Mitwirkung von Zeugen

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DavidH
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Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von DavidH »

Hallo,

mich würde mal interessieren, in wie weit Zeugen eine Mitwirkungspflicht haben.
Sprich, muss jeder Zeuge Aussagen zum Sachverhalt machen (mal abgesehen von Verdandten...)sobald er als solcher identifiziert ist, oder nur diejenigen, die direkt involviert sind?
Falls ja, nach welcher Norm richtet sich das und was sind Konsequenzen, die einer Nichtaussage folgen können?

Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung!

mfg
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anthemus
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von anthemus »

Schweigerechte richten sich nach der StPO §§ 52, 55 ff

Daraus ergibt sich, dass er, wenn er nicht schweigen darf, aussagen muss (vergl. 69 StPO)



Wenn er nicht aussagt, kann er mit einem Ordnungsgeld, den Kosten und Ordnungshaft belegt werden (vergl. 70 I StPO).
Die Aussage kann auch durch Ordnungshaft erzwungen werden (vergl. 70 II StPO)
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Brauner
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Brauner »

Es gibt keine Aussagepflicht! Jeder hat das Recht zu schweigen.

Aussagen bei der Polizei können nicht erzwungen werden. Man muß keiner Vorladung Folge leisten.

Zwar gibt es immer wieder Anläufe dies zu ändern, es scheitert daran, dass sich das gute Recht durchsetzt.

http://www.bella-ratzka.de/aussagepflic ... r-polizei/



Glaube keinem Polizisten. Schweige.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Mikesch
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Mikesch »

Eben, man muss unterscheiden, wo man als Zeuge aussagen soll.

Verweigerungsrecht besteht bei der Polizei, bei Ladung der Staatsanwaltschaft nicht!
Gerade in Bezug auf Polizei sollte man gaaanz vorsichtig sein und seine Aussage vorher durchdenken, wenn man überhaupt aussagen möchte.
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Steinbock
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Steinbock »

Brauner hat geschrieben:Es gibt keine Aussagepflicht! Jeder hat das Recht zu schweigen.
So pauschal ist dies leider falsch!

aber schauen wir doch einmal ins Polizeigesetz § 20 rein:

http://dejure.org/gesetze/PolG/20.html

Gruß vom Steinbock
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Bundesfreiwild
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Im Endeffekt lese ich da so:
Man kann mich befragen, man kann evtl. über mich als Zeugen Daten erheben, aber ich muss nichts aussagen, wenn ich befürchte, dass ich durch dies Aussage das nächste Opfer werde.

Im Endeffekt kann niemand einen zwingen, etwas zu sagen, was man nicht sagen möchte.
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Mikesch
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Mikesch »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Man kann mich befragen, man kann evtl. über mich als Zeugen Daten erheben, aber ich muss nichts aussagen, wenn ich befürchte, dass ich durch dies Aussage das nächste Opfer werde.
FALSCH! Den TO bitte nicht aufs Glatteis führen...
Bitte verfolge den von @Brauner eingestellen Link und vllt. auch was ich darunter geschrieben habe.

Nochmal zur Wiederholung: Nur bei der Polizei besteht ein generelles Aussageverweigerungsrecht, von dem man IMHO auch generell Gebrauch machen sollte!
Ausnahme nach § 20 Polizeigesetz, wenn es um "die Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte" geht.
Personalien sind aber immer anzugeben.

Vor Staatsanwaltschaft oder Gericht MUSST Du aussagen.
Mal für alle als Link das Gesetz:
Ausnahmen: http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html
Bundesfreiwild hat geschrieben:Im Endeffekt kann niemand einen zwingen, etwas zu sagen, was man nicht sagen möchte.
Wenn Dich z.B. ganz plötzlich Erinnerungslücken plagen oder die drei Affen machst, so ist auch das eine Aussage an der man Dich später festnageln kann.
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Brauner
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Brauner »

Steinbock hat geschrieben:
Brauner hat geschrieben:Es gibt keine Aussagepflicht! Jeder hat das Recht zu schweigen.
So pauschal ist dies leider falsch!

aber schauen wir doch einmal ins Polizeigesetz § 20 rein:

http://dejure.org/gesetze/PolG/20.html

Gruß vom Steinbock
Besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht,...
:D

erklärt im ...
Polizeigesetz § 20
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Die Polizei kann einem Zeugen oder Beschuldigten auch nicht vorschreiben, wann er ein Aussageverweigerungsrecht hat. Sie tut es trotzdem, täglich.

Ich kann es Dir erklären:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html


Ein Zeuge kann schnell zum Beschuldigten werden, deshalb
... ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Bundesfreiwild
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Re: Mitwirkung von Zeugen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ich habe nur ein einziges Mal aktuell in eigener Betroffenheit mit der Polizei zu tun gehabt. Das war 1978 bei einem Glatteisunfall, wo ein mir entgegen kommendes Auto ins Schleudern kam und mir vors Auto gekracht war. Trotz eindeutiger Aussagen meinerseits am Unfallort, haben die Herren den Unfallhergang genau andersherum aufgenommen, als er geschehen ist. Lag wohl daran, dass das entgegenkommende Auto ein Mercedes mit 3 älteren Menschen (darunter 2 hysterisch quiekende ältere Frauen) waren, denen aber absolut überhaupt nichts passiert war, außer dass sie viel zu schnell für die Situation waren und sich zwei mal auf der Brücke gedreht hatten, bis sie mir in den Kotflügel krachten. Ich fuhr einen R4. Ich war schon auf der Brücke - mit nur noch Schrittgeschwindigkeit und wollte mich unten auf dem Randstreifen ausrollen lassen, weil Bremsen nur zum Schleudern geführt hätte, die Stelle war auch für den nachkommenden Verkehr nicht einsehbar und wenn ich da stehen geblieben wäre, wäre mir der nachfolgende Verkehr ins Auto gekracht, weil die ja auch nicht mehr hätten bremsen können. Also wollte ich nur noch zum Ende der Brücke (30 m) und dort ab auf den Randstreifen.
Manche werden sich noch an den Glasseisregen um 11.45 im Koblenzer Raum im Dezember 1978 erinnern. Mein Auto war natürlich sozusagen Schrott, weil der Kotflügel eingebogen war, im Reifen steckte und sich herausstellte, dass auch die Radaufhängung am A..... war.

Als ich dann nach paar Tagen den "Tathergang" zur Kenntnis und Stellungnahme bekam, fiel ich erstmal aus allen Wolken. Natürlich bin ich sofort zur Polizeitstelle am Ort getrabt und habe den Polizisten (auch schriftlich) erklärt, dass sie die Sache wohl etwas falsch aufgenommen hatten. Angeblich wäre ICH auf das Auto aufgefahren.
Ich hab denen dann erklärt, sie sollten sich vielleicht mal die Schäden ansehen; MEIN linker Kotflügel kaputt und der Kotflügel LINKS vom anderen Auto. Der musste mir also entgegengekommen sein. Sie haben es sich dann überlegt und meine Darstellung genommen.

DAS kann aber auch ganz anders ausgehen.

Als Beteiligter vor ORT sofort eine Aussage zu machen, halte ich für nicht unbedingt sinnvoll, weil man selbst evtl. noch unter Schock steht und nicht ganz klar bei der Sache ist.
Als Zeuge - wenn ich mich selbst als gefährdet sehe, behalte ich mir vor, wann und wo ich eine Aussage mache. PUNKT.