Hallo liebes Forum,
da ich hier einen sehr speziellen Fall zu besprechen habe, ist wohl die Erstellung eines neuen Themas hier nötig. Es gibt zwar einen Fall, den ich gefunden habe, welcher aber nicht meine Situation korrekt wiederspiegelt.
Zunächst einmal die grundlegenden Infos:
Ich bin Beamtenanwärter und wegen längerer krankheit im ersten Studienjahr gerade im verlängerten Vorbereitungsdienst.
Nun war es leider so, dass ich eine Missbilligung erhalten habe, aufgrund ein paar Tagen verspätet eingereichter Krankmeldungen. In der selben Woche habe ich zusätzlich noch eine Kontopfändung erhalten, da ich die Ust Voranmeldung für Dezember!!! (Nicht gerade der kürzeste Zeitraum, ich weiß ) Und Q1 und 2 vollkommen vergessen hatte, da ich dieses Jahr noch nicht wirklich Umsätze erziehlt habe. Die Mahnung und Schätzungen bezüglich der Ust wurden nicht geöffnet da die Post bei meinem Elternhaus ankommt und ich diese dann für Lohnabrechnungen hielt und nicht öffnete. Die Voranmeldung wurde noch vor der Pfändung abgewickelt, leider ist mein Konto durch die Erkrankung, in welcher ich mit mehreren 1000€ in Vorkasse gehen musste für Ärztliche Untersuchungen, immernoch belastet und der Fällige Betrag konnte nicht abgebucht werden, daraus ergab sich dann also eine Kontopfändung, zusätzlich dazu erhielt ich auch einen Brief vom Amtsgericht, da auch eine Arztrechnung im Verzug war, auch aufgrund mangelnder Liquidität.
Die Tatsache dass ich in der Finanzverwaltung tätig bin macht die Sache jedoch nun für mich gefährlich im Hinblick auf meine weitere Laufbahn.
Ich war vorher nie im Verzug mit etwaigen Zahlungen und war immer mehr als Liquide, jedoch verlor ich durch das Fernbleiben von der schule aufgrund der Krankheit nicht nur ein Jahr meines Lebens sondern auch meine Aufträge für die Nebentätigkeit und wurde dann eben mit etlichen Rechnungen bombardiert, also ohne die Sache schön reden zu wollen war dieses Jahr nicht gerade gewöhnlich.
Meine Frage ist nun inwiefern die Pfändung nun meine weitere Laufbahn beeinträchtigen könnte und ob diese überhaupt gemeldet wird.
Der Fällige Betrag wurde noch vor dem Erhalt des Gehalts beglichen. Das Konto wurde für ca 1 Woche gesperrt.
Ich bitte um Sachliche Antworten, fertiggemacht habe ich mich schon selbst genug.
Kontopfändung als Anwärter
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Re: Kontopfändung als Anwärter
Hallo,
ich denke, mann muss hier ein paar Dinge sortieren:
Die nicht-abgegebene Steuererklärungen sollten von dir flott bereinigt werden. Vermutlich führt das auch zu einer Entspannung der finanziellen Lage.
Auch bei der Nebentätigkeit stellt sich mir die Frage, ob die besser "bereinigt" wird. Scheinbar kann sie durchaus für Probleme sorgen und die solltest du dir am Anfang deiner Karriere vielleicht besser nicht ans Bein binden.
Und nun zu des Pudels Kern. Ich kenne aus meiner Zeit die Formulierung der "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse". Hintergrund ist, dass (auch ein Beamter) durchaus Schulden haben kann - und das durchaus in Ordnung ist. Dabei kommt es meiner Erfahrung nach nicht mal so sehr darauf an, wie hoch diese Schulden sind. Wichtig ist, dass es "geordnet" ist. D.h. das die Kontrolle der Schulden beim Beamten liegt und nicht bei den Gläubigern. Hintergrund ist, dass sonst eine Anfälligkeit aus der Ecke Manipulation&Korruption unterstellt werden kann - und es auch für das Ansehen des Dienstherren nicht förderlich ist. Mein Tipp wäre also (soweit du das nicht innerhalb kürzester Zeit bereinigt bekommst) zur Schuldnerberatung zu gehen und dich dort ordnen zu lassen...
ciao!
ich denke, mann muss hier ein paar Dinge sortieren:
Die nicht-abgegebene Steuererklärungen sollten von dir flott bereinigt werden. Vermutlich führt das auch zu einer Entspannung der finanziellen Lage.
Auch bei der Nebentätigkeit stellt sich mir die Frage, ob die besser "bereinigt" wird. Scheinbar kann sie durchaus für Probleme sorgen und die solltest du dir am Anfang deiner Karriere vielleicht besser nicht ans Bein binden.
Und nun zu des Pudels Kern. Ich kenne aus meiner Zeit die Formulierung der "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse". Hintergrund ist, dass (auch ein Beamter) durchaus Schulden haben kann - und das durchaus in Ordnung ist. Dabei kommt es meiner Erfahrung nach nicht mal so sehr darauf an, wie hoch diese Schulden sind. Wichtig ist, dass es "geordnet" ist. D.h. das die Kontrolle der Schulden beim Beamten liegt und nicht bei den Gläubigern. Hintergrund ist, dass sonst eine Anfälligkeit aus der Ecke Manipulation&Korruption unterstellt werden kann - und es auch für das Ansehen des Dienstherren nicht förderlich ist. Mein Tipp wäre also (soweit du das nicht innerhalb kürzester Zeit bereinigt bekommst) zur Schuldnerberatung zu gehen und dich dort ordnen zu lassen...
ciao!
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Re: Kontopfändung als Anwärter
Auch bei Beamten gibt es Privatinsolvenzen. Solange man in keinen sicherheitsüberprüften Bereichen tätig ist, alles kein Problem. Sicherheitsüberprüfungen können an so was scheitern.Dipl_Finanzwirt hat geschrieben: ↑03.09.2017 08:35
Und nun zu des Pudels Kern. Ich kenne aus meiner Zeit die Formulierung der "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse". Hintergrund ist, dass (auch ein Beamter) durchaus Schulden haben kann - und das durchaus in Ordnung ist. Dabei kommt es meiner Erfahrung nach nicht mal so sehr darauf an, wie hoch diese Schulden sind. Wichtig ist, dass es "geordnet" ist. D.h. das die Kontrolle der Schulden beim Beamten liegt und nicht bei den Gläubigern. Hintergrund ist, dass sonst eine Anfälligkeit aus der Ecke Manipulation&Korruption unterstellt werden kann - und es auch für das Ansehen des Dienstherren nicht förderlich ist. Mein Tipp wäre also (soweit du das nicht innerhalb kürzester Zeit bereinigt bekommst) zur Schuldnerberatung zu gehen und dich dort ordnen zu lassen...
ciao!
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Re: Kontopfändung als Anwärter
Ob das bei Finanzämtern auch so ist? Ich wäre mir da als Beamter, der keine Erfahrung in Finanz- und Steuerverwaltung hat, nicht so sicher....