Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Moderator: Moderatoren
Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Hallo,
mir hat ein Kollege erzählt das es einen Erlass in NRW gibt nach dem die Gitterzulage für im Vollzug dienstunfähige Beamte zum 1.4.15 gestrichen wurde ? Weiss da jemand schon mehr ? Ist das überhaupt korrekt ?
Gruß an die Wissenden
mir hat ein Kollege erzählt das es einen Erlass in NRW gibt nach dem die Gitterzulage für im Vollzug dienstunfähige Beamte zum 1.4.15 gestrichen wurde ? Weiss da jemand schon mehr ? Ist das überhaupt korrekt ?
Gruß an die Wissenden
Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Die Gitterlage ist in NRW doch generell z.Z. nicht mehr
ruhegehaltsfähig. Soll laut Aussage unseres Minister aber
(irgendwann) wieder ruhegehaltsfähig werden.
Mir wäre es auch neu das diese in Versorgungsbezüge bei
DU eingerechnet wird.
ruhegehaltsfähig. Soll laut Aussage unseres Minister aber
(irgendwann) wieder ruhegehaltsfähig werden.
Mir wäre es auch neu das diese in Versorgungsbezüge bei
DU eingerechnet wird.
Ich bin befördert worden...
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Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuel ... berfaellig
Das steht aber was völlig anderes. Dein Link ist aus 2013, meiner aus 2015...
Das steht aber was völlig anderes. Dein Link ist aus 2013, meiner aus 2015...
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Mir ging es nicht um den Wegfall der Gitterzulage bezüglich Ruhestand sondern im Fall längerdauerender Dienstunfähigkeit .
Heute habe ich Post bekommen mit dem Text :
"Wegfall der Vorraussetzungen für die Gewährung der Zulage Nr.12 der Vorbemerkungen der BBes O A und B i.d.F. des Ü BesG NRW ( so. Gitterzulage ) im Fall längerdauernder Dienstunfähigkeit "
Erlass des JM vom 134.3.2015 - 21 00 IV.18 -
Angeblich soll es aber eine Ausgleichszulage geben die man beantragen kann.... Ist da jemand etwas bekannt ?
Gruß
Heute habe ich Post bekommen mit dem Text :
"Wegfall der Vorraussetzungen für die Gewährung der Zulage Nr.12 der Vorbemerkungen der BBes O A und B i.d.F. des Ü BesG NRW ( so. Gitterzulage ) im Fall längerdauernder Dienstunfähigkeit "
Erlass des JM vom 134.3.2015 - 21 00 IV.18 -
Angeblich soll es aber eine Ausgleichszulage geben die man beantragen kann.... Ist da jemand etwas bekannt ?
Gruß
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Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Es geht demnach um langandauernde Erkrankungen.
Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Ich habe gerade im Intranet nachgeschaut, deinen angegebenen Erlass aber nicht finden können.
Ich bin befördert worden...
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Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
zu Torquemada : Ja das ist richtig. Befinde mich im Projekt VfW und bin quasi aus der Justiz auch raus.
zu herr b. : Im Schreiben ist der Erlass angeführt...wird also irgendwo belegbar sein...die Mühlen der Justiz sind ja langsam...es sei denn, es geht an die Bezüge !
und es wird ja kein Schummelschreiben sein.... ....obwohl ...ich hab ne Ruhestandsurkunde und bin nicht im Ruhestand... !
zu herr b. : Im Schreiben ist der Erlass angeführt...wird also irgendwo belegbar sein...die Mühlen der Justiz sind ja langsam...es sei denn, es geht an die Bezüge !
und es wird ja kein Schummelschreiben sein.... ....obwohl ...ich hab ne Ruhestandsurkunde und bin nicht im Ruhestand... !
Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Aber schon seltsam das ich den Erlass nicht im Intranet finde...
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Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Hallo zusammen,
ich erinnere mich dunkel an die JVS .... Beamtenrecht
Da hieß es dass die GZ nach 3 Monate wegfällt. (Egal ob krank oder Abgeordnet)
Siehst du 3 Monate keine Gitter ... kriegst du auch keine GZ mehr.
VG
ich erinnere mich dunkel an die JVS .... Beamtenrecht
Da hieß es dass die GZ nach 3 Monate wegfällt. (Egal ob krank oder Abgeordnet)
Siehst du 3 Monate keine Gitter ... kriegst du auch keine GZ mehr.
VG
Re: Wegfall der Giitterzulage für dienstunfähige Beamten ?
Hallo,
mittlerweile (!) habe ich den entsprechenden Erlass . Nun wird mein RA mal schauen was in meinem Fall möglich ist .
Über die weitere Entwicklung werde ich dann entsprechend informieren.
Bis denne
mittlerweile (!) habe ich den entsprechenden Erlass . Nun wird mein RA mal schauen was in meinem Fall möglich ist .
Über die weitere Entwicklung werde ich dann entsprechend informieren.
Bis denne