Erstattung von Reisekosten bei Anwärtern

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stinker
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Erstattung von Reisekosten bei Anwärtern

Beitrag von stinker »

Hallo,

ich beginne am 01.10. ein duales Studium in der bayr. Finanzverwaltung. Zum Studienort in Herrsching sind es etwa 300 Kilometer, die ich zwei mal wöchentlich mit dem Auto zurücklegen würde. Ich habe gehört, dass diese Kosten erstattet werden, finde aber keine konkreten Infos dazu im Internet.

Wie verhält es sich in der Anwärterzeit mit den täglichen Fahrten zum Ausbildungsamt? Diese werden ja soweit ich weiß nicht erstattet, aber auch dazu finde ich wenig konkrete Infos.

Wenn jemand Bescheid weiß, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen :).
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Bananen-Willi
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Re: Erstattung von Reisekosten bei Anwärtern

Beitrag von Bananen-Willi »

Vereinfacht gesagt, musst du erstmal in deine Abordnung schauen, was dort drin steht. Wurde Umzugskostenvergütung zugesagt, bekommste genau zwei Fahrten erstattet: die Anreise am ersten und die Abreise am letzten Tag, dazu noch die erste Zeit Trennungsgeld.
Wurde UKV nicht zugesagt, bekommst du Trennungsgeld über die gesamte Lehrgangszeit, die Anreise und Abreise bezahlt. Und hier bekommst du auch die sogenannte Reisebeihilfe für FAmilienheimreise. Die ist zwar nicht ganz so hoch wie die An/Abreiseentschädigung, aber besser als nix. Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, bekommste als Unverheirateter ohne Kinder eine pro Monat, ab Familienzuschlag Stufe 1 eine Reisebeihilfe alle 2 Wochen.

Willst dus genau wissen...guggst du hier: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRKG
stinker
Beiträge: 12
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Re: Erstattung von Reisekosten bei Anwärtern

Beitrag von stinker »

Dann warte ich einfach mal ab, eine Abordnung habe ich nämlich noch gar nicht bekommen, da ich erst vor Kurzem an ein anderes Ausbildungsamt versetzt wurde.
Danke für die schnelle Antwort :)
Tris
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Registriert: 22. Aug 2018, 21:17
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Re: Erstattung von Reisekosten bei Anwärtern

Beitrag von Tris »

Hallo Stinker,

auch wenn du schon eine Antwort bekommen hast. versuche ich auch nochmal auf deine Fragen zu antworten.

Tägliche Fahrten zum Ausbildungsamt:
Fahrten zwischen Wohnung und Amt werden nicht durch den Dienstherrn erstattet.
Dies ist (wie bei jeder anderen Arbeit auch) Privatsache.

In deiner ersten Woche im Amt kriegst du eine Menge Informationen, so dass du dann vermutlich etwas klarer siehst.

Die erwähnte Abordnung nach Herrsching. bekommst du auch dann im Amt überreicht.

Eine Umzugskostenzusage wird in Bayern bei einer Abordnung eines Anwärters an die Hochschule generell nicht ausgesprochen.
Schließlich wird dir dort ja auch ein Zimmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. (Bei verpflichtender Zahlung der Verpflegungskosten.)

Wie Bananen-Willi schon erklärt hat, sind die erste Fahrt zur Hochschule und die letzte Fahrt im Ausbildungsabschnitt Reisekosten. Wie du diese abrechnest, wird dir auch in deiner ersten Woche erklärt.

Während der Zeit in Herrsching hast du unter Umständen Anspruch auf Trennungsgeld.
Auch dazu kriegst du am Amt noch entsprechende Erklärungen.
Ob du Trennungsgeld berechtigt bist, hängt hauptsächlich damit zusammen, ob du einen eigenen Hausstand hast.
Faustregel: Hast du nur ein Kinder- oder Jugendzimmer bei deinen Eltern, gibt es voraussichtlich kein Trennungsgeld.

Bist du trennungsgeldberechtigt (weil du einen eigenen Hausstand hast) zählt das was Bananen-Willi gesagt hat.
Es wird eine Fahrt pro Monat nach Hause bezahlt. Solltest du verheiratet sein, oder Kinder haben gibt es 2 Fahrten pro Monat.
Außerdem gibt es für jeden Tag den du in Herrsching bist und von deinem Zuhause getrennt bist einen kleinen pauschalen Betrag.

Ein Tipp: In Herrsching finden sich fast immer Fahrgemeinschaften zusammen, da deine Kollegen auch gelegentlich nach Hause fahren wollen. Schafft man es sich da gelegentlich abzuwechseln, haben alle was davon.

Wünsche dir viel Spaß und Erfolg in Herrsching.
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