Ausschreibung A9, A9mZ Stelle, nur für A8 ter

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Retmaeb
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Ausschreibung A9, A9mZ Stelle, nur für A8 ter

Beitrag von Retmaeb »

Hallo,
wollte mich auf eine Stelle bewerben, welche bei der Suche im PVS, Auswahl für A9 mD, ausgeworfen wurde.
Ich bin bereits A9 (mD) und wollte mich als Statusbewerber auf diese Stelle, die ja auch als Beförderungsstelle zählen muss (von A9 auf A9 mZ), verändern.
Leider können sich darauf nur A8 bewerben, weil es angeblich keine offene Ausschreibung ist!
Wurden dazu nicht schon Verwaltungsgerichtsurteile ausgesprochen?
Im Internet kann ich kein Vergleichsurteil finden, welches ich dem SG A vorzeigen kann!
Vielen Dank :!:
arme Sau
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Re: Ausschreibung A9, A9mZ Stelle, nur für A8 ter

Beitrag von arme Sau »

PVS

das ist doch dieser Zollquatsch oder ?

Bitte im richtigen Thread posten, danke
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Nick
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Re: Ausschreibung A9, A9mZ Stelle, nur für A8 ter

Beitrag von Nick »

Da gabs mal was
.....Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist einbezogen werden muss Im vorliegenden Fall waren bei einer Beförderungsausschreibung für einen nach Besoldungsgruppe A9 A9m Z bewerteten gebündelten Dienstposten in der Bundeszollverwaltung nur Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 8 als Bewerberinnen und Bewerber zugelassen Die ausschreibende Bundesfinanzdirektion gestaltete den Ausschreibungstext für die Stellenausschreibung ausschließlich für Beförderungsbewerberinnen und bewerber die über eine aktuelle Beurteilung mit einer bestimmten Mindestpunktzahl verfügen Hiergegen klagte ein Statusbewerber erfolgreich Bereits in der Vorinstanz gab ihm das Verwaltungsgericht Freiburg Recht Es wies darauf hin dass sich bei gebündelt bewerteten Dienstposten auch Beamtinnen und Beamten bewerben können die einem von einer Bündelung umfassten Amt angehören Auf die entsprechende pauschale Regelung in der ARZV sei in der Stellenausschreibung auch ausdrücklich Bezug genommen worden Nach Meinung der Freiburger Richter kommt mit der ARZV klar zum Ausdruck dass bei der Stellenausschreibung eines gebündelten bewerteten Dienstpostens der Besoldungsgruppen A 9m A 9m Z auch alle Beamtinnen und Beamten zugelassen sind die entweder dem Statusamt A 9m oder dem Statusamt A 9m Z angehören Weiter heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg es könne nicht davon ausgegangen werden dass der im niedrigen Statusamt besser beurteilte Bewerber als leistungsstärker anzusehen sei als der Konkurrent des höheren Statusamts Denn mit einem höheren Amt seien regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein höheres Maß an Verantwortung verbunden Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg schloss sich dieser Rechtsauffassung an Unter Beachtung der dem Dienstherrn zustehenden Organisations und Personalhoheit des Dienstherrn habe ein zugelassener Bewerber Anspruch auf eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Eignungs und Leistungsvergleichs Statusbewerberinnen und bewerber seien in die am Grundsatz der sogenannten Bestenauslese zu orientierende Auswahlentscheidung einzuziehen.
Allerdings ist die ARZV, ich glaub mit Datum 01.01.2015, geändert worden.
Ob die Voraussetzungen jetzt noch zutreffen, weiß ich nicht.

LG

Nick