ich habe eine Frage - wie hätte es anders sein sollen

Ich beschreibe kurz die Situation.
Ich wurde 2008 als "Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst" (Brandmeister) bei einer bayerischen Berufsfeuerwehr eingestellt ---> A7. Zu dieser Zeit war es üblich, dass alle Kollegen (der eine früher der andere später) nach A8 (Oberbrandmeister) befördert wurden. Mit der Dienstrechtsreform wurde folgendes eingeführt: Um von A7 nach A8 zu kommen muß der Beamte:
- eine Sonderausbildung (Höhenretter oder Taucher) haben
- einen "Führungslehrgang 1" besuchen - Dauer 4 Wochen
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - Dauer 3 Tage
- einen Lehrgang "Fahrzeugführer Kleinalarmfahrzeug" - Dauer 3 Tage
Meine Frage(n) in welcher Zeit nach Abschluss der Lehrgänge "muß" befördert werden?
Kann es richtig sein, dass - (möchte ich an einem Beispiel deutlich machen)
Kollege Hans hat eine Sonderausbildung als Taucher, macht eine weitere Sonderausbildung (Fahrer/Maschinist von Löschfahrzeug und Drehleiter - Dauer 2 Wochen) besucht aber nicht den Lehrgang "Fahrzeugführer Rettungswagen" - nicht nach A8 befördert wird?
Es gibt sogar noch 2 weitere Sonderausbildungen im Bereich Fahrer - "schwerer Fahrer" und "Kranwagenfahrer".
Vielleicht kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle.
Danke schon mal für euere Antworten
Max