Hallo
ich bin jetzt mal mutig und schildere hier meinen Fall.
Im Jahr 2011 erlitt ich eine beidseitigen Bandscheibenvorfall, dieser wurde 2012 operiert mit dem Ergebnis dass sich meine Schmerzen nicht verbessern werden. Leide sozusagen unter dem Postnukleotomiesydrom. Ich erhielt einen Grad der Behinderung von 50% unbegrenzt. Auf Grund der ständigen Beschwerden wurde ein Psychiater mit ins Boot geholt. In der Zwischenzeit war ich aus Bayern zu meiner Familie nach Sachsen gezogen.
Sämtliche meiner Ärzte befanden mich für nicht dienstfähig und somit schrieb mich die Amtsärztin in Sachsen im Jahr 2014 für dienstunfähig und ich wurde im Mai 2014 pensioniert.
Im Nov. 2015 erhielt ich von meinem alten Dienstherrn ein Schreiben, dass das Gesundheitsamt in Sachsen aufgefordert wurde eine Überprüfung der Dienstfähigkeit vorzunehmen. Das Gesundheitsamt lehnte dies ab, da ich mittlerweile wieder in die Nähe von München gezogen war und somit die Reg. von Oberbayern dafür zuständig sei. Die fühlten sich aber nicht zuständig, da mich Sachsen als dienstunfähig gehalten hat.
Nach einigem hin und her wurde ich dann im August 2016 von der Reg. von Oberbayern begutachtet mit dem Ergebnis das ich für mein Tätigkeitsprofil dienstunfähig sei, und aus medizinischer Sicht keine Ausbildung möglich ist. Dies bestätigte sowohl die psychologische Amtsärztin als auch die Orthopädische Amtsärztin.
Als mich dann die JVA zu einem Gespräch in die Anstalt einladen wollte, lehnte ich dies ab. Es ging mir von dem Tag an wieder so schlecht und meine Schmerzen wurden wieder unerträglich, nur der Gedanke daran in eine JVA wieder gehen zu müssen, machte mich fast wahnsinnig.
Auf Grund dieser Ablehnung kam die erneute Begutachtung durch einen externen Psychiater.
Auch dieser schrieb mit für mein Tätigkeitsprofil dienstunfähig, aber geringere Tätigkeiten dürfte ich machen. Ebenfalls schrieb er, dass wenn ich in eine JVA gehe, würde sich mein Gesundheitszustand sofort verschlechtern. Im nächsten Absatz schrieb er dann, das ich alle Tätigkeiten ohne Gefangenenkontakt innerhalb einer JVA ausführen kann. Was für ein Schwachsinn.
Die Fragestellung an diesen Mann war wohl ebenfalls ob ich eine Ausbildung oder Umschulung machen kann. Dies beantwortete er damit, dass er kein Orthopäde sei und dies orthopädisch in 6-12 Monaten abzuklären sei. Diese psychiatrische Begutachtung war am 07.03.17.
Die JVA war dann sehr schnell und ich hatte am 23.5.17 die Einladung von der Reg.von Oberbayern in meinem Briefkasten, dass ich am 29.5.17 zur erneuten Begutachtung zu komme habe. Dieses mal hatte ich nicht mal eine Aufforderung von der JVA bekommen und ich hab mir dann den Untersuchungsauftrag zu mailen lassen mit dem Hinweis der HG das dies kein erneuter Auftrag wäre.
Da ich ja sehr pflichtbewusst bin, ging ich am 29.5.17 zu dieser Untersuchung. Bei dieser Amtsärztin war ich bereits im August 2016 gewesen, diese war damals schon sehr arrogant und wies mich auf meine Dienstpflichten hin. Sie verlangte von mir einen Arztbericht meiner Fachärztin, der nicht bloß aus einem 3 Zeilen besteht.
Da es um eine evtl. Umschulung oder Ausbildung ging, wies sie mich daraufhin dass ich umzuziehen habe, da ich bayernweit einsetzbar bin. Zur Info ich bin alleinerziehenden Mama und hab ein 8 jähriges Schulpflichtiges Kind. Diesen Hinweis bekam sie auch von mir.
Die Begutachtung war nach 15 min rum und ich ging zu meiner Ärztin und erhielt von Ihr am 31.05.17 einen umfangreichen Arztbrief mit allem was dazu gehört.
Ergebnis dienstunfähig und nicht in der Lage eine Ausbildung zu machen, auf Grund der Beschwerden und der Einnahme von starken Medikamenten.
Am 03.06.17 erhielt ich schon das Gutachten durch die JVA übersandt und war etwas erstaunt, dass das so schnell ging.
Als ich mir dann das Gutachten genauer anschaute, wusste ich auch warum. Es wurde direkt am 29.5.17 nach meiner Begutachtung geschrieben. Den Arztbericht hat sie gar nicht abgewartet und hat nur reingeschrieben dass ich aufgefordert wurde einen Bericht beizubringen.
Ergebnis nach 15 min Gespräch mit ihr, wohl gemerkt im August noch nicht fähig Umschulung zu machen.
Voll dienstfähig mit sofortigem Einsatz. Sie hat auch auf das Gutachten des Psychiaters verwiesen und reingeschrieben, dass dieser mich ebenfalls für dienstfähig hält. Was aber nicht stimmt, da dieser mich für mein Tätigkeitsprofil dienstunfähig hält.
Ich bin entsetzt und verzweifelt. Mein Psychiater und mein Orthopädin sagen mir zwar ich soll ruhig bleiben und abwarten, aber ich merke das es mir von Tag zu Tag schlechter geht.
Was soll ich nur tun? Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht?
Nicole
Reaktivierung
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 890
- Registriert: 10.11.2005 08:25
- Behörde:
Re: Reaktivierung
Eine Qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen ?!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html