Hallo liebe Forenmitglieder,
ANGENOMMEN,der Amtsarzt teilt dem Dienstherrn mit, dass ein in Vollzeit verbeamteter Lehrer(Alter 57) nur noch begrenzt dienstfähig ist.Wäre der Dienstherr dann berechtigt,die Vollzeitbeschäftigung gegen ausdrücklichen Willen des Beamten in Teilzeit umzuwandeln ??Mich würde eure Meinung interessieren
begrenzte Dienstfähigkeit
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3961
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: begrenzte Dienstfähigkeit
Sofern das jeweilige Bundesland die Regelungen zur Teildienstfähigkeit eingeführt hat, wäre das genau der Fall.
-
- Beiträge: 38
- Registriert: 10.04.2014 20:26
- Behörde:
Re: begrenzte Dienstfähigkeit
Das bedeutet also,dass der Beamte dann ein Teilzeitgehalt bezieht und dementsprechende Einbußen bei der Pension hätte bzw auch bei eventueller Frühpensionierung. Ist das so richtig ?
-
- Beiträge: 96
- Registriert: 25.11.2014 17:38
- Behörde:
Re: begrenzte Dienstfähigkeit
Der Beamte bezieht das Teilzeitgehalt - mindestens jedoch die Pension, die er bekommen würde, wenn er wegen vollständiger Dienstungfähigkeit zur Ruhe gesetzt würde.
bYe
bYe