Hallo,
weiß jemand ob man sich als Kommunalbeamter beurlauben lassen kann wenn man noch Beamter auf Probe also Beamter z.A. ist und sich beurlauben lassen will weil man z.B. einen höheren Schulabschluss nachholen möchte?
Wenn ja, könnte man nach der Beurlaubung wieder dort weitermachen wo man zuvor aufgehört hat? Damit meine ich jetzt nicht exakt die gleiche Dienststelle sondern den Status. Also z.B. wenn man bereits ein Jahr Probezeit hinter sich hat, sich dann beurlauben lässt und wieder zurückkommt. Wäre man dann wieder Beamter auf Probe der schon ein Jahr seiner Probezeit überstanden hat oder würde die Probezeit wieder von vorne beginnen zu laufen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Beurlaubung während der Probezeit
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