Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

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Ecksitzer
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Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Ecksitzer »

Hallo,
ich war als Beamter auf Widerruf länger krank geschrieben. Im März musste ich dann zum Amtsarzt. Dieser kam zu dem Entschluss, dass ich dauerhaft dienst- und arbeitsunfähig bin.

Im April bekam ich dann von der Bezirksregierung Bescheid, dass ich wegen Dienstunfähigkeit zum 01.07. entlassen werde. In dem Schreiben stand auch, dass die Anordnung mit sofortiger Vollziehbarkeit wirksam ist, sodass ich keine Möglichkeit zum Widerspruch bekam.

Ich war bis Ende April krank geschrieben und Ende April erklärten mich dann sowohl Hausarzt als auch Facharzt für gesund, ich erhielt also keine AU-Bescheinigung mehr.

Zum Dienst bin ich dann aber trotzdem nicht mehr gegangen, da ich mal davon ausgehe, dass man in Deutschland keinen arbeits- und dienstunfähigen Lehrer auf Grundschulkinder loslässt oder? Im Entlassungsbrief steht ja, dass ich dauerhaft nicht in der Lage bin Dienst zu verrichten.

Nun fordert die Landesregierung mein Gehalt von Mai und Juni zurück, da ich für diese Zeit keine AU-Bescheinigung vorgelegt habe. Aber nun war ich ja auch gesund, zumindest laut Fach- und Hausarzt.

Hätte ich denn dienst- und arbeitsunfähig zum Dienst erscheinen müssen? Was wäre passiert, wenn in der Zeit etwas passiert wäre? Hätte ich dann nicht die Schuld bekommen?

Außerdem fingen Mitte Juni schon die Sommerferien an. Da habe ich das getan, was alle Lehrer machen: Nichts. Wieso soll ich also mein Gehalt der Sommerferien zurückzahlen? Da gab es keine Termine oder Ähnliches, welche ich versäumt habe.

Lg
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Torquemada »

Ecksitzer hat geschrieben:
Im April bekam ich dann von der Bezirksregierung Bescheid, dass ich wegen Dienstunfähigkeit zum 01.07. entlassen werde. In dem Schreiben stand auch, dass die Anordnung mit sofortiger Vollziehbarkeit wirksam ist, sodass ich keine Möglichkeit zum Widerspruch bekam.

Ich war bis Ende April krank geschrieben und Ende April erklärten mich dann sowohl Hausarzt als auch Facharzt für gesund, ich erhielt also keine AU-Bescheinigung mehr.
Natürlich hattest du die Möglichkeit zum Widerspruch. Die sofortige Vollziehbarkeit bedeutet nur, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Du hast es offensichtlich aus völliger Unkenntnis und auch mangelnder Arbeitsbereitschaft versäumt, nach Ende deiner Krankheit dich wieder offiziell zum Dienst zu melden. Was dein Chef dann real getan hätte, wissen wir nicht. Zumindest wäre etwas korrekt gelaufen.
Da du laut Ärztschaft nicht mehr AU warst, hättest du das gleich mit einem Widerspruch kurz darlegen können.
Ob bei deinem damaligen Gesundheitszustand eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Wegen der Rückforderung solltest du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Beamtenrecht) zur Beratung konsultieren.
Ecksitzer
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Ecksitzer »

Der Dienstherr hat mir geschrieben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin Dienst zu verrichten. Eine Krankschreibung habe ich ja nicht bekommen, weil ich nicht mehr krank war. Sprich aus meiner Sicht hätte ich zur Arbeit gehen können, aber der Dienstherr wollte das nicht.
Ecksitzer
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Ecksitzer »

dibedupp hat geschrieben:Auch wenn der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen will, kannst du nicht einfach so zu Hause bleiben. Entweder musst du weiter krank geschrieben sein oder der Dienstherr sagt, du brauchst keine Atteste mehr vorzulegen oder er sagt, du sollst nicht mehr zum Dienst erscheinen.
Aber nur weil du den Zurruhesetzungsbescheid für 2 Monare später bekommst, kannst du nicht einfach so zu Hause bleiben.
Du hast unentschuldigt gefehlt.
Auf welches Gesetz beziehst du dich da? Ich war nun beim Anwalt, der meinte im Fachjargon nennt sich das Ganze "Soziale Auslauffrist" und laut ihm ist es gesetzlich nirgends geregelt, welche Pflichten man als Beamter in dieser sozialen Auslauffrist hat, was ja so viel heißt wie: Man kann machen was man will.
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: Du hast unentschuldigt gefehlt.
Das ist so nicht richtig und mag bei der bekanntermaßen beamtenrechtlich immer unqualifizierteren Telekom so gesehen werden. Deshalb empfahl ich doch den Gang zum Fachanwalt. Diese Rückforderung muss eben juristisch geklärt werden.
JOKER
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von JOKER »

Hallo,
gibt es es jemanden, der neue Infos, Gesetzesauszüge zu diesem Thema hat? Wie sind die Regelungen?
BIS WANN MUSS MAN EIGENTLICH AU-BESCHEINIGUNGEN VOM ARZT BEI DER BEZIRKSREGIERUNG VORLEGEN?
Was ist mit der Zeit ab Amtsarzttermin, wo z.B. die dauerhafte Dienstunfähigkeit durch den AA festgestellt wird bis zum tatsächlichen Eintritt in die Frühpensionierung (Schreiben mit der Ankündigung der Pensionierung und nach 4 Wochen Erhalt der Urkunde)?
Ich bin chronisch krank und und es ist momentan nicht abzusehen, wann und ob überhaupt eine Besserung meines Gesundheitsheitszustandes eintreten wird. Mein Arzt kann keine Prognose angeben. Ich bin eine auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkraft in NRW. Seit nunmehr 1 Jahr schreibt mich mein Facharzt krank. Jede AU-Bescheinigung wird über 4 Wochen ausgestellt. Das macht er so und nicht für länger. Sehr nervig alle 4 Wochen vorstellig zu werden. Bald steht der Amtsarzttermin an. Das Schreiben dazu liegt vor. Ich gehe von Folgendem aus: An diesem Tag wird die dauerhafte Dienstunfähigkeit durch den AA festgestellt, ohne die Aussicht in den nächsten 6 Monaten den Dienst wieder antreten zu können. Benötige ich dann ab diesem Tag der AA-Untersuchung für die Dienststelle noch weitere taggenaue AU-Bescheinigungen von meinem Arzt oder reicht es der Dienststelle was dann im amtsärtzlichen Gutachten steht? Also die dauerhafte DU ohne Aussicht auf ...
Es wird ja noch einige Zeit vergehen bis man die Urkunde im Briefkasten hat.
Die Dienststelle fällt aber erst auf der Grundlage des Gutachtens vom Amtsarzt eine Entscheidung, ob ich in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werde oder nicht. Ich gehe davon aus, das es so ist, also ich zwangspensioniert werde. Dann bekommt man irgendwann diesbezüglich per Schreiben Bescheid indem die Pensionierung angekündigt wird. Man hat 4 Wochen Zeit Widerdpruch einzulegen. Dann erst kommt die Urkunde und man ist pensioniert und erhält ab diesem Zeitpunkt in meinem Fall die Mindestversorgung. Vorher, bzw. nachdem der Amtsarzttermin stattgefunden hat, erhalte ich ja noch meine regulären Bezüge. Muss ich diese dann aufmal zurückzahlen, wenn ich keine weiteren AU-Bescheinigungen ab Amtsarzttermin bis zur Postsendung der Urkunde bei der Bezirksregierung vorlege? Droht mir noch ein Disziplinarverfahren? Was bedeutet es, wenn der Amtsarzt die dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt? Ist das dann automatisch die weitere Krankschreibung für die Dienststelle, gleichzusetzten mit einer AU-Bescheinigung vom Arzt? Noch eine Möglichkeit: Sagen wir, man legt innerhalb der 4 Wochen Wiederspruch ein. Was ist dann mit der Zeit ab Wiederspruchsverfahren. Muss man auch in dieser Zeit weitere AU-Bescheinigungen vorlegen? Oder der AA schreibt: noch warten mit der Pensionierung und Wiedervorstellung in 6 Monaten. Benötigt man dann weitere AU-Bescheinigungen bis zu diesem nächsten AA-Termin. Habe nichts diesbezüglich finden können. Nur einen Link:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weite ... 48277.html

Danke im Voraus...
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeit, soll Gehalt zurückzahlen

Beitrag von Torquemada »

JOKER hat geschrieben: 19. Dez 2019, 16:33
Gibt es es jemanden, der neue Infos, Gesetzesauszüge zu diesem Thema hat?

Wie sind die Regelungen?

BIS WANN MUSS MAN EIGENTLICH AU-BESCHEINIGUNGEN VOM ARZT BEI DER BEZIRKSREGIERUNG VORLEGEN?

Was ist mit der Zeit ab Amtsarzttermin, wo z.B. die dauerhafte Dienstunfähigkeit durch den AA festgestellt wird bis zum tatsächlichen Eintritt in die Frühpensionierung (Schreiben mit der Ankündigung der Pensionierung und nach 4 Wochen Erhalt der Urkunde)?

Benötige ich dann ab diesem Tag der AA-Untersuchung für die Dienststelle noch weitere taggenaue AU-Bescheinigungen von meinem Arzt oder reicht es der Dienststelle was dann im amtsärtzlichen Gutachten steht?

... erhalte ich ja noch meine regulären Bezüge. Muss ich diese dann aufmal zurückzahlen, wenn ich keine weiteren AU-Bescheinigungen ab Amtsarzttermin bis zur Postsendung der Urkunde bei der Bezirksregierung vorlege? Droht mir noch ein Disziplinarverfahren?

Was bedeutet es, wenn der Amtsarzt die dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt?

Ist das dann automatisch die weitere Krankschreibung für die Dienststelle, gleichzusetzten mit einer AU-Bescheinigung vom Arzt?

Sagen wir, man legt innerhalb der 4 Wochen Widerspruch ein. Was ist dann mit der Zeit ab Widerspruchsverfahren?

Muss man auch in dieser Zeit weitere AU-Bescheinigungen vorlegen?

Oder der AA schreibt: noch warten mit der Pensionierung und Wiedervorstellung in 6 Monaten. Benötigt man dann weitere AU-Bescheinigungen bis zu diesem nächsten AA-Termin?
Deine ganze Orgie an Fragen kann man ganz einfach beantworten:

Du legst solange monoton deine AU-Schreibungen deiner Bezirksregierung vor, bis dir theoretisch einer von denen schreibt, dass das nicht mehr erforderlich ist. Sollte der Amtsarzt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit bestätigen, fragst du wg. o.a. Urteil bei deiner Personalstelle an, ob die das so akzptieren.

Deine ganzen ausführlichen Überlegungen kannst du einfach lassen. Widerspruch kannst du ohnehin nicht gegen die Ankündigung der beabsichtigten Zurruhesetzung einlegen, sondern nur Einwendungen vorbringen.

Nochmal: gehe zum Arzt und hole deine Bescheinigung. Solltest du dazu aus z.B. psychischen Gründen nicht mehr in der Lage sein, lass das wenigstens den Arzt bescheinigen oder lasse dir von Sozialdiensten helfen.
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