Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

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Torquemada
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Norbi hat geschrieben: 19. Feb 2019, 09:28
Torquemada hat geschrieben: 19. Feb 2019, 08:15 Die Bundesbeamten werden alle GLEICH behandelt. Sie erhalten die GLEICHE Beihilfe. Die Absicherung der die Beihilfe übersteigenden Kosten erfolgt über Versicherungen, die der Beamte frei gewählt hat.
Wenn die Bundesbeamten der Besoldungsstufen A 5 bis 10 bei der Post den GOÄ-Faktor 1,9 erstattet bekommen, ....
Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Bundesbeamten bei der Post erhalten eine Beihilfe bis zum Faktor 2,3 der GOÄ. Ich weiss nicht, woher du deine Angaben beziehst bzw. ob hier ein grundsätzliches Verständnisproblem vorliegt.
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

dibedupp hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben: 7. Feb 2019, 09:35 ........

Die Bundesbeamten der Telekom und Post (auch die Pensionäre) sind fast alle bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Die zahlt den geschmeidigen Faktor 1,9 ......
Wahrscheinlich hat er es daher.
Genau daher habe ich es und das ist mein Anknüpfungspunkt gewesen. Da ich nicht bei der Post bin (und dortige Internas nicht genau weiß, obwohl man ja früher, als die Post noch mit der Bahn beförderte oft mit Postlern zu tun hatte), habe ich ja zuerst die Sätze der KVB hier eingebracht. Torquemada hat den Faktor 1,9 ins Spiel geworfen. Im Vergleich zu 2,2 bei der KVB ist dies ja noch spärlicher. Ich habe auch gehört, dass man als Bahnbeamter nicht zwangsläufig bei der KVB sein muss (genau, wie als Postbeamter nicht zwangsläufig in der PBeaKK). Man kann sich auch gänzlich beamtenüblich privat versichern. Aber auch hier würde die KVB als Beihilfestelle fungieren. Ob da die Zahlmodi anders sind weiß ich nicht, da ich keinen Bahnbeamten in meinem näheren Umfeld kenne, der nicht bei der KVB ist. Mein Vater (+1995) war, als er zur Post ging, zuerst im Arbeitsverhältnis und war dann auch in der Postbetriebskrankenkasse. Später, als er ins Beamtenverhältnis des einfachen Dienstes überwechselte durfte er in der Betriebskrankenkasse bleiben und ist erst recht spät in die Postbeamtenkrankenkasse übergewechselt.
Zuletzt geändert von Norbi am 19. Feb 2019, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Torquemada
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Die Postbeamtenkrankenkasse zahlt die "geschmeidigen" 1,9 .......die Beihilfe 2,3....

Das muss man auseinanderhalten.
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Das hieße in Bezug auf Beihilfe und PBeaKK, dass die Beihilfe mehr leistet und die PBeaKK nur 1,9 was hieße, dass man 0,4 selbst tragen muss? Dann fungiert die PBeaKK als Restkostenversicherung die eben nicht die Sätze der Beihilfe übernimmt wie z. B. die Debeka? Dann ist aber die PBeaKK nicht mit der KVB zu vergleichen? Allerdings wird man ja bei der Bahn oder bei der KVB nicht beraten, wenn man als Beamter nicht Mitglied der KVB sein möchte. Auch Personalrat und Gewerkschaften halten sich da sehr bedeckt.
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Klado
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Klado »

@norbi,
schau mal unten in die Richtlinien für Nicht KVB Mitglieder, was die Bundesbahnbeamten an Erstattungen bekommen die nicht in der KVB eingetreten sind.

BEV Erstattung über KVB
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Klado hat geschrieben: 19. Feb 2019, 21:51 @norbi,
schau mal unten in die Richtlinien für Nicht KVB Mitglieder, was die Bundesbahnbeamten an Erstattungen bekommen die nicht in der KVB eingetreten sind.

BEV Erstattung über KVB
Danke Klado,

aber ich habe mir aus Neugierde mal auf der Site von der KVB umgeschaut und auch das entdeckt, was Du eingestellt hast. Ich möchte ja auch nicht aus der KVB raus aber in den letzten, sagen wir mal, 7 bis 8 Jahren muss man schon genauer auf die Rechnungen schauen. Davor hat man sie eingereicht und es wurde beanstandungslos gezahlt. So erst nach und nach wurden den Erstattungsbescheiden immer Erläuterungen beigelegt was bei den Rechnungen oder Rezepten nicht stimme mit Verweis auf den jeweils gültigen Tarif (wer sieht sich den immer und ständig an?). Dass man jetzt ständig mit den Ärzten - insbesondere Fachärzten und Krankenhausärzten - rummachen muss nervt halt. Und wenn man in Apotheken bittet, zu überprüfen, ob der Arzt auch ja das günstigste Medikament genommen hat wird man belächelt oder bedauert. Ich habe in letzter Zeit öfters erlebt als ich Fachärzte aufsuchen musste, bei denen ich noch nie war, dass etliche Arzthelferinnen mit dem Begriff KVB gar nichts anzufangen wussten und sich erst selbst erkundigen mussten. In der Uniklinik Heidelberg bei der stationären Aufnahme wusste der Bearbeiter auch nicht, was KVB bedeutet, obwohl es groß auf der Karte draufstand. Als er seine Kollegin fragte meinte diese, das hieße "Kommunaler Versorgungsverband BaWü". Der kürzt sich aber KVBW ab. Ich musste mehrmals wiederholen, was KVB bedeutet und heißt und auch auf die Beitragsgruppe hinweisen. Und ich glaube nicht, dass ich der erste Bahnbeamte war, der in der Uniklinik aufgenommen wurde. Aber sei's mal drum.

Bin ja im Großen und Ganzen mit der KVB in Verbindung mit der DBV ziemlich zufrieden. Allerdings beneide ich da meine Frau, bei der alles reibungs- und beanstandungslos von statten geht. Die kann ihre Belege sammeln, reicht das Duplikat bei der Debeka ein und das Original bei der Beihilfe. Allerdings benötigt deren Beihilfe wesentlich länger als die Debeka. Da gibt's eben kein Gemache wegen Faktoren oder teuren Medikamenten.

Allerdings meine ich grundsätzlich, dass Bundesbeamte der selben und vergleichbaren Stufen nicht gleich behandelt werden (nicht nur in Bezug auf die Beihilfesysteme). Scheinbar handhabt jeder Dienstherr das BBG und andere Gesetze auf seine Sparte zugeschnitten anders. Das fängt schon damit an, wie man z. B. bei Post und Bahn die Beamten irgendwie loshaben will vor allem bei der Bahn jene Beamten, die betriebsdienstuntauglich sind. Und die Leute lassen sich leider viel gefallen, auch die Dinge, die nicht zulässig wären. Aber das ist ein anderes Thema. Auch Landesbeamte in BW z. B. werden ungleich behandelt. So gewährt z. B. das Land BW Polizisten, Feuerwehrleuten oder Justizvollzugsbeamten die sog. freie Heilfürsorge während anderen Beamten im Beihilfesystem verhaftet sind. Allerdings ist die freie Heilfürsorge gesetzlich nicht vorgeschrieben sondern ist eine besondere Zuwendung oder Fürsorgeleistung des Landes. Analog verfährt der Bund z. B. bei Soldaten. Mein gleichaltriger Neffe ist bei der Polizei. Wenn man den fragt, wie er krankenversichert sei antwortet der immer: "Ich bin bei der Kostnix Taugtnix". :D
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Ruheständler »

Norbi hat geschrieben: 19. Feb 2019, 23:03 Allerdings meine ich grundsätzlich, dass Bundesbeamte der selben und vergleichbaren Stufen nicht gleich behandelt werden (nicht nur in Bezug auf die Beihilfesysteme).
... da hast Du sicherlich Recht,die Beihilfevorschriften /Erstattungen der jeweiligen Kommunen,Bundesländern und beim Bund haben sehr unterschiedliche Erstattungsmerkmale wie die Leidtragenden sicherlich wissen,ein normal denkender Mensch kann das nicht verstehen,seit jeher haben die einzelnen Bundesländer ihr eigenes Ding gemacht und irgendwann in der Versicherungs-Geschichte kam auch noch der Bund dazu und das Chaos war perfekt,und nicht genug damit ,gibt es unter den Bundesbeamten noch weitere sehr unterschiedliche Beihilfevorschriften,da kann ich wie hier im Thread schon erwähnt als ehemaliger Bundesbeamter der Bundeswehr sehr zufrieden sein.
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Hauseltr
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Hauseltr »

Zitat: mit dem Begriff KVB gar nichts anzufangen wussten

Bei mir wurden die mal fündig unter dem Begriff "Bundesbahn", den kannte der Computer! :o

Ansonsten zitiere ich mal Wikipedia zur Geschichte der KVB:

Geschichte

1. April 1926 – Gründung der Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung (RKV)
24. Februar 1928 – Die Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung bekommt vom Preußischen Staatsministerium die Rechtsfähigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
1. Juni 1951 – Personengleicher und rechtlich identischer Fortbestand der Körperschaft der RKV als „Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)“; Wirkungsbereich wird die Bundesrepublik Deutschland
1. Januar 1959 – Einführung der Beihilfevorschriften des Bundes zur Leistungsgewährung in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.
Die Beihilfevorschriften des Bundes gelten jedoch unmittelbar nicht für die Beamten der Bundesbahn.
1. Januar 1994 – Das Eisenbahnneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten wurde zum 31. Dezember 1993 in ihrem Bestand geschlossen.

Geschichte der Postbeamtenkasse:
https://de.wikipedia.org/wiki/Postbeamtenkrankenkasse

Zitat: . Da gibt's eben kein Gemache wegen Faktoren oder teuren Medikamenten.

Hier muss sich zumindest die KVB an die Vorgaben für die GKVen halten. Für eventuelle Änderungen sind da leider die politischen Vorgaben massgebend.
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hauseltr hat geschrieben:Die Beihilfevorschriften des Bundes gelten jedoch unmittelbar nicht für die Beamten der Bundesbahn.
Blöd. Da ist man Bundesbeamter und doch keiner. :o :? . Wäre ich vielleicht, als das noch ging, doch besser zum Land gegangen. :| Wäre vielleicht auch karrieremäßig besser gewesen. :evil: Aber: glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist. In 5 Jahren mache ich sowieso den berühmten Riemen runter. Wenn der IAS Arzt entscheidet, dass ich meinen derzeitigen Posten nicht mehr machen kann/darf, dann droht mir eh das Jobcenter. Und ob man da was attraktiveres oder gleichwertiges bekommt ??? Kommt das Jobcenter ist der Ruhestand mit 63 auf alle Fälle geplant, mit oder ohne Abschlag. Dann kann man sich auch noch durchziehen lassen. Traurig dass man das nach 37 Jahren sagen muss.
Hier muss sich zumindest die KVB an die Vorgaben für die GKVen halten. Für eventuelle Änderungen sind da leider die politischen Vorgaben massgebend.
Scheint aber nur für die Beitragsgruppe I-III gelten. Für die Beitragsgruppe IV sind die Erstattungen weitaus großzügiger. Was bei den erstgenannten nur bis GOÄ-Faktor 2,2 geht, geht, wenn ich richtig gelesen habe, bei der Beitragsgruppe IV bis Faktor 3,5. Gut, die A 11er bis 16er zahlen auch mehr Beitrag, verdienen aber auch mehr und haben auch mehr "Verantwortung", sofern sie sie auch übernehmen. ;) Und wenn nicht und man hat Glück, wird man noch hochgelobt wie jene, die die S-Bahn Berlin fast an die Wand gefahren haben. ;) ;)
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Hauseltr
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Hauseltr »

Zumindest für die KVB gilt: Es gibt nur den Tarif für Ledige und den Tarif für Verheiratete incl. aller Familienangehörigen für den gleichen Beitrag:

A7 236,90€ mit Familienangehörigen und 157,90€ für Ledige.

Ob und in wie weit da privaten Krankenkassen besser oder schlechter sind, ist mir nicht bekannt. KVB Mitglieder bekommen in der Regel 90 % der Arzt- und Arzneimittelkosten erstattet. Krankenhauskosten werden zu 100 % erstattet.
Die GOÄ Abrechnungssätze für Rechnungen der anderen Mitgliedergruppen fallen höher aus, was den KVB-I-bis-III-Versicherten jedoch egal sein kann.
Daran verdienen nur die Ärzte.

Für alle KVB-I-bis-III-Versicherte wurden zwischen der KBV und der KVB folgende Höchststeigerungssätze vereinbart:
- medizinisch-technische Leistungen: 1,8-fach
- ärztliche Leistungen: 2,2-fach
- Labor: 1,15-fach
http://www.praxisberater-online.de/arztpraxen-kliniken/artikel/besonderheiten-der-privatliquidation-bei-bundesbahnbeamte/

Falls es nicht bekannt ist:
Es gibt mindestens eine Internetapotheke, die für Beamte ein Zahlungsziel von 6 Wochen einräumt. Doc Dingbums.
Für andere sollte man googeln.

Oberster Dienstherr der KVB ist überigens der Bundesverkehrsminister.
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hauseltr hat geschrieben: 9. Mär 2019, 15:13
A7 236,90€ mit Familienangehörigen und 157,90€ für Ledige.
Ich zahle A 8 für Ledige, da meine Frau nicht über mich versichert ist sondern über die Beihilfe ihrer Besoldungsstelle und Debeka. Meine Frau war im aktiven Dienst beim Land BaWü auch A 8
Ob und in wie weit da privaten Krankenkassen besser oder schlechter sind, ist mir nicht bekannt. KVB Mitglieder bekommen in der Regel 90 % der Arzt- und Arzneimittelkosten erstattet. Krankenhauskosten werden zu 100 % erstattet.
Bei meiner Frau ist das so, dass sie zuerst die Belege bei der Debeka einreicht und anschließend bei der Beihilfe. Dabei kann sie die Rechnungen sammeln und einen ganzen Bündel auf einmal wegschicken. Im Prinzip bekommt sie immer alles erstattet und legt kaum was drauf.
Für alle KVB-I-bis-III-Versicherte wurden zwischen der KBV und der KVB folgende Höchststeigerungssätze vereinbart:
- medizinisch-technische Leistungen: 1,8-fach
- ärztliche Leistungen: 2,2-fach
- Labor: 1,15-fach
http://www.praxisberater-online.de/arztpraxen-kliniken/artikel/besonderheiten-der-privatliquidation-bei-bundesbahnbeamte/
Ist mir ja bekannt und mittlerweile wurde es mir auch hier klargemacht. Meine Intension war aber, dass ich der Meinung bin, dass alle Bundesbeamten in Punkto Versorgung zunächst gleich behandelt werden müssten. Es wurde mir zwar klargemacht, dass die Beihilfe des Bundes für alle Bundesbeamten gelten würden, andererseits wurde wieder gesagt, dass die Beamten der Bahn hiervon wieder ausgenommen seien. Schlussendlich würden auf Beamten der Bahn, die nicht in der KVB sind - sofern es solche überhaupt gibt, dürfte mE eine Minderheit sein - und die ihre Belege beim BEV einreichen ebenfalls und schlussendlich die Richtlinien der KVB angewandt. Wie das bei der Post ist, ist mir da im Grunde egal. Wenn die Bahnbeamten als Bundesbeamten von den Beihilfevorschriften des Bundes ausgenommen sind, werden eben nicht alle Bundesbeamten einer Besoldungsgruppe gleich behandelt.

Und das mit den Faktoren ist auch so eine Sache. Es fing ja so erst nach und nach an, dass Rechnungen immer mal wieder beanstandet wurden wegen falscher Faktoren. Früher konnte auch ich die Rechnungen vorstrecken und sammeln und dann, wenn ein beträchtlicher Betrag zusammenkam, die Rechnungen einreichen. Jetzt muss ich im Prinzip jede Rechnung einzeln durchsehen, ob auch jeder Posten korrekt abgerechnet wurde. Gut, wenn die Faktoren über den genannten liegen ist das ja noch zu erkennen. Aber ich kann nicht erkennen, was Ärzte nicht abrechnen dürfen oder welcher Posten schon in einer anderen GOÄ-Nr. enthalten ist und deswegen nicht nochmal einzeln abgerechnet werden dürfen. Das heißt, ich muss quasi, wie es viele hier machen, jede Rechnung einzeln einreichen und zwar VOR dem Bezahlen. Das bedeutet einen immensen Briefverkehr und auch Porto-Aufwendungen. Deswegen schüttle ich dann meist den Kopf wenn ich sehe, dass meine Frau mit ihrer Beihilfe den GOÄ-Faktoren-Firlefanz nicht hat. Deswegen meine ich, dass die KVB bis vor - sagen wir mal - 8 bis 10 Jahren pflegeleichter war wo man Rechnungen sammeln und dann einreichen konnte und keine Beiblätter an die Erstattungsmitteilung drangehängt wurden, in denen die Rechnungen beanstandet wurden. Natürlich liegt der "schwarze Peter" beim Arzt- und Helferpersonal wenn man sich ordnungsgemäß ausweist. Mir ist das jetzt erst massiv ins Haus geweht, da ich wegen meiner Klinikaufenthalte auch viele Rechnungen en masse bekam. Und "schön" ist es, wenn die Abrechnungsstelle UNIMED und die KVB jeweils auf der Richtigkeit ihrer Standpunkte beharren und man schlussendlich an die Landesärztekammer zur Überprüfung verwiesen wird.
Oberster Dienstherr der KVB ist überigens der Bundesverkehrsminister.
Mir als ordentichen Bahnbeamten ist das nicht unbekannt ;)
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Prophet01 »

Hallo, :D
erfreulich, dass ich diese Seite im Netz gefunden habe. Gerade KVB Versicherten helfen die Antworten weiter. Auch ich ärgere mich derzeit über KVB und privatärztliche Abrechnungsstellen. Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe dann muß der KVB Versicherte, auch wenn die KVB nicht alle GOÄ in einer Rechnung anerkennt, die Rechnung vollständig bezahlen? Wenn KVB und privatärztliche Rechnungssteller auf ihre Standpunkte beharren und sich nicht bewegen, dann zahlt der KVB Versicherte immer "die Zeche?" Dies kann unter Umständen "richtig teuer werden."! :shock:
Freundliche Grüße
Torquemada
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Prophet01 hat geschrieben: 16. Mär 2019, 14:42
Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstehe dann muß der KVB Versicherte, auch wenn die KVB nicht alle GOÄ in einer Rechnung anerkennt, die Rechnung vollständig bezahlen? Wenn KVB und privatärztliche Rechnungssteller auf ihre Standpunkte beharren und sich nicht bewegen, dann zahlt der KVB Versicherte immer "die Zeche?" Dies kann unter Umständen "richtig teuer werden."! :shock:
Vertragspartner ist immer der Patient. Er hat Anspruch auf eine korrekte Abrechnung. Setzt der Arzt Abrechnungsposten an, die zwar legal und abrechnungsfähig sind, nicht aber von der Beihilfestelle bzw. hier KVB anerkannt werden (aufgrund Anweisung oder Rechtsauslegung) bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen.
Ich habe z.B. wegen meiner Kinder oft Probleme mit Kinder- und Fachärzten die nebenher die GOÄ-Ziffer 4 "abzocken" wollen.
Prophet01
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Prophet01 »

Hallo, :D
Danke für die rasche Antwort. Es wurmt einen schon dass man völlig "hilflos" bleibt wenn KVB und Arzt "mauern."
Ziffer 4 nie gehört, aber interessant um was es da geht. Auch wichtig für die, die keine kleinen Kinder mehr haben. Ziffer bezieht sich auch auf Pflege usw. Siehe Erklärung: https://www.buedingen-med.de/blog/2017/ ... abrechnen/
Freundliche Grüße 8-)
Torquemada
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Prophet01 hat geschrieben: 16. Mär 2019, 17:29
Ziffer 4 nie gehört, aber interessant um was es da geht. Auch wichtig für die, die keine kleinen Kinder mehr haben. Ziffer bezieht sich auch auf Pflege usw. Siehe Erklärung: https://www.buedingen-med.de/blog/2017/ ... abrechnen/
Freundliche Grüße 8-)
Problem ist, dass die Ziffer 4 von der Bundesbeihilfe und der Postbeamtenkrankenkasse (da bin ich dabei) aufgrund deren Rechtsauffassung nicht bei Kindern abgerechnet werden kann.
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