meine Physiopraxis hat zum 1.1. die Gebühren für die Behandlung erhöht.
Gelten diese Erhöhungen einheitlich für alle Kostenträger, wie Beihilfe, PKV etc.?
Wenn Deine Physiopraxis nach dieser neuen Gebührenordnung abrechnet, dann wirst Du das wohl zahlen müssen. Denn zunächst schließt Du mit der Praxis einen Vertrag ab und unterwirfst Dich der Gebührenordnung.
Ob die PKV und/oder Beihilfe die Kosten zu 100% übernimmt, das ist dann ein anderes Thema.
Ich bin trotz guter Konditionen ein Zuzahler...lol..
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
die Physiopraxis soll auch bekommen was ihr zusteht.
Was mich dabei interessiert, ist, ob man die Änderungen auch bei der Beihilfe und der PKV übernimmt bzw. übernehmen muss. Die PKV hat auf Basis der alten Tarife (vor 2018) abgerechnet und mir mal eben rund 35€ abgezogen.
Die Beihilfe orientiert sich wohl am Sozial-irgendwas-Gesetzbuch (hat mir mal ein Mitarbeiter der Beihilfe vor Jahren mitgeteilt). Daher wollte ich wissen, ob Ihr dieses Jahr auch schon Erfahrungen mit den neuen Gebühren gesammelt habt. Im Augenblick gibt es noch nichts für uns Beamte zu ergoogle´n.
Vorschlag:
Versuch es doch mal mit einem Widerspruch und verweise auf die neue Gebührenordnung.
Wäre interessant zu erfahren, welche Reaktion darauf erfolgt.
Nen bischen Zeit und 70 Cent...mehr kostet dich dieser Versuch nicht.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Die PKV werde ich morgen anschreiben, die Abrechnung der Beihilfe ist noch nicht da.
Ich wollte nur mal im Vorfeld raus finden, wie bei Euch die PKV und Beihilfe darauf reagiert haben.
Wenn ich das so lese, dann zähltst du auch zu der Gruppe Menschen, die eine chronische Erkrankung haben. Danach sind Zuzahlungen nur bis zu einem Prozent der Einkünfte notwendig.
Bei Dir scheint das ja Größenordnungen an zu nehmen. Da würde ich mir beim Fachanwalt mal eine Rechtsauskunft holen.
Alles andere läuft eher in den Betreich des Hypothetischen.
Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Wenn das Gesetz ist, müssten die einen ja eigentlich darauf hinweisen.
EDIT:
Findet sich sowas auch für die PKV irgendwo, denn die zahlen ja die restlichen 30% und da kommt es auch zu abzügen.
Oder sind die genannten 1,5% vom Jahresbrutto In Gänze zu rechnen?
Ich habe mich mit solchen Themen überhaupt noch nicht befaßt.
Ich weiß lediglich von meiner Heilpraktikerin, dass auch in ihrem Bereich die Abrechnung äußerst kompliziert ist und es in meinem Fall mit der Beihilfe regelmäßig Probelme auf tauchen.
In manchen Momenten weiß ich nicht was falsch und was richtig ist.
Auch das lesen hier oder in den Richtlinien/Gesetzen/Verordnungen ist nicht immer hilfreich.
Ich glaube der beste Weg ist zu einem Juristen, der sich in diser Materie auskennt.
Edit: Wegen der PKV da solltest Du mal in Deine Vertragsunterlagen schauen. Die können Dir da Auskunft geben. Ergänzend würde ich einfach mal bei der PKV nachfragen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Ich habe mich mit solchen Themen überhaupt noch nicht befaßt.
Ich weiß lediglich von meiner Heilpraktikerin, dass auch in ihrem Bereich die Abrechnung äußerst kompliziert ist und es in meinem Fall mit der Beihilfe regelmäßig Probelme auf tauchen.
In manchen Momenten weiß ich nicht was falsch und was richtig ist.
Auch das lesen hier oder in den Richtlinien/Gesetzen/Verordnungen ist nicht immer hilfreich.
Ich glaube der beste Weg ist zu einem Juristen, der sich in diser Materie auskennt.
Edit: Wegen der PKV da solltest Du mal in Deine Vertragsunterlagen schauen. Die können Dir da Auskunft geben. Ergänzend würde ich einfach mal bei der PKV nachfragen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
So, mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Die PKV hat nichts mit der 1,5%-Regelung zu tun, das ist ausschließlich Sache der Beihilfe...
Und die hat mir folgendes zu dieser Regelung geschrieben:
Kürzungen durch Höchtbetragsüberschreitungen fallen nicht in die Belastungsgrenze.
Folgende Eigenanteile fallen unter die Belastungsgrenze:
- Kostendämpfungspauschale
- Eigenanteile Krankenhaus
- Kürzungen bei den Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
Demnach greift das wohl nicht, weil mehr als der Höchstsatz berechnet wurde.
Ich werde jetzt erstmal meine Ärzte anschreiben und mit denen gemeinsam überlegen, was wir machen können.