Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
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Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Hallo, ich bekomme ständig Bewerbungsaufforderungen auf irgendwelche Ausschreibungen. Obwohl ich keine der Anforderungen erfülle, bewerbe ich mich um meiner Verpflichtung (Mitwirkungspflicht) nachzukommen. Mittlerweile stapeln sich die Absagen.
Thema Mitwirkungspflicht: Mein Anwalt meinte, dass es für einen Beamten keine Bewerbungspflicht gibt sich auf auf Dienstposten oder andere Stellen zu bewerben. Auch nicht bei der Bahn, egal ob es eine interne Vereinbarung oder Vertag gibt. Ich kann solche Aufforderungen als Gegenstandslos ansehen. Na dann glaube ich dem Anwalt mal.
Thema Mitwirkungspflicht: Mein Anwalt meinte, dass es für einen Beamten keine Bewerbungspflicht gibt sich auf auf Dienstposten oder andere Stellen zu bewerben. Auch nicht bei der Bahn, egal ob es eine interne Vereinbarung oder Vertag gibt. Ich kann solche Aufforderungen als Gegenstandslos ansehen. Na dann glaube ich dem Anwalt mal.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Der Anwalt liegt doch richtig.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Hallo Allerseits
Meiner Erfahrung nach haben die sogenannten Personalberater, zumindest die, die ich bisher hatte, sowieso keine Ahnung vom Beamtenrecht.
Gruß Watschenmann
Meiner Erfahrung nach haben die sogenannten Personalberater, zumindest die, die ich bisher hatte, sowieso keine Ahnung vom Beamtenrecht.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Hallo zusammen, ich habe mir mal vor einiger Zeit die Mühe gemacht und den DemografieTV vorgenommen weil DB Jobservice ja so gerne in Bewerbungsaufforderungen darauf verweist.
Ja es gibt den „§ 11 - Einsatz- und Mitwirkungspflichten“.
Hier ist allerdings immer die Rede von Arbeitnehmern. Beamte werden nur ein einziges Mal in dem über 100 seitigen Vertrag genannt. Und zwar im „§ 2 -Geltungsbereich“:
Die Bestimmungen dieses Anhangs sind im Rahmen der auf die Unternehmen übertragenen Zuständigkeiten auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen.
Eine Mitwirkungs- oder Bewerbungspflicht steht den beamtenrechtliche Bestimmungen allerdings sehr wohl entgegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor vielen Jahren mit Urteil vom 18.09.2008, AZ 2 C 126.07 entschieden, dass es für Beamte keine Verpflichtung gibt, sich auf Dienstposten oder sonstige Stellen zu bewerben. In diesem Gerichtsurteil ging es zwar um die Deutsche Telekom / Vivento, kann aber mit Sicherheit auf die Deutsche Bahn / DBJobservice übertragen werden.
Also, keep cool. Seitdem ich das so meinem Personalberater gesagt habe, ist Ruhe im Karton.
Ja es gibt den „§ 11 - Einsatz- und Mitwirkungspflichten“.
Hier ist allerdings immer die Rede von Arbeitnehmern. Beamte werden nur ein einziges Mal in dem über 100 seitigen Vertrag genannt. Und zwar im „§ 2 -Geltungsbereich“:
Die Bestimmungen dieses Anhangs sind im Rahmen der auf die Unternehmen übertragenen Zuständigkeiten auf zugewiesene Beamte sinngemäß anzuwenden, soweit beamtenrechtliche Bestimmungen dieser Anwendung nicht entgegenstehen.
Eine Mitwirkungs- oder Bewerbungspflicht steht den beamtenrechtliche Bestimmungen allerdings sehr wohl entgegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor vielen Jahren mit Urteil vom 18.09.2008, AZ 2 C 126.07 entschieden, dass es für Beamte keine Verpflichtung gibt, sich auf Dienstposten oder sonstige Stellen zu bewerben. In diesem Gerichtsurteil ging es zwar um die Deutsche Telekom / Vivento, kann aber mit Sicherheit auf die Deutsche Bahn / DBJobservice übertragen werden.
Also, keep cool. Seitdem ich das so meinem Personalberater gesagt habe, ist Ruhe im Karton.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Ich habe diese Bestimmungen mittlerweile schon 3 Mal bekommen.
Aber auch nur weil ich mich nicht zu JS versetzen lassen habe.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Man sollte vielleicht in dem Zusammenhang noch erwähnen das die JS Mitarbeiter auch beim Thema Beamtenrecht nicht alle dumm sind. Allerdings sind die auch darauf geschult Druck auszuüben. Jeder der vermittelt wird, sich selber vermittelt oder kündigt ist ein Treffer.
Ich persönlich habe mit meiner " Vermittlerin" keine Probleme bisher. Leben und leben lassen klappt gut.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Ich habe vor 1 Jahr meinen letzten Brief mit einer sogenannten Bewerbungsaufforderung bekommen. Eigentlich immer das gleiche. Weil ich auf Drohungen nicht mehr reagiere, wurde ich zum Gespräch eingeladen und durfte mir weitere Drohungen anhören. Passiert ist bisher nichts. Vielleicht weil Jobservice bereits 2 Gerichtsprozesse verloren hat.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
@oki
Magst du, ohne Details zu nennen, worum es dabei ging>?
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
@hugoegonbalder
Die sind mit der Selbstverwaltung so beschäftigt, dass sie keine Zeit für die zugewiesenen Beamten bei der DB AG haben.
Die sind mit der Selbstverwaltung so beschäftigt, dass sie keine Zeit für die zugewiesenen Beamten bei der DB AG haben.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Warum sollte das BEV einschreiten ? Die Zahlen genau das gleiche wie sonst auch. Und ob das Geld das reinkommt ist auch das gleiche.
Für das BEV stehst du in Lohn und Brot was ja auch stimmt. Die sind da aus der Nummer komplett raus.
Für das BEV stehst du in Lohn und Brot was ja auch stimmt. Die sind da aus der Nummer komplett raus.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Ich glaube hugoegonbalder meint die Prozesskosten. Prozesse laufen ja nie gegen die Bahn sondern immer gegen das BEV. Wer verliert zahlt.echterBAHNER hat geschrieben: ↑13.12.2017 17:05 Warum sollte das BEV einschreiten ? Die Zahlen genau das gleiche wie sonst auch. Und ob das Geld das reinkommt ist auch das gleiche.
Für das BEV stehst du in Lohn und Brot was ja auch stimmt. Die sind da aus der Nummer komplett raus.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Der JS hat mir mehrere Bewerbungstrainings bezahlt, und dafür bin ich auch ehrlich dankbar. Dort wird einem erkärt, wie man sich
richtig bewirbt, aber auch was Personaler nicht so gerne von einem hören wollen (könnte ja auch mal nützlich sein ). Wenn man
irgendwann mal eine Stellenausschreibung findet, die einem zusagt, ist man wenigstens gut vorbereitet. Übrigens darf man im
Bewerbungsgespräch nicht lügen, damit wird das ganze Arbeitsverhältnis unwirksam (Urteil des Bundesarbeitsgerichts Az.: 2 AZR
396/10)), das könnte für Beamte zusätzliche disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
richtig bewirbt, aber auch was Personaler nicht so gerne von einem hören wollen (könnte ja auch mal nützlich sein ). Wenn man
irgendwann mal eine Stellenausschreibung findet, die einem zusagt, ist man wenigstens gut vorbereitet. Übrigens darf man im
Bewerbungsgespräch nicht lügen, damit wird das ganze Arbeitsverhältnis unwirksam (Urteil des Bundesarbeitsgerichts Az.: 2 AZR
396/10)), das könnte für Beamte zusätzliche disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
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Re: Mitwirkungspflicht bei Beamte (Bewerbung)
Der letzte Teil dieser These ist doch leicht "steil"....