommen diese Beträge noch in der Endberechnung "on Top" dazu?
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
VAP und Rente sind unabhängig und werden aber erst ab 65+X ausgezahlt.
Ggf. werden die Versorgungsbezüge gekürzt, wenn die Versorgungsbezüge + VAP + Rente die 71,25% überschreiten.
Ggf. werden die Versorgungsbezüge gekürzt, wenn die Versorgungsbezüge + VAP + Rente die 71,25% überschreiten.
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Habe ich denn Rentenansprüche + VAP aus der Lehre (waren ja nur 2 Jahre )
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Hallo AndyO,
danke für den Tip! Habe ich mir schon gedacht, dass da irgendwo ein Haken ist. Aber die Minijoblösung wäre überlegenswert ...
Bei der Gelegenheit:
@ALL: Worin liegt der Unterschied bei Versorgungsberechung A und C? - Natürlich außer der Endsumme?
danke für den Tip! Habe ich mir schon gedacht, dass da irgendwo ein Haken ist. Aber die Minijoblösung wäre überlegenswert ...
Bei der Gelegenheit:
@ALL: Worin liegt der Unterschied bei Versorgungsberechung A und C? - Natürlich außer der Endsumme?
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Ich hole das Thema mal wieder hoch. Aus eigenem Interesse, da auch ich von der Streichung der Ausbildungszeit betroffen bin (3 Jahre = knapp 5,4%).
Bei meinen "Verhandlungen" mit dem BAPT vor gut zwei Jahren, gab es verbal die Info, dass das Thema wohl zurzeit in Karlsruhe verhandelt / neu geregelt wird.
Hat einer der Mitleser hierzu vielleicht aktuelle Informationen?
Bei meinen "Verhandlungen" mit dem BAPT vor gut zwei Jahren, gab es verbal die Info, dass das Thema wohl zurzeit in Karlsruhe verhandelt / neu geregelt wird.
Hat einer der Mitleser hierzu vielleicht aktuelle Informationen?
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Re: Telekom Anerkennung Lehrzeit ...
Also das Thema ist grundsätzlich durch. Die Ausbildung muss aber wie oben beschrieben zu deiner Laufbahn passen. Also als Beispiel: Der Fernmeldehandwerker BFt, der Kaufmann BF. Bist du dann CFt wird statt der Ausbildung das Studium anerkannt.1615_ks hat geschrieben: ↑05.08.2021 15:36 Ich hole das Thema mal wieder hoch. Aus eigenem Interesse, da auch ich von der Streichung der Ausbildungszeit betroffen bin (3 Jahre = knapp 5,4%).
Bei meinen "Verhandlungen" mit dem BAPT vor gut zwei Jahren, gab es verbal die Info, dass das Thema wohl zurzeit in Karlsruhe verhandelt / neu geregelt wird.
Hat einer der Mitleser hierzu vielleicht aktuelle Informationen?
https://www.vdfp.de/vdfp-nachricht/vdfp ... en-2019-04
Die 60 Monate zur Rente kannst auch mit einem Minijob und Eigenbeiträgen erreichen. Oder unter 60 Monate ausbezahlen lassen, wenn in Summe die Maximalpension überschritten wird. Darüber sollte man sich früh genug Gedanken machen.