ich habe mir gerade mal die Mühe gemacht und als Beamter in Berlin meine Versorgungsauskunft online berechnet. Die Berechnung basiert auf einer vorzeitigen Pensionierung durch eine mögliche Dienstunfähigkeit:
Jetzt stellen sich mir da doch noch einige Fragen!
Laut dem Programm, komme ich auf ruhegehaltfähige 39,39 Jahre, die sich wie folgt zusammen setzen:
1. DZS 1204 förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG (Vollzug) = 5 Jahre (Anerkennung erfolgt)
2. DZS 601 Beamtendienstzeit = 30 Jahre
3. DZS 2120 Zurechnungszeit = 4 Jahre und 163 Tage (Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit bis zum Ende des Monats in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Die Dienstzeit wird mit dem Faktor 2/3 angerechnet)
Laut meinem Rentenbescheid, den ich regelmäßig erhalte, soll ich nach jetzigem Stand mit erreichen der Altersgrenze (vermutlich 67 Jahre) noch eine Rente in Höhe von ca. 100 Euro erhalten. Diese ist, wenn ich alles richtig im Internet recherchiert habe auch so zu beantragen und wird mit meiner Pension verrechnet.
Wie verhält es sich nun eigentlich mit den angerechneten förderliche Zeiten nach § 12 (2) LBeamtVG ?
Gefunden habe ich nämlich folgendes und verstehe es jetzt nicht ganz:
Also meine Frage zielt darauf ab, wenn ich meine Rente aus meiner Tätigkeit in der freien Wirtschaft mit 67 beantrage (muss man diese eigentlich gleich nach der Pension beitragen, oder erst mit 67 ?), wird mir dann die Pension neu berechnet?Auswirkungen eines Rentenbezugs auf schon festgesetzte ruhegehaltfähige Vordienstzeiten
Beziehen Sie Alterssicherungsleistungen, die nicht unter die anzurechnenden Rentenleistungen fallen, und aufgrund einer Tätigkeit gewährt werden, die bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge als ruhegehaltfähige Vordienstzeit anerkannt wurde, kann es zur teilweisen oder vollständigen Aberkennung solcher Dienstzeiten kommen.
Also erfolgt dann eine Berechnung ohne die DZS 1204 förderliche Zeiten § 12 (2) LBeamtVG (Vollzug) = 5 Jahre - das wären dann nämlich fünf Jahre weniger und ich komme bei der Versorgungsauskunft nur auf die 34,39 Jahre, was bei mir fast 300 € Brutto in der Berechnung aus machen würde
Vielen dank im Voraus!
Gruss Paul