Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Moderator: Moderatoren
Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Hallo Forum,
ich habe eine Frage - wie hätte es anders sein sollen
Ich beschreibe kurz die Situation.
Ich wurde 2008 als "Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst" (Brandmeister) bei einer bayerischen Berufsfeuerwehr eingestellt ---> A7. Zu dieser Zeit war es üblich, dass alle Kollegen (der eine früher der andere später) nach A8 (Oberbrandmeister) befördert wurden. Mit der Dienstrechtsreform wurde folgendes eingeführt: Um von A7 nach A8 zu kommen muß der Beamte:
- eine Sonderausbildung (Höhenretter oder Taucher) haben
- einen "Führungslehrgang 1" besuchen - Dauer 4 Wochen
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - Dauer 3 Tage
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Kleinalarmfahrzeug" - Dauer 3 Tage
Meine Frage(n) in welcher Zeit nach Abschluss der Lehrgänge "muß" befördert werden?
Kann es richtig sein, dass - (möchte ich an einem Beispiel deutlich machen)
Kollege Hans hat eine Sonderausbildung als Taucher, macht eine weitere Sonderausbildung (Fahrer/Maschinist von Löschfahrzeug und Drehleiter - Dauer 2 Wochen) besucht aber nicht den Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - nicht nach A8 befördert wird?
Es gibt sogar noch 2 weitere Sonderausbildungen im Bereich Fahrer - "schwerer Fahrer" und "Kranwagenfahrer".
Vielleicht kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle.
Danke schon mal für euere Antworten
Max
ich habe eine Frage - wie hätte es anders sein sollen
Ich beschreibe kurz die Situation.
Ich wurde 2008 als "Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst" (Brandmeister) bei einer bayerischen Berufsfeuerwehr eingestellt ---> A7. Zu dieser Zeit war es üblich, dass alle Kollegen (der eine früher der andere später) nach A8 (Oberbrandmeister) befördert wurden. Mit der Dienstrechtsreform wurde folgendes eingeführt: Um von A7 nach A8 zu kommen muß der Beamte:
- eine Sonderausbildung (Höhenretter oder Taucher) haben
- einen "Führungslehrgang 1" besuchen - Dauer 4 Wochen
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - Dauer 3 Tage
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Kleinalarmfahrzeug" - Dauer 3 Tage
Meine Frage(n) in welcher Zeit nach Abschluss der Lehrgänge "muß" befördert werden?
Kann es richtig sein, dass - (möchte ich an einem Beispiel deutlich machen)
Kollege Hans hat eine Sonderausbildung als Taucher, macht eine weitere Sonderausbildung (Fahrer/Maschinist von Löschfahrzeug und Drehleiter - Dauer 2 Wochen) besucht aber nicht den Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - nicht nach A8 befördert wird?
Es gibt sogar noch 2 weitere Sonderausbildungen im Bereich Fahrer - "schwerer Fahrer" und "Kranwagenfahrer".
Vielleicht kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle.
Danke schon mal für euere Antworten
Max
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
das war nicht die erhoffte Antwort - trotzdem Danke
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Es gibt Berufsfeuerwehren da ist man nach 20Jahren immer noch im Eingangsamt A7 trotz zig. Lehrgänge zb.Rett san, Rett ass, Führerschein Kl.2,Maschinisten-Pumpe-Drehleiter-Rüstwagen,Container,Allrad,Atemschutz,Desinfektor,Strahlenschutz,u.s.w. plus 3bis 4 Jahre Berufsausbildung um überhaupt bei einer BF anfangen zu können,kommt nan so auf ca.7 jahre Berufsausbildung und immernoch A7,mfg
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Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Die Fragen, die zu stellen wären sind:
GIBT es in der FW-Organisationeinheit überhaupt A8er Dienstposten im Bewertungskatalog?
Und ist oder wird einer frei (meist durch Abgang eines Kollegen), auf den man sich bewerben könnte oder den man einem übertragen kann?
Und erst, wenn einem ein A8er-Posten zunächst übertragen wurde, kann man später auch drauf befördert werden.
Wenn sich das eine oder andere als nicht gegeben darstellt, wirds auch keine Beförderung geben.
Ggfs. hilft dann nur eine Bewerbung zu einer anderen Feuerwehr, wo ein A8er frei ist. Aber... dort warten bestimmt auch andere auf eine Beförderung.
GIBT es in der FW-Organisationeinheit überhaupt A8er Dienstposten im Bewertungskatalog?
Und ist oder wird einer frei (meist durch Abgang eines Kollegen), auf den man sich bewerben könnte oder den man einem übertragen kann?
Und erst, wenn einem ein A8er-Posten zunächst übertragen wurde, kann man später auch drauf befördert werden.
Wenn sich das eine oder andere als nicht gegeben darstellt, wirds auch keine Beförderung geben.
Ggfs. hilft dann nur eine Bewerbung zu einer anderen Feuerwehr, wo ein A8er frei ist. Aber... dort warten bestimmt auch andere auf eine Beförderung.
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Bei der berufsfeuerwehr gibt es keinen stellenplan oder dienstpostenplan im mittleren dienst,es gibt ein bewertungskatalog und punktekatalog-aber viele lehrgänge und viele punkte heist nicht das man befördert wird,die NASE entscheidet !!!! , gruß
- Bundesfreiwild
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Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Na toll!
Grundsätzlich entscheidet überall "die Nase".
Entscheidend ist, dass der Vorgesetzte dafür sorgt, dass die Beförderungen auch dort einschlagen, wo man sie hin haben will.
Grundsätzlich entscheidet überall "die Nase".
Entscheidend ist, dass der Vorgesetzte dafür sorgt, dass die Beförderungen auch dort einschlagen, wo man sie hin haben will.
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Hallo, ich berichtige meine aussage 27 jahre BF immer noch A7.
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Und das finde ich Unglaublich, zumindest wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.schullek hat geschrieben:Hallo, ich berichtige meine aussage 27 jahre BF immer noch A7.
Re: Wann nach Lehrgang Befördung von A7 nach A8
Seltsame Vorraussetzung hat der Feuerwehrleiter da formuliert. Es kommt sicher nicht darauf an ob man die Lehrgänge für A8-Stellen absolviert hat, sondern in welchen Bereichen man regelmäßig eingesetzt wird. Zu den Stellen, die mit A8 bewertet sind gehören sicher alle Stellen mit Führungsaufgaben oder höherer Verantwortung, also: AT-Fü, Gruppenführer (mit oder ohne BIII), Fahrzeug-Führer, Leitstelle, etc.
Also bei der Wach-Einteilung stets darauf achten, dass man nicht nur als Truppmann oder dem KTW eingeteilt wird. Meistens erfogt die Beförderung erst wenn man die entsprechend bewertete Stelle einige Zeit besetzt hat. Dann sollte man seinen Anspruch auch anmelden.
Gern gesehen sind Zusatzaufgaben sicher, z.B. Prüfer tragbare Leitern etc., auch Bewerbung auf eine BIII-Auswahlprüfung. Aber Bedingung ist es nicht. Man kann erwarten, für die Stellen besoldet zu werden, die man besetzt.
Also bei der Wach-Einteilung stets darauf achten, dass man nicht nur als Truppmann oder dem KTW eingeteilt wird. Meistens erfogt die Beförderung erst wenn man die entsprechend bewertete Stelle einige Zeit besetzt hat. Dann sollte man seinen Anspruch auch anmelden.
Gern gesehen sind Zusatzaufgaben sicher, z.B. Prüfer tragbare Leitern etc., auch Bewerbung auf eine BIII-Auswahlprüfung. Aber Bedingung ist es nicht. Man kann erwarten, für die Stellen besoldet zu werden, die man besetzt.