Hallo liebes Forum,
um festzustellen ob ich demnächst die Beitragsbemessungsgrenze erreiche (dann PKV unseres Kindes) möchte ich mich versichern, dass ich verstanden habe was alles als maßgebliches Einkommen eingerechnet wird:
- Bruttoarbeitsentgelt (mit Familienzuschlag, allgemeiner Zulage, aber ohne Kindergeld)
- Pachteinnahmen
- 450 EUR aus einem Minijob (in voller Höhe)
- Zinseinnahmen
- Einnahmen als Künstler (Freiberufler)
Die letzten zwei Punkte sind eher theoretischer Natur.
Ist das so korrekt oder werden noch irgendwelche pauschalen Beträge abgezogen?
Gruß
Deforo
Beitragsbemessungsgrenze ermitteln
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Re: Beitragsbemessungsgrenze ermitteln
Hallo.
Kannst Dich ja mal durchlesen im Gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen.
Ist das Ausführungsgesetz der Krankenkassen.
Auf Seite 4 und Seite 16 wegen Familienzuschlag. Aber alles andere gehört auch dazu.
Ganz hinten auch die Einkunftsarten von A bis Z
Hab ich eben vergessen . Hier ist der Link.
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/092369.pdf
Kannst Dich ja mal durchlesen im Gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen.
Ist das Ausführungsgesetz der Krankenkassen.
Auf Seite 4 und Seite 16 wegen Familienzuschlag. Aber alles andere gehört auch dazu.
Ganz hinten auch die Einkunftsarten von A bis Z
Hab ich eben vergessen . Hier ist der Link.
http://files.vogel.de/iww/iww/quellenmaterial/dokumente/092369.pdf
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Re: Beitragsbemessungsgrenze ermitteln
Danke, das hatte ich trotz Suchmaschine noch nicht gefunden.
Eben mal so auf die schnelle liest sich das aber nicht.
Eben mal so auf die schnelle liest sich das aber nicht.