Hallo,
Hallo kann mir jemand sagen ob es relevant ist für die vorüberg. Erh. 12 Monate Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV nachzuweisen welche nicht bereits als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt wurde.
Falls es so ist, wo steht das geschrieben, denn der § 14 gibt nichts her.
Danke
und Grüße aus dem Ossiland
Vorübergehnde Erhöhung des Ruhegehaltsatzes §14a BeamtVG
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