Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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Civil Servant
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Civil Servant »

Im YAM der Gruppe "Engagierter Ruhestand" folgen, dann erfährst Du wenn neue Angebote vorliegen.

PS: nicht darauf verlassen dass der AG auf einen zukommt. Die FK sind oft nicht informiert, und die Zeitfenster für die Antragstellung häufig kurz.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Civil Servant hat geschrieben: 22. Mär 2021, 13:28 Im YAM der Gruppe "Engagierter Ruhestand" folgen, dann erfährst Du wenn neue Angebote vorliegen.

PS: nicht darauf verlassen dass der AG auf einen zukommt. Die FK sind oft nicht informiert, und die Zeitfenster für die Antragstellung häufig kurz.
Der AG bzw. der Dienstherr kommt nicht auf einem zu. Ab und an wird man von den Beratern darauf hingewiesen, dass der ER beantragt werden kann. Es gibt aber auch genügend TL, die in den wöchentlichen Teamrunden das Thema ansprechen - sollte auch im Tagesgeschäft noch möglich sein.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

KölnerBub hat geschrieben: 29. Mär 2021, 19:33 Der AG bzw. der Dienstherr kommt nicht auf einem zu. Ab und an wird man von den Beratern darauf hingewiesen, dass der ER beantragt werden kann. Es gibt aber auch genügend TL, die in den wöchentlichen Teamrunden das Thema ansprechen - sollte auch im Tagesgeschäft noch möglich sein.
Es war selbstverständlich, dass Beschäftigten die die Altersgrenze erreicht hatten auch nach dem ER befragt wurden. Erst in den letzten 2 Jahren ist draus ein rares Gut gemacht worden, dem man im Windhundprinzip hinterherlaufen muss. Das darf ruhig erwähnt werden. Insbesondere wenn TPS seine Windhunde erst verspätet von der Kette ins Rennen lässt...
ER04-20
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von ER04-20 »

Ja, die Zeiten wo man nur 55 sein musste, sind vorbei.
1. Man muss in einem Betrieb sein, den Sie von der FTE Zahl her reduzieren wollen. Klar.
2. Man „braucht“ aber das Geburtsjahr was gerade in Ihren Statisiken „gefragt“ ist.
3. Und ich kenne einen, der musste sogar innerhalb von Sekunden an einer besonders guten IT Leitung mit permanent F5 Taste, auf den irgendwann erscheinenden Button drücken, der den ER Antrag generiert.
4. Und derjenige hat, weil die Eingangsmeldung zuerst nicht kam, zweimal den Button gedrückt. Da hatte er dann zwei Eingangsmails und konnte, zum Glück, eine nicht gelesene wieder erfolgreich zurückholen. Sonst wäre er formell aus der Beantragung rausgeflogen. Nachdem der erste Run aber rum war, stand für den letzten Termin das Portal wochenlang offen. So ist das mit der Wertschätzung.
5. Schlimmer geht immer. Das sieht man bei den Kollegen von TPS oder ISS.
Civil Servant
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Beitrag von Civil Servant »

HR-Factbook 2020
Aktive Beamte 10.583
In sich beurlaubte Beamte (ISB) 405
Beamte in Beteiligungsgesellschaften (BTG) 7.423
Iltisschnurri
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
also die Zahlen habe ich auch im HR Factbook 2020 gelesen.
Ich denke aber auch, durch das HomeOffice hat sich die Situation etwas entspannt.
Ich bin nun jetzt über 12 Monate im HomeOffice und ich muß sagen, so hart es auch klingt,
das war das beste Jahr seit den letzten 10 Jahren.
Keine Fahrten zum Arbeitsplatz, eine 36-Stunden-Woche, damit Brutto-Arbeitszeit gleich
Nettoarbeitszeit, jeden Tag eine halbe Stunde, bei schlechtem Wetter auch gerne mehr,
ergibt somit ca. 50 Urlaubstage, genial.
Dann gab's noch 400€ Sonderprämie bei den Beamten, 500€ von der Telekom, im Juni gibt's
beim Aktienkauf von 1.000€ nochmals 500€ geschenkt. Dann wächst der Pensionsanspruch
jährlich um 1,8% (ich habe noch 10% zur vollen Pension) und im ER hätte ich ca. 1.000€
weniger im Monat. Der Job (wie man heute zu sagen pflegt) ist zwar nicht so das gelbe
vom Ei, aber irgend einen Tod muß man ja sterben, es läuft halt so dahin.
Also ich sehe z. Zt. keinerlei Veranlassung, in den ER zu wechseln.

Gruß
Iltisschnurri
Armaconja
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Armaconja »

Ich hätte da mal eine Frage bzgl. der Ableistung der 1000 Ehrenamtsstunden im engagierten Ruhestand:

Mal angenommen, man bekäme eh "nur" die Mindestpension und leistet nach Bewilligung des engagierten Ruhestands die 1000 Stunden Ehrenamt nicht in den vorgeschriebenen ersten 3 Jahren, was passiert dann? Normalerweise leistet der Beamte diese Stunden ja, damit ihm die Pensionsansprüche nicht gekürzt werden - wenn ich das richtig verstehe, könnte die Mindestpension aber ja wohl nicht gekürzt werden, oder?

Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus?

Danke
Viele Grüße
Armaconja
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zeerookah
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

Armaconja hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:38 - wenn ich das richtig verstehe, könnte die Mindestpension aber ja wohl nicht gekürzt werden, oder?
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Wenn von anderer Seite Ansprüche (z.B. Versorgungsansprüche) an dich bestehen kann auch die Mindestpension gekürzt werden.
Ich denke ER gibt es nur noch selten. Dir würde man doch DU nahe legen könnte ich mir vorstellen.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von AndyO »

Iltisschnurri hat geschrieben: 5. Apr 2021, 20:41 Ich bin nun jetzt über 12 Monate im HomeOffice und ich muß sagen, so hart es auch klingt,
das war das beste Jahr seit den letzten 10 Jahren.
Keine Fahrten zum Arbeitsplatz, eine 36-Stunden-Woche, damit Brutto-Arbeitszeit gleich
Nettoarbeitszeit, jeden Tag eine halbe Stunde, bei schlechtem Wetter auch gerne mehr,
ergibt somit ca. 50 Urlaubstage, genial...

Also ich sehe z. Zt. keinerlei Veranlassung, in den ER zu wechseln.

Gruß
Iltisschnurri
Womit dann klar wäre, warum Frau Bohle von den Beschäftigten redet, denen daheim die Decke auf den Kopf fällt und das se allen schnellstmöglich wieder Präsenzdienst zukommen lassen will...
Dem Bundesrat liegt ja aktuell ein Entwurf zur Mitbestimmung des BR beim HomeOffice vor:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... 71-21.html

Da kann ich schon mal voraus sagen, was das für ein Eiertanz und faule Kompromisse zwischen Verdi und DTAG gibt Das "warum" kennen wir ja alle, besonders bei TPS...
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Armaconja hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:38 Mal angenommen, man bekäme eh "nur" die Mindestpension und leistet nach Bewilligung des engagierten Ruhestands die 1000 Stunden Ehrenamt nicht in den vorgeschriebenen ersten 3 Jahren, was passiert dann?
Das kann als vorsätzlicher Missbrauch gewertet werden und dürfte disziplinarische Folgen nach sich ziehen. Auch eine Reaktivierung wäre denkbar. Ob das schon mal jemand "ausgetestet" hat ... ? Berichte bitte mal ...
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von ER04-20 »

Hallo,
ich habe für das n i c h t Erreichen der 1.000 STD innerhalb von drei Jahren folgenden Passus gefunden.

Der Ausgleichsbetrag entfällt nach Ablauf von drei Jahren nach Versetzung in Ruhestand, wenn Sie nicht innerhalb dieser drei Jahre nachweisen, dass Sie mindestens 1.000 Std in einer vergleichbaren ehrenamtlichen Tätigkeit geleistet haben. Wenn der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, entfällt ab dem Ersten des Monats nach Fristablauf der Ausgleichsbetrag.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

https://www.dpvkom.de/fileadmin/user_up ... gelung.pdf

Oben links: "Auch eine Rücknahme des Zurruhesetzungsbescheides ist im Einzelfall – zum Beispiel bei offensichtlichem Missbrauch – möglich."
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 6. Apr 2021, 13:59
Armaconja hat geschrieben: 6. Apr 2021, 10:38 Mal angenommen, man bekäme eh "nur" die Mindestpension und leistet nach Bewilligung des engagierten Ruhestands die 1000 Stunden Ehrenamt nicht in den vorgeschriebenen ersten 3 Jahren, was passiert dann?
Das kann als vorsätzlicher Missbrauch gewertet werden und dürfte disziplinarische Folgen nach sich ziehen. Auch eine Reaktivierung wäre denkbar. Ob das schon mal jemand "ausgetestet" hat ... ? Berichte bitte mal ...
Hallo Siggi09,
das ist ja wohl absoluter Nonsens mit dem "vorsätzlichen Missbrauch" und kann auch keine disziplinarische Folgen nach sich ziehen. Und aus welchem Grund soll dann eine Reaktivierung denkbar sein - totaler Quatsch !

Die Mindestversorgung darf durch die Anwendung des Versorgungsabschlages nicht unterschritten werden - das ist Fakt.
Wenn die vorgegebenen Stunden beim Freiwilligendienst oder BuFDi nicht abgeleistet werden, werden die 10,8 % wieder ab dem 4. Jahr abgezogen bei einem Beamten ohne Mindestversorgung. Das ist ja hinsichtlich bekannt...

Wenn für die Mindestversorgung kein Abzug erfolgt und in dem Fall aber der ER in Anspruch genommen wird und die Stunden aber nicht abgeleistet werden nach 3 Jahren, dann ist es halt so und daraus auch kein Missbrauch entstehen.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 7. Apr 2021, 17:35 https://www.dpvkom.de/fileadmin/user_up ... gelung.pdf

Oben links: "Auch eine Rücknahme des Zurruhesetzungsbescheides ist im Einzelfall – zum Beispiel bei offensichtlichem Missbrauch – möglich."
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Wenn die vorgegebenen Stunden nicht erbracht werden, erfolgt der Abschlag ab dem 4. Jahr wieder ganz normal mit 10,8 % !
Wir können jetzt hier in die Glaskugel schauen und jeden Einzelfall theoretisch thematisieren und dann später noch sagen, ja was ist denn bei Missbrauch. Dann kommen wir mit wenn und aber usw. aber nicht weiter. Besser wäre es wenn man sich mal an die aktuelle Gesetzeslage hält die besagt, dass im Falle der Nichtableistung der Versorgungsabschlag wieder abgezogen wird. Und da ist es egal ob ich die Stunden vorsätzlich oder mit Grund nicht abgeleistet habe.
Ich gehe auch mal davon aus, dass die DPVKOM bisher noch keinen Fall nennen kann, wo es zu einer Rücknahme des Zurruhesetzungsbescheides gekommen ist !
CPostler
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von CPostler »

Siggi09 hat geschrieben: 7. Apr 2021, 17:35 https://www.dpvkom.de/fileadmin/user_up ... gelung.pdf

Oben links: "Auch eine Rücknahme des Zurruhesetzungsbescheides ist im Einzelfall – zum Beispiel bei offensichtlichem Missbrauch – möglich."
Die Rücknahme der Zurruhesetzung stand nur im ersten Gesetzentwurf. Im Gesetz selber steht nichts davon. Das Merkblatt von der dpvkom ist veraltet.
Siehe auch "https://www.banst-pt.de/fileadmin/banst ... 018-bf.pdf".

Beamte im ER sind Beamte, die auf Antrag in den Ruhestand gegangen sind. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass man diese Beamte zurückholen kann. Oder kennt einer ein Gesetz?



Das kann als vorsätzlicher Missbrauch gewertet werden und dürfte disziplinarische Folgen nach sich ziehen. Auch eine Reaktivierung wäre denkbar. Ob das schon mal jemand "ausgetestet" hat ... ? Berichte bitte mal ...
[/quote]

Auch hier kenne ich keine gesetzliche Grundlagen. Oder kennt einer welche.
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