Wechsel OP1 in OP 2

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

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bobbele
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Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von bobbele »

Hallo
bin neu im Forum. Habe eine Frage. Befinde mich seit 01.01.16 in der OP 1. Zum 01.10.16 steht der Wechsel in die OP 2 an. Was muss ich dabei beachten? Was passiert wenn ich nicht für OP2 unterchreibe? Hat jemand aktuell Erfahrungen. Kann man den Wechsel auch ablehnen?
hugoegonbalder
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von hugoegonbalder »

Du solltest beachten, dass deine Vermittler bei jobservice deine Feinde sind. Mein Rat: Sofort Fachanwalt einschalten. Mir hat damals niemand den Rat gegeben. Ich war auch voller Hoffnung das es für mich wieder aufwärts geht.
Rhein-Bahner
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Rhein-Bahner »

bobbele hat geschrieben:Hallo
Was passiert wenn ich nicht für OP2 unterchreibe? Hat jemand aktuell Erfahrungen. Kann man den Wechsel auch ablehnen?
Natürlich kann man den Wechsel ablehnen, du hast ja ein Recht auf eine amtsangemessene Planstelle. Dann verbleibst du in deinem Stammkonzern, der dich weiterbeschäftigen muss. "Sicher" wird dein Konzern alles tun um einen "angenehmen Apl" für dich zu finden ;) :(
Wenn es ganz gut läuft wird man dort in dieser Zeit irgendwann wieder auf dich aufmerksam, wenn es aber ganz schlecht läuft.......
Auch interessant dabei ist, ob du deinen Apl rationaliserungsbedingt oder wg. Krankheit verloren hast. Hier im DBAG-Forum wurde diese Frage aber auch schon oft thematisiert. Eine richtige Antwort konnte oder wollte, so glaube ich, bisher noch keiner geben.
echterBAHNER
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von echterBAHNER »

Mir wurde gesagt das du wenn du der OP 2 widersprichst du an das BEV weitergereicht wirst. Ob das stimmt weiß ich nicht, vom besonderen Personalrat war jemand dabei und bestätigte dieses aber.
hugoegonbalder
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von hugoegonbalder »

Den Personalrat kannst du vergessen. Wirklich helfen kann nur ein Fachanwalt. Lass dich beraten und du wirst sehen das alles was dir bei Jobservice von Vermittler oder Personalrat erzählt wird vollkommen haltlos ist. War selber schon 2 mal mit Jobservice vor Gericht. Haben immer verloren.
echterBAHNER
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von echterBAHNER »

Ich kann hugoegonbalder in dem punkt nur zustimmen. Was ich bis jetzt vom Personalrat erlebte war eine schwache Nummer. Ein Anwalt sprach da völlig anders, ich kann jedem nur empfehlen sich mal beraten zu lassen.
Gloster
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Gloster »

Man kann nur alle Hinweise bekräftigen, sich einen unabhängigen Anwalt zu suchen.
"Unabhängiger Anwalt" heißt: Einen Anwalt, der nichts mit der glorreichen
Eisenbahnergewerkschaft zu schaffen hat. Denn diese feiert die Versetzung von
Beamten zum "Jobservice" noch immer als eine glanzvolle soziale Maßnahme,
obwohl eine andere DGB-Gewerkschaft die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen
schon vor vielen Jahren durchkämpft hat. Kein Beamter darf gegen seinen Willen
zu einer Beschäftigungsgesellschaft versetzt oder abgeordnet werden.
Auch die von der EVG beherrschten Personal- und Betriebsräte sind in den
meisten Fällen nicht hilfreich, weil sie den Nonsens der Gewerkschaft
nachplappern. Leider lassen sich noch immer viele Beamte verunsichern
und einschüchtern.
Prellbock
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Prellbock »

Hallo, ein Termin bei einem Fachanwalt sollte bei Kollegen die bei JS landen Pflichtveranstaltung sein. Mich hat er über Rechte und Pflichten aufgeklärt sowie ein Schriftstück an die Hand gegeben wie mit was umzugehen ist. War sehr hilfreich, und hat mir den Umgang mit JS sehr erleichtert.
Bahnfuzzy
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Bahnfuzzy »

Man wird ja immer nur für ein Jahr zu Jobservice abgeordnet was ist wenn man das nicht verlängert?
Wer bezahlt den unabhängigen Anwalt soweit ich das in Erinnerung habe bezahlt meine Rechtsschutz nur den von der Gewerkschaft.
Torquemada
Moderator
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Torquemada »

Bahnfuzzy hat geschrieben: 11.09.2017 09:14
Wer bezahlt den unabhängigen Anwalt soweit ich das in Erinnerung habe bezahlt meine Rechtsschutz nur den von der Gewerkschaft.
Wenn du eine normale Rechtsschutzversicherung hat, zahlt die einen Anwalt deiner Wahl gem. den Versicherungsbedingungen.
Das hat mit einer Gewerkschaft nichts zu tun.
Wenn du den im Gewerkschaftsbeitrag quasi mit enthaltenen Rechtschutz deiner Gewerkschaft meinst, ist das etwas ganz anderes.
Ade
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Ade »

Bahnfuzzy hat geschrieben: 11.09.2017 09:14 Man wird ja immer nur für ein Jahr zu Jobservice abgeordnet was ist wenn man das nicht verlängert?
Hallo

Mich hat bisher in den letzten Jahren niemand gefragt ob ich verlängern will oder nicht. Habe mal nachgefragt wie sich das verhält. Antwort: Es gibt keine Abordnung. Ich bin mittlerweile dauerhaft bis zur Vemittlung bei Jobservice.
Bahnfuzzy
Beiträge: 34
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Bahnfuzzy »

Also mir hat der Personaler gesagt das Beamte immer nur für ein Jahr abgeordnet werden was ist nun richtig?
jaschatz
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Registriert: 18.05.2013 10:49
Behörde: ghost railway

Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von jaschatz »

:D :D :D :D :D :D :D
Du kannst da drin bleiben bist du deine Pension erreichst
;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
echterBAHNER
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von echterBAHNER »

Dein Personaler hat entweder keine Ahnung oder verarscht dich.
Ich tippe auf letzteres damit er seine Ruhe vor dir hat.
Oki
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Re: Wechsel OP1 in OP 2

Beitrag von Oki »

Prellbock hat geschrieben: 10.09.2017 18:31 Hallo, ein Termin bei einem Fachanwalt sollte bei Kollegen die bei JS landen Pflichtveranstaltung sein. Mich hat er über Rechte und Pflichten aufgeklärt sowie ein Schriftstück an die Hand gegeben wie mit was umzugehen ist. War sehr hilfreich, und hat mir den Umgang mit JS sehr erleichtert.
Hallo Prellbock, vielleicht kannst du uns allen sagen wie wir uns bei Jobservice verhalten sollen und was in dem Schriftstück deines Anwalts steht. Freunde hat keiner bei Jobservice, aber wie bekämpft man seinen Feind? Mein Ziel ist keine Bundesbehörde wo man uns am liebsten sehen würde und auch kein Projekt. Ich möchte einfach wieder meinen Arbeitsplatz bei der DB.