um festzustellen ob ich demnächst die Beitragsbemessungsgrenze erreiche (dann PKV unseres Kindes) möchte ich mich versichern, dass ich verstanden habe was alles als maßgebliches Einkommen eingerechnet wird:
- Bruttoarbeitsentgelt (mit Familienzuschlag, allgemeiner Zulage, aber ohne Kindergeld)
- Pachteinnahmen
- 450 EUR aus einem Minijob (in voller Höhe)
- Zinseinnahmen
- Einnahmen als Künstler (Freiberufler)
Die letzten zwei Punkte sind eher theoretischer Natur.

Ist das so korrekt oder werden noch irgendwelche pauschalen Beträge abgezogen?
Gruß
Deforo