Hallo.
Bekommst du denn Alterssicherung die nicht unter DeinVersorgungsgesetz §55.1.1-4 fallen.
Da werden doch alle Renten angerechnet. Ich denke Deine fällt auch darunter und dann ist der Absatz nicht für Dich.
Beantragen erst kurz vor Altersrente.
Pension wird nicht neu berechnet nur die Höhe des Ruhensbetrages.
Pension- Versorgungsauskunft online
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Re: Pension- Versorgungsauskunft online
§ 14 a beachten.
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Re: Pension- Versorgungsauskunft online
Hallo.
Du hast alles falsch versstanden entschuldige ich mein das nicht böse.
Selbstverständlich wird Deine Rente angerechnet auf die Pension. Wenn Du über Deinen Höchstbetrag hinaus kommst gibt es einen Ruhensbetrag bei der Rente. Wenn Du den Höchstbetrag jetzt schon erreicht hast ist der Ruhensbetrag so hoch wie die Rente.
Die Renten in Deinem Feld der ersten Post sind andere Alterssicherungen. Was für welche soll Dich und mich nicht kümmern.
Lese den Satz doch mal richtig.
Deine Rente ist eine die angerechnet wird.
Der Höchstsatz Deiner Rente bei Versorgung und Rente muß extra für Dich ausgerechnet werden. Steht im §55 bei Deinem Versorgungsgesetz.
Du hast alles falsch versstanden entschuldige ich mein das nicht böse.
Selbstverständlich wird Deine Rente angerechnet auf die Pension. Wenn Du über Deinen Höchstbetrag hinaus kommst gibt es einen Ruhensbetrag bei der Rente. Wenn Du den Höchstbetrag jetzt schon erreicht hast ist der Ruhensbetrag so hoch wie die Rente.
Die Renten in Deinem Feld der ersten Post sind andere Alterssicherungen. Was für welche soll Dich und mich nicht kümmern.
Lese den Satz doch mal richtig.
Deine Rente ist eine die angerechnet wird.
Der Höchstsatz Deiner Rente bei Versorgung und Rente muß extra für Dich ausgerechnet werden. Steht im §55 bei Deinem Versorgungsgesetz.
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Re: Pension- Versorgungsauskunft online
Hallo.
Das läuft so bei der Anrechnung.
Deine Pension ist festgesetzt.
Wenn Du jetzt Rente bekommst gibt es eine Berechnung wie hoch Dein Höchstsatz bei Pension + Rente sein darf § 55.
Deine Pension und die Rente werden addiert. Wenn der Betrag den Höchstsatz übersteigt ist der überschiessende Betrag der Ruhensbetrag.
Meist ist der Höchstsatz 71.75 der ruhegehaltsfähigen Diensbezüge, nie höher aber das muß nicht so sein. Es muß gerechnet werden §55.
Das läuft so bei der Anrechnung.
Deine Pension ist festgesetzt.
Wenn Du jetzt Rente bekommst gibt es eine Berechnung wie hoch Dein Höchstsatz bei Pension + Rente sein darf § 55.
Deine Pension und die Rente werden addiert. Wenn der Betrag den Höchstsatz übersteigt ist der überschiessende Betrag der Ruhensbetrag.
Meist ist der Höchstsatz 71.75 der ruhegehaltsfähigen Diensbezüge, nie höher aber das muß nicht so sein. Es muß gerechnet werden §55.
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Re: Pension- Versorgungsauskunft online
Hallo.
Ich denke so ist es.
1. Die Höchstgrenze ist meißt 71,75. Sie kann auch geringer sein. Ich hab nur 70. Nur damit Du nicht denkst ein Wert darunter wäre fasch. Darum wird sie auch bei jedem berechnet.
2. Bei mir hat sich auch der Dienstherr gemeldet damit ich auch nicht vergesse Rente zu beantragen. Den Rentenbescheid mußte ich auch einreichen.
Ich denke so ist es.
1. Die Höchstgrenze ist meißt 71,75. Sie kann auch geringer sein. Ich hab nur 70. Nur damit Du nicht denkst ein Wert darunter wäre fasch. Darum wird sie auch bei jedem berechnet.
2. Bei mir hat sich auch der Dienstherr gemeldet damit ich auch nicht vergesse Rente zu beantragen. Den Rentenbescheid mußte ich auch einreichen.