Beihilfe für die Ehefrau

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gut-time
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Beihilfe für die Ehefrau

Beitrag von gut-time »

Hallo,

ich bin Beamter bei einer Stadt (Feuerwehr).
Habe drei Kinder und bin verheiratet.


Ich bin zu 70% Beihilfeberechtigt bei der Stadt und 30% bei der Versicherung.

Meine Frau ist nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr am arbeiten.
Jetzt muss Sie ihre gesetzliche Krankenkasse selber bezahlen (die 3 Kinder sind noch bei ihr mitversichert), dieses ist möglich da ich nicht über die Bemessungsgrenze komme.

Jetzt meine Frage:

Muss die Beihilfe sich irgendwie anteilsmäßig an den kosten beteiligen?

Sie spart ja daran, dass meine Frau und die Kinder keine Beihilfe beziehen sonder gesetzlich Versichert sind.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Beihilfe für die Ehefrau

Beitrag von Torquemada »

gut-time hat geschrieben:
Muss die Beihilfe sich irgendwie anteilsmäßig an den kosten beteiligen?

Sie spart ja daran, dass meine Frau und die Kinder keine Beihilfe beziehen sonder gesetzlich Versichert sind.
Nein. Die Beihilfe beteiligt sich daran gar nicht, weil die Kinder eben gesetzlich versichert sind.
Nur bei Behandlungen, die überhaupt nicht durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt werden, hast du theoretisch einen Beihilfeanspruch.
Beispiel wäre hier die professionelle Zahnreinigung bei den Kindern.

Gedanken mache ich mir wegen des hohen Beitrages deiner Frau in der freiwilligen GKV, weil ja die Hälfte deines Einkommens als Bemessungsgrundlage für den Beitrag herangezogen wird.
Tipp wäre hier die Aufnahme einer minimalen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Dann wäre sie nämlich gesetzlich krankenversichert. Und das sehr günstig.
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