Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

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Norbi
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Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hallo,

ich muss sagen, dass mir seit den letzten Jahren die KVB manchmal richtig auf den berühmten Geist geht. Muss man die Ärzte beim Medikamentenverschreiben ständig darauf hinweisen, dass dies die günstigste Alternative sein muss - und dann den Apotheker bitten, dies zu überprüfen, so hatte ich wegen häufiger ärztlicher Untersuchungen und Krankenhausaufenthalten im Jahre 2018 Unannehmlichkeiten mit der KVB wegen zu hoch angesetzter GOÄ-Faktoren in Arzt- oder Verrechnungsstellen-Rechnungen. Während die KVB-Beitragsgruppe IV fast anstandslos bis zum GOÄ-Faktor 3,5 erstattet bekommt, erstattet die KVB bei der Beitragsgruppe I-III nur bis zum Faktor 2,2 (üblich ist bei Privatliquidationen oft aber der Faktor 2,3). Die KVB hat diesbezüglich Verträge mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und mit der Vereinigung der leitenden Krankenhausärzte. Zahnarztrechnungen werden aber komischerweise wiederum mit den GOZÄ-Faktoren 2,3 und mit Begründung sogar bis zum Faktor 3,5 erstattet.

Obwohl ich meine Karte immer ordnungsgemäß vorlege und auf die Beitragsgruppe I-III hinweise haben etliche Ärzte aber dennoch oft den GOÄ-Faktor 2,3 angesetzt, was bei Einreichung prompt von der KVB beanstandet wurde und nur der Faktor 2,2 erstattet wurde. Vor allem waren dabei Ärzte betroffen, die über UNIMED abrechnen. Ich hatte mich auch schon an UNIMED gewendet, doch UNIMED hält alles für rechtens. Somit ist schon blöd, wenn KVB und UNIMED auf den jeweiligen Standpunkten beharren. Bisher handelte es sich meist um Kleinstbeträge, denn der Unterschied zwischen 2,2 zu 2,3 scheint nicht sonderlich hoch, aber je höher der Rechnungsbetrag, je größer kann der Unterschiedsbetrag natürlich sein auf dem man sitzen bleibt. Der größte Betrag, auf den ich sitzen geblieben bin belief sich auf 110 Euro. Ich will ja nicht behaupten, dass die KVB schlecht erstattet, dass gewiss nicht, da sie ja alle Krankenhausrechnungen zu 100 % übernommen hat aber anderweitig ist sie in der Beitragsgruppe I-III (alle Beamten von A 1 bis A10) aber dann doch ziemlich kleinlich und pingelig, vergleiche ich die Aussagen anderer Bundesbeamte, die anstandlos alle Privatliquidationen bis Faktor 2,3 oder gar 3,5 von ihrer Beihilfe und Privatversicherung erstattet bekommen. Auch bei meiner Frau ist das so, die allerdings Landesbeamtin (jetzt Pensionärin) im mittleren Dienst beim Land Baden-Württemberg war.

Somit könnte man sich ja als Bahnbeamter im mittleren Dienst im Gegensatz zu anderen Bundesbeamten benachteiligt fühlen, da ja alle Bundesbeamten, wie ich meine, gleich behandelt werden sollen. Was meint ihr dazu?

Liebe Grüße
Torquemada
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Norbi hat geschrieben: 7. Feb 2019, 09:05 ....... ziemlich kleinlich und pingelig, vergleiche ich die Aussagen anderer Bundesbeamte, die anstandlos alle Privatliquidationen bis Faktor 2,3 oder gar 3,5 von ihrer Beihilfe und Privatversicherung erstattet bekommen. .......
Somit könnte man sich ja als Bahnbeamter im mittleren Dienst im Gegensatz zu anderen Bundesbeamten benachteiligt fühlen, da ja alle Bundesbeamten, wie ich meine, gleich behandelt werden sollen. Was meint ihr dazu?
Die Bundesbeamten der Telekom und Post (auch die Pensionäre) sind fast alle bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Die zahlt den geschmeidigen Faktor 1,9 ......
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hallo Torquemada,

da mein Vater Postbeamter im einfachen Dienst war und meine Mutter mit ihm zusammen versichert war, kann ich auch ein Lied über die Postbeamtenkrankenkasse oder deren Beihilfe singen. Die waren auch so eingeschränkt. Allerdings bei den höheren Beamten wiederum nicht, genauso, wie es bei der KVB Beitragsgruppe IV ist. In der Regel zahlt bei Bundes- und Landesbeamten die Beihilfe die Rechnungen, sprich die Besoldungsstelle. Man muss sich nur privat versichern für den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Warum das bei Post und Bahn nicht so war ist mir ein Rätsel, kann mir aber vorstellen, dass man Verwaltungskram auslagern wollte und die Zahlstellen entlasten wollte. Meines Erachtens entspräche es aber dem Gleichheitsgrundsatz, wenn zunächst alle Bundesbeamten - gleichgültig welcher Dienstherr - auch alle gleich behandelt würden.

Ein weiteres Ärgernis ist - es wurde hier aber schon in einem anderen Thread angesprochen - die Zahlungsfrist von 6 Wochen, die geflissentlich und regelmäßig von Verrechnungsstellen oder Ärzten "übersehen" wird. Besonders Zahnärzte wollen ihr Geld nach 30 Tagen, aber die sind in einem anderen Verband. Bei Zahnärzten wird auch der Faktor 2,3 übernommen, wenn ich den KVB-Tarif richtig interpretiere und bis jetzt wurde auch von der KVB der Faktor 2,3 GOZÄ immer kritiklos übernommen.
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Ruheständler
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Ruheständler »

,,, na dann bin ich als ehemaliger Bundesbeamter von der Bundeswehr und eben jetzt Pensionär ja richtig zufrieden :mrgreen: Abrechnungsfaktoren bis zu 3,5 sind bei der Beihilfe und der PKV kein Problem,natürlich muss der Doc immer eine entsprechende Begründung für den erhöhten Aufwand liefern.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Ricardo1963
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Ricardo1963 »

Einfach die Erstattung der KVB abwarten und diesen Erstattungssatz an den Arzt/Verrechnungsstelle überweisen.

Gruß Ricardo
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Ricardo1963 hat geschrieben: 7. Feb 2019, 14:30 Einfach die Erstattung der KVB abwarten und diesen Erstattungssatz an den Arzt/Verrechnungsstelle überweisen.

Gruß Ricardo
Ist aber auch schlecht, da die KVB in der Regel "nur" 80 % des Rechnungsbetrages erstattet. Das hieße, dass man erst abwartet was und wieviel die KVB erstattet und man dann zu diesem Betrag noch 20 % dazurechnet. Hat man keine Zusatzversicherung gehen die 20 % zu eigenen Lasten. Ich habe gottlob eine Zusatzversicherung die aber nicht zwingend die 20 % übernimmt. Das was die KVB nicht übernimmt, berücksichtigt die Zusatzkasse auch nicht, auch nicht den Ausgleich der Differenz von Faktor 2,2 zu 2,3. Meines Wissens sind aber nur zwei Versicherungsfirmen zugelassen als Zusatzkasse für die KVB zu fungieren und es sind auch nur zwei Firmen, die das - wenn auch unmerklich ;) - bewerben. Allerdings kann man auch bei der KVB sich zusatzversichern. Allerdings meine ich, dass zu der Zeit, als ich bei der Bahn anfing (1982) die KVB dies noch nicht angeboten hat, möchte es aber nicht behaupten.
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Hauseltr
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Hauseltr »

Weder die KVB noch die Postbeamtenkrankenkasse sind Krankenkassen: Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und damit kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist aber explizit auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen. Gleiches gilt für die KVB. Beide sind sogenannte Beihilfeträger.
Für alle KVB-I-bis-III-Versicherte wurden zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KVB folgende Höchststeigerungssätze vereinbart:
- medizinisch-technische Leistungen: 1,8-fach
- ärztliche Leistungen: 2,2-fach
- Labor: 1,15-fach
Ausserdem gilt ein besonderes Zahlungsziel von sechs Wochen.
Daran haben sich alle Ärzte zu halten. Auch deren Abrechnungsstellen.
Bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen weise ich den Arzt oder die Abrechnungsstellen auf die 6 Wochen hin.

Ich habe schon mehr als einmal Rechnungen bei falschen Abrechnungen entsprechend gekürzt und die Ärzte darüber informiert. Es wurde immer akzeptiert. Einer Abrechnungsstelle würde ich sofort die Rechnung zurück senden mit der Bitte (Aufforderung) die richtigen Sätze anzuwenden.

E-mail an eine Abrechnungsstelle:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe obige Rechnung von Ihnen erhalten. Rechnungsnummer.

Dabei moniere ich das Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung.

Ich habe mich beim Arzt als Mitglied der KVB Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ausgewiesen und habe lt. Verträgen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Zahlungsziel von 6 Wochen. Mein Zahlungsziel ist demnach der 13.02.2019.
Die Rechnung wird sofort bei der KVB eingereicht.

Beglichen habe ich die Rechnung nach Erhalt der KVB Erstattungsmitteilung am 08.02.2019

@ Norbi
Die KVB erstattet 90% aller Arztkosten und übernimmt alle Krankenhauskosten.
Mit 80% werden z.B. Massagen erstattet. Brillen werden teilweise bezuschusst.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/15992 ... entraegern
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Klado
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Klado »

Hauseltr hat geschrieben: 15. Feb 2019, 10:53 @ Norbi
Die KVB erstattet 90% aller Arztkosten und übernimmt alle Krankenhauskosten.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/15992 ... entraegern
Aber alles OHNE Wahlleistung Chefarzt, Zweibett oder Einzelzimmer Privatstation.

Da empfiehlt es sich, habe ich sofort nach Eintritt in die KVB gemacht, eine Restkostenversicherung.
Damals war es die APK, heute ist es die DBV die wohl der AXA angeschlossen sind.

Da handle ich ähnlich wie Hauseltr. Ich lass es zur Mahnung kommen und dann schreibe ich den Mahnenden an das wir eine 6 Wochenfrist haben.

Rechnungen werden i.d.R. erst beglichen nachdem die KVB mir die Erstattungsmitteilung zugestellt hat. Sind dann Abweichungen infolge
zu hoch angesetzter Faktoren die von der KVB nicht anerkannt wurden, schreibe ich dann die Ärzte oder Verrechnungsstellen an und bitte um deren Korrektur.

Mit der Unimed habe ich keine Erfahrung, denn keiner meiner Ärzte rechnet darüber ab. Sollte ich aber derartige Probleme haben, dann würde ich den Arzt ansprechen, und ev. wechseln. Als KVB Patient bist Du privat und daher ein gerngesehener Patient ohne Budgetabrechnungsbeschränkung.
Norbi
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hauseltr hat geschrieben: 15. Feb 2019, 10:53 Weder die KVB noch die Postbeamtenkrankenkasse sind Krankenkassen: Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und damit kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist aber explizit auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen. Gleiches gilt für die KVB. Beide sind sogenannte Beihilfeträger.
Das ist natürlich richtig. Aber dennoch bin ich der Meinung dass mit den verschiedenen Verträgen, die die einzelnen Beihilfeträger mit Ärzteverbänden abschließen um Kosten niedrig zu halten die Bundesbeamten in ihrer Gesamtheit somit nicht gleich behandelt werden wenn für verschiedene Sparten unterschiedlich geleistet wird. Meine Frau ist Landesbeamtin (im Ruhestand) und da geht das so vonstatten dass die entweder das Dublikat oder das Original der Rechnung bei der Privatkasse eingereicht wird und bei der Besoldungsstelle, die gleichzeit als Beihilfe fungiert. Da wird alles anstandslos übernommen und der Faktor 2,3 stellt keine Probleme dar. Ähnlich funktioniert es auch bei anderen Dienstherren auch bei Bund. Hier scheinen Bahn und Post etwas aus der Reihe zu schlagen.
Für alle KVB-I-bis-III-Versicherte wurden zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KVB folgende Höchststeigerungssätze vereinbart:
- medizinisch-technische Leistungen: 1,8-fach
- ärztliche Leistungen: 2,2-fach
- Labor: 1,15-fach
So steht es im Tarif. Aber warum man sich auf 2,2 statt 2,3 festgelegt hat ist mir ein Rätsel - sieht man von der Kostendrückung mal ab, als ob es diese 0,1 Punkte reißen. Aber ich glaube oder wage zu behaupten, dass dies bei der KVB nicht immer so war, da erst die letzten Jahre die ständigen Beanstandungen kommen. Das gleiche gilt, dass als Medikament nur die günstigste Alternative verschrieben werden darf. Dass ist eigentlich auch erst die letzten Jahre so. Blöd nur, wenn die ganze Zeit auch das teurere Medikament bezuschusst wurde und man dann plötzlich bei der nächsten Einreichung - nichts ahnened - dieses Medikament nur so bezuschusst bekommt, als wäre es das billigste mit Hinweis auf den Tarif. Schließlich schaut man sich ja nicht alle Woche den Tarif an, ob sich was geändert hat.
Ausserdem gilt ein besonderes Zahlungsziel von sechs Wochen.
Das war bei der KVB schon zu den Zeiten so, bei denen ich angefangen habe, 1982. Allerdings haben diese 6 Wochen damals für die KVB nicht immer oder meist nicht immer ausgereicht. Die 6 Wochen wurden öfters deutlich überschrittenen. Da hat die KVB öfters drum gebeten, die Mahnungen an sie auch weiterzuleiten.
Daran haben sich alle Ärzte zu halten.
Nur die Ärzte, die Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung sind, wie auch die Ärzte, die im Verband der leitenden Krankenhausärzte sind, mit dem ein analoger Vertrag existiert.
Auch deren Abrechnungsstellen.
Die Verrechnungsstellen arbeiten mit den Sätzen und mit dem Material, dass sie von den Ärzten bzw. deren MitarbeiterInnen mitgeteilt bekommen.
@ Norbi
Die KVB erstattet 90% aller Arztkosten und übernimmt alle Krankenhauskosten.
Mit 80% werden z.B. Massagen erstattet. Brillen werden teilweise bezuschusst.
Richtig. Habe mich da nicht korrekt ausgedrückt. Ich kenne aber noch die Zeiten, wo die KVB 80 bis 90 % des Rechnungsbetrages von Arztrechnungen übernommen hat sowie nur 70 oder 75 % des Betrages der Zahnarztrechnung. Brillen werden lachhaft bezuschusst, da ist es besser - so man Mitglied ist - man lässt sich die Brille von den Gewerkschaften bezuschussen.
Klado hat geschrieben:Da empfiehlt es sich, habe ich sofort nach Eintritt in die KVB gemacht, eine Restkostenversicherung.
Damals war es die APK, heute ist es die DBV die wohl der AXA angeschlossen sind.
Die AXA/APK/DBV übernimmt als Restkostenversicherungen den Rest der KVB-Erstattungen, aber auch nicht immer alles. Auch nicht die Differenz von 2,2 zu 2,3
Rechnungen werden i.d.R. erst beglichen nachdem die KVB mir die Erstattungsmitteilung zugestellt hat. Sind dann Abweichungen infolge
zu hoch angesetzter Faktoren die von der KVB nicht anerkannt wurden, schreibe ich dann die Ärzte oder Verrechnungsstellen an und bitte um deren Korrektur.
Sind Ärzte in keinem Verband (Kassenärztl. Vereinig. oder Verband leitender Krankenhausärzte) können sie höhere Sätze verwenden. Allerdings bleibt man dann auf der Differenz sitzen. Da hilft nur ein Gespräch und ärztliches Wohlwollen. "Freien" Ärzte kann man die GOÄ-Faktoren nicht vorschreiben.
Mit der Unimed habe ich keine Erfahrung, denn keiner meiner Ärzte rechnet darüber ab. Sollte ich aber derartige Probleme haben, dann würde ich den Arzt ansprechen, und ev. wechseln. Als KVB Patient bist Du privat und daher ein gerngesehener Patient ohne Budgetabrechnungsbeschränkung.
Mit UNIMED rechnen meist Krankenhausärzte und Krankenhäuser ab.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Klado »

Die Differenz zwischen 2,2 und 2,3 fachen, mithin 0,1 fachen ziehe ich dem Arzt oder der Verrechnungsstelle ab. Bisher nie Probleme gehabt und den Bescheid der KVB beigelegt das nur bis zum 2,2 fachen erstattet wird.
Ich habe mich ja mit meiner KVB Karte ordnungsgemäß als KVB Mitglied legitimiert und gut ist.

Die Restkosten Versicherung deckt nicht den 0,1 fachen Mehrsatz ab, das ist auch richtig so, da die KVB den ja auch nicht anerkennt.
Dann gibt es ja bei der Restkostenversicherung auch verschiedene Möglichkeiten welche "Restkosten" abgedeckt sind insbesondere bei Wahlleistungen.
Wenn ich da Zweibettzimmer im KH als Abdeckung wähle, erstattet die Restkostenversicherung auch nicht das Einzelzimmer. Da kommt es sich auch auf den Tarif an den man wählt und gewillt ist zu zahlen.

Sollte ein Arzt dabei sein der mich dann nicht zu den Satz der KVB behandeln möchte, oder noch höher berechnen zu wollen, so hätte er vorher eine Vereinbarung mit dem erhöhten Satz mit mir abschließen müssen, oder mir hätte man erklären müssen das zu dem 2,2 fachen Satz nicht behandelt wird, da er an die KVB und deren Verträge nicht gebunden ist.
Dann gehe ich halt zu einem anderen Arzt. Da hab ich dann auch kein Problem mit.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

So wie sich das bei der KVB entwickelt hat wird es wohl richtiger sein man zahlt erst, wenn man die Erstattung hat um zu sehen, was wieder beanstandet wird. Es sind ja nicht nur die Faktoren, die hie und da mal beanstandet werden sondern auch, dass die KVB beanstandet, dass falsche GOÄ-Nummern zugrunde gelegt würden oder dass man z. B. diese GOÄ-Nummer nicht nochmals einzeln abrechnen könne, da dies schon in einer anderen GOÄ-Nummer enthalten sei. Oder es wird beanstandet, dass diese GOÄ-Nummer nicht abgerechnet werden könne, weil dies bei einer MRT-Untersuchung nicht vorkäme. Und dann ist es blöd, wenn Ärzte und Abrechnungsstellen auf ihrer Position beharren und die KVB auf ihrer Postition beharrt und man vorgeschlagen bekommt, sich an einen Obmann der Ärztekammern zu wenden. Ich als Laie kann nicht beurteilen, welche GOÄ-Nr zutrifft oder nicht oder welche genommen werden darf und welche nicht. Allerdings habe ich gehört, dass - obwohl KVB und Postbeamtenkrankenkasse keine eigentlichen Krankenkassen sind rechne ich sie mal trotzdem hinzu - Beanstandungen mit unzutreffenden GOÄ-Nummern oder Doppelabrechnungen mit verschiedenen GOÄ-Nummern für ein und diesele Sache mitlerweile von vielen PKVs durchgeführt werden.

Anfänglich habe ich es so gehandhabt, wie es mir ältere Kollegen vorgeschlagen haben: Rechnungen über 100,00 DM sofort einreichen, unter 100,00 DM erst mal sammeln. Dann gab es - glaube ich - mal eine Zeit, wo es die KVB selbst wollte, dass man Rechnungen erst mal vorstreckt und sammelt und dann einreicht, wenn ein beträchtlicher Betrag zusammengekommen sei. Aber so, wie es sich zur Zeit hinentwickelt hat kann man das mit dem Rechnungen vorstrecken und sammeln so langsam ad acta legen. Und ich meine, dass es auch Zeiten gab, wo die KVB öfters darauf hingewiesen hat, dass man für die Begleichung der Rechnungen selbst verantwortlich sei, da das Schuldverhältnis zwischen dem Patienten und dem Arzt bestünde und nicht zwischen dem Arzt und der KVB.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Klado »

Erst zahlen wenn die Erstattungsmitteilung von der KVB eingetroffen ist.
Rechnungen, egal welchen Wert, reiche ich sofort ein. Okay eine Woche warten wenn noch eine Rechnung unterwegs ist, aber keinesfalls länger.
Wenn die KVB mit Ihrer Erstattungsmitteilung >wie 6 Wochen hinterherhinkt, den Rechnungsersteller um weiteren Zahlungsaufschub bitten, da die KVB noch keine Erstattung vorgenommen hat.
Damit bin ich bis dato gut gefahren.

Norbi, recht haste ja, die KVB ist längst nicht mehr das was sie mal war. Die Leistungen werden immer mehr gekürzt.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Hallo Klado,

es ist leider wirklich so, dass die KVB an Leistungen immer mehr kappt im Gegensatz zu "früher" (und ich gehöre beileibe nicht zu jenen, bei denen "früher" alles "besser" war). Aber offensichtlich oder scheinbar nur in der Beitragsgruppe I-III. Bei der Beitragsgruppe IV (ab A 11 aufwärts) scheint man da wieder großzügiger zu sein (gut, jetzt könnte man sagen, die Beitragsgruppe IV zahlt auch höhere Beiträge aber die sind ja einkommensabhängig).

Aber mir geht es bei diesen Dingen auch um einen anderen Umstand: Die Gleichbehandlung aller Bundesbeamten. Wenn man lange Bundesbeamter ist stellt man fest, dass Bundesbeamter offensichtlich nicht gleich Bundesbeamter ist. Dabei geht es mir nicht um die Tätigkeiten und die Bereiche sondern nur erst mal um den Status. Wenn zum Beispiel ein Postbeamter in den Besoldungsstufen A 1 bis A 10 bei der PBeaKK den GOÄ-Faktor 1,9 zuerkannt werden darf, einem Bahnbeamten der gleichen Besoldungsstufen bei der KVB den Faktor 2,2 und, wie es ein User hier kund tat, bei Bundeswehr-Beamten der "übliche" Privatsatz von 2,3 ist eine Gleichbehandlung von Bundesbeamten in fürsorgetechnischer Hinsicht nicht gegeben. Oder ich habe ein Irr- und Zerrbild darüber über das, was unter Gleichheitsgrundsatz zu verstehen ist. Ungleichbehandlung gibt es ja bei Bundesbeamten - gleichgültig, bei welcher Körperschaft und Behörde man ist - auch in anderen Dingen. Wenn aber das BBG für alle Bundesbeamten gilt, müssten auch die internen Richtlinien in Bezug auf das Beamtenrecht und in Bezug auf Versorgung und Fürsorge ziemlich gleich sein. Meine ich jedenfalls.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Torquemada »

Norbi hat geschrieben: 19. Feb 2019, 07:49 Die Gleichbehandlung aller Bundesbeamten. Wenn man lange Bundesbeamter ist stellt man fest, dass Bundesbeamter offensichtlich nicht gleich Bundesbeamter ist. Dabei geht es mir nicht um die Tätigkeiten und die Bereiche sondern nur erst mal um den Status. Wenn zum Beispiel ein Postbeamter in den Besoldungsstufen A 1 bis A 10 bei der PBeaKK den GOÄ-Faktor 1,9 zuerkannt werden darf, einem Bahnbeamten der gleichen Besoldungsstufen bei der KVB den Faktor 2,2 und, wie es ein User hier kund tat, bei Bundeswehr-Beamten der "übliche" Privatsatz von 2,3 ist eine Gleichbehandlung von Bundesbeamten in fürsorgetechnischer Hinsicht nicht gegeben.
Die Bundesbeamten werden alle GLEICH behandelt. Sie erhalten die GLEICHE Beihilfe. Die Absicherung der die Beihilfe übersteigenden Kosten erfolgt über Versicherungen, die der Beamte frei gewählt hat.
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Re: Die KVB und die Sache mit den GOÄ-Faktoren

Beitrag von Norbi »

Torquemada hat geschrieben: 19. Feb 2019, 08:15 Die Bundesbeamten werden alle GLEICH behandelt. Sie erhalten die GLEICHE Beihilfe. Die Absicherung der die Beihilfe übersteigenden Kosten erfolgt über Versicherungen, die der Beamte frei gewählt hat.
Wenn die Bundesbeamten der Besoldungsstufen A 5 bis 10 bei der Post den GOÄ-Faktor 1,9 erstattet bekommen, bei der Bahn den Faktor 2,2 und bei anderen Bundesbehörden 2,3 sehe ich keine Gleichbehandlung in der Beihilfe. Und wenn die Zusatzkassen - sprich Restkostenversicherungen - diese Differenz nicht ausgleichen auch nicht. Die meisten Privatkassen, bei denen man sich versichert um den Anteil zu bekommen, den die Beihilfe nicht trägt gleichen die Differenz nicht aus, weil die meisten (oder alle ?) Besoldungsstellen (= Beihilfestellen) anstandslos den Faktor 2,3 übernehmen. Somit stellt sich bei jenen Bundesbeamten und jenen Privatversicherungen diese Frage nicht. Allerdings ist die Restkostenversicherung der DBV anders tarifiert als wie wenn man sich bei der DBV privat versichern würde wenn man bei einer anderen Bundesbehörde wäre. In Bezug auf KVB bietet die AXA/DBV/APK fast auch nur als einzige Versicherung an. Vielleicht ist es noch die Signal-Iduna oder zumindest war sie es einmal. Ich habe ja öfters hier das Beispiel meiner Frau angeführt, die allerdings BW-Landesbeamtin war und jetzt Pensionärin ist. Oder ich habe in 37 Beamtenjahren noch nichts begriffen. Meine Frau musste Ärzte und Apotheker noch nie darum bitten, die günstigste Alternative verschreiben zu lassen.
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