Wechsel OP1 in OP 2
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 13.07.2016 11:16
- Behörde:
Wechsel OP1 in OP 2
Hallo
bin neu im Forum. Habe eine Frage. Befinde mich seit 01.01.16 in der OP 1. Zum 01.10.16 steht der Wechsel in die OP 2 an. Was muss ich dabei beachten? Was passiert wenn ich nicht für OP2 unterchreibe? Hat jemand aktuell Erfahrungen. Kann man den Wechsel auch ablehnen?
bin neu im Forum. Habe eine Frage. Befinde mich seit 01.01.16 in der OP 1. Zum 01.10.16 steht der Wechsel in die OP 2 an. Was muss ich dabei beachten? Was passiert wenn ich nicht für OP2 unterchreibe? Hat jemand aktuell Erfahrungen. Kann man den Wechsel auch ablehnen?
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 10.02.2016 08:58
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Du solltest beachten, dass deine Vermittler bei jobservice deine Feinde sind. Mein Rat: Sofort Fachanwalt einschalten. Mir hat damals niemand den Rat gegeben. Ich war auch voller Hoffnung das es für mich wieder aufwärts geht.
-
- Beiträge: 196
- Registriert: 02.11.2013 22:23
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Natürlich kann man den Wechsel ablehnen, du hast ja ein Recht auf eine amtsangemessene Planstelle. Dann verbleibst du in deinem Stammkonzern, der dich weiterbeschäftigen muss. "Sicher" wird dein Konzern alles tun um einen "angenehmen Apl" für dich zu findenbobbele hat geschrieben:Hallo
Was passiert wenn ich nicht für OP2 unterchreibe? Hat jemand aktuell Erfahrungen. Kann man den Wechsel auch ablehnen?
Wenn es ganz gut läuft wird man dort in dieser Zeit irgendwann wieder auf dich aufmerksam, wenn es aber ganz schlecht läuft.......
Auch interessant dabei ist, ob du deinen Apl rationaliserungsbedingt oder wg. Krankheit verloren hast. Hier im DBAG-Forum wurde diese Frage aber auch schon oft thematisiert. Eine richtige Antwort konnte oder wollte, so glaube ich, bisher noch keiner geben.
-
- Beiträge: 201
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Mir wurde gesagt das du wenn du der OP 2 widersprichst du an das BEV weitergereicht wirst. Ob das stimmt weiß ich nicht, vom besonderen Personalrat war jemand dabei und bestätigte dieses aber.
-
- Beiträge: 86
- Registriert: 10.02.2016 08:58
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Den Personalrat kannst du vergessen. Wirklich helfen kann nur ein Fachanwalt. Lass dich beraten und du wirst sehen das alles was dir bei Jobservice von Vermittler oder Personalrat erzählt wird vollkommen haltlos ist. War selber schon 2 mal mit Jobservice vor Gericht. Haben immer verloren.
-
- Beiträge: 201
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Ich kann hugoegonbalder in dem punkt nur zustimmen. Was ich bis jetzt vom Personalrat erlebte war eine schwache Nummer. Ein Anwalt sprach da völlig anders, ich kann jedem nur empfehlen sich mal beraten zu lassen.
-
- Beiträge: 47
- Registriert: 16.06.2011 21:46
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Man kann nur alle Hinweise bekräftigen, sich einen unabhängigen Anwalt zu suchen.
"Unabhängiger Anwalt" heißt: Einen Anwalt, der nichts mit der glorreichen
Eisenbahnergewerkschaft zu schaffen hat. Denn diese feiert die Versetzung von
Beamten zum "Jobservice" noch immer als eine glanzvolle soziale Maßnahme,
obwohl eine andere DGB-Gewerkschaft die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen
schon vor vielen Jahren durchkämpft hat. Kein Beamter darf gegen seinen Willen
zu einer Beschäftigungsgesellschaft versetzt oder abgeordnet werden.
Auch die von der EVG beherrschten Personal- und Betriebsräte sind in den
meisten Fällen nicht hilfreich, weil sie den Nonsens der Gewerkschaft
nachplappern. Leider lassen sich noch immer viele Beamte verunsichern
und einschüchtern.
"Unabhängiger Anwalt" heißt: Einen Anwalt, der nichts mit der glorreichen
Eisenbahnergewerkschaft zu schaffen hat. Denn diese feiert die Versetzung von
Beamten zum "Jobservice" noch immer als eine glanzvolle soziale Maßnahme,
obwohl eine andere DGB-Gewerkschaft die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen
schon vor vielen Jahren durchkämpft hat. Kein Beamter darf gegen seinen Willen
zu einer Beschäftigungsgesellschaft versetzt oder abgeordnet werden.
Auch die von der EVG beherrschten Personal- und Betriebsräte sind in den
meisten Fällen nicht hilfreich, weil sie den Nonsens der Gewerkschaft
nachplappern. Leider lassen sich noch immer viele Beamte verunsichern
und einschüchtern.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 18.11.2016 18:23
- Behörde: DB
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Hallo, ein Termin bei einem Fachanwalt sollte bei Kollegen die bei JS landen Pflichtveranstaltung sein. Mich hat er über Rechte und Pflichten aufgeklärt sowie ein Schriftstück an die Hand gegeben wie mit was umzugehen ist. War sehr hilfreich, und hat mir den Umgang mit JS sehr erleichtert.
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 03.08.2015 19:28
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Man wird ja immer nur für ein Jahr zu Jobservice abgeordnet was ist wenn man das nicht verlängert?
Wer bezahlt den unabhängigen Anwalt soweit ich das in Erinnerung habe bezahlt meine Rechtsschutz nur den von der Gewerkschaft.
Wer bezahlt den unabhängigen Anwalt soweit ich das in Erinnerung habe bezahlt meine Rechtsschutz nur den von der Gewerkschaft.
-
- Moderator
- Beiträge: 3957
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Wenn du eine normale Rechtsschutzversicherung hat, zahlt die einen Anwalt deiner Wahl gem. den Versicherungsbedingungen.
Das hat mit einer Gewerkschaft nichts zu tun.
Wenn du den im Gewerkschaftsbeitrag quasi mit enthaltenen Rechtschutz deiner Gewerkschaft meinst, ist das etwas ganz anderes.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 30.06.2017 08:43
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Hallo
Mich hat bisher in den letzten Jahren niemand gefragt ob ich verlängern will oder nicht. Habe mal nachgefragt wie sich das verhält. Antwort: Es gibt keine Abordnung. Ich bin mittlerweile dauerhaft bis zur Vemittlung bei Jobservice.
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 03.08.2015 19:28
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Also mir hat der Personaler gesagt das Beamte immer nur für ein Jahr abgeordnet werden was ist nun richtig?
-
- Beiträge: 106
- Registriert: 18.05.2013 10:49
- Behörde: ghost railway
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Du kannst da drin bleiben bist du deine Pension erreichst
-
- Beiträge: 201
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Dein Personaler hat entweder keine Ahnung oder verarscht dich.
Ich tippe auf letzteres damit er seine Ruhe vor dir hat.
Ich tippe auf letzteres damit er seine Ruhe vor dir hat.
-
- Beiträge: 62
- Registriert: 26.11.2012 11:14
- Behörde:
Re: Wechsel OP1 in OP 2
Hallo Prellbock, vielleicht kannst du uns allen sagen wie wir uns bei Jobservice verhalten sollen und was in dem Schriftstück deines Anwalts steht. Freunde hat keiner bei Jobservice, aber wie bekämpft man seinen Feind? Mein Ziel ist keine Bundesbehörde wo man uns am liebsten sehen würde und auch kein Projekt. Ich möchte einfach wieder meinen Arbeitsplatz bei der DB.Prellbock hat geschrieben: ↑10.09.2017 18:31 Hallo, ein Termin bei einem Fachanwalt sollte bei Kollegen die bei JS landen Pflichtveranstaltung sein. Mich hat er über Rechte und Pflichten aufgeklärt sowie ein Schriftstück an die Hand gegeben wie mit was umzugehen ist. War sehr hilfreich, und hat mir den Umgang mit JS sehr erleichtert.