.. hat diese Bloggerin.
http://altonabloggt.wordpress.com/
Dies führte zu Ihrer Freistellung und einer Pressemitteilung der BA.
Behauptet wird, sie gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter, wahr ist woh, was diese Bloggerin schreibt. Sie nimmt Bezug auf die Stern TV Sendung
vom 12. Juni 2013.
http://www.youtube.com/watch?v=9rB5gjoj_Ow
Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
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Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Arbeitsgericht Hamburg Termin 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal
Pressemitteilung vom
10.06.2013 Termin: 30. Juli 2013, 12 Uhr, Saal 112 15 Ga 3/13 Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung beim Jobcenter Hamburg – Fortsetzungstermin Im Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg, in welchem sich die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin wehrt und Beschäftigung begehrt, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt worden auf Dienstag, den 30. Juli 2013, 12:00 Uhr, Saal 112. Bei Rückfragen: *** Ich verstehe wenn euch die Galle kommt, aber bitte (!) Keine Privaten Telefonnummern/eMail Adressen, danke Mod***
Da es zur Suspendierung und nicht um Kündigung geht, muß man sich fragen, weshallb eine Kündigung nicht nachgeschoben wurde.
Am 7 März 2013:
Sobald ein Kündigungsgrund bekannt ist, besteht eine Frist von 3 Wochen, danach ist die Kündigung nicht unbedingt möglich.Hier teilte man ihm mit, dass die Behörde ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern ernst nimmt und Frau H***** keine Kündigung zu befürchten hätte.
Zur Suspendierung einer Angestelten schreibt dieser Anwalt :
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... l#tocitem3
Ist eigentlich eine Suspendierung eines Beamten genauso möglich ? Oder würde sich die Beamten vorher ins Hemd machen und gar kein Blog schreiben?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
Ist wohl kein Thema hier. Trotzdem mal der Hinweis auf die Telekom Beamten bei der BA, damit die Sachkenntnis bei Euch besser wird.
http://www.focus.de/finanzen/news/entwu ... 30494.html
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
http://www.iab.de/
Entwürdigende Prozeduren in Jobcentern“Jeder dritte Mittellose verzichtet auf Hartz IV
In einer aktuellen Berechnung gehen Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von 3,1 bis 4,9 Millionen Betroffenen in verdeckter Armut aus, wie der Berliner „Tagesspiegel“ am Montag berichtet. Umgerechnet verzichteten damit zwischen 34 und 44 Prozent der Berechtigten auf staatliche Unterstützung, also mehr als jeder dritte.
http://www.focus.de/finanzen/news/entwu ... 30494.html
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
http://www.iab.de/
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Re: Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Emp ... 13516.htmlLegen Sie Steine in die Klospülung, trinken Sie Leitungswasser und essen Sie weniger Fleisch: In einer Broschüre gibt ein norddeutsches Jobcenter Hartz-IV-Empfängern Tipps.
Sind das neben dem Verkauf von Hartzer Möbel wirklich Vorschläge die helfen?
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Re: Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
Tja.. eine BEamtin kann man nicht kündigen. Sie wurde vom Dienst suspendiert, also ihr das Arbeiten untersagt.
Logische Konsequenz wäre ein Disziplinarverfahren, FALLS man zu dem Schluss käme, dass sie sich rechtswidrig (beamtenrechtswidrig) verhalten hätte.
Danach könnte eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen (oder auch "nur" eine Amtsabsenkung z.B.).
Wenn man das nicht kann oder diesen Staub in der Öffentlichkeit nicht aufwirbeln will, dann muss man eben wieder Arbeit für die Dame finden.
Aber ... die Hartz IVer-Tips fürs Einsparen sind praktisch 1:1 aus dem "Ratgeber für Geizhälse" entnommen. Es gibt Menschen, die verdienen gut, sind aber DERmassen auf dem Spar- und Schnäppchentripp, dass sie - z. B. - aber auch jeden Kubikzentimeter Wasser einsparen, nur einen Raum ihres Hauses bewohnen und heizen, sich in Betriebskantinen verpflegen (wenn vor Ort) und sich eigentlich nichts gönnen - außer dem Erfolg, wieder 50 Euro pro Tag eingespart zu haben. Das sind die, die als Millionäre ins Grab sinken und die Erben sich die Hände reiben.
Der Backstein in der Klospülung lässt sich zumindest dann schon nicht mehr verwirklichen, wenn man eine eingebaute 2-Phasen-Klospülung hat. Allerdings - wer nicht, kann damit tatsächlich einiges an Wasser einsparen - und dazu muss man nicht zwangsläufig ein Hartz-IV-Fall sein. Verschwendung von kostbaren Trinkwasserreserven für die Beseitigung unseres persönlichen "Restmülls" muss nicht sein.
Manche Tipps sind für alle sinnvoll - wenn auch technisch mehr und mehr überholt.
Manche sind eine Frechheit.
Aber... man meint es ja nur gut.
Logische Konsequenz wäre ein Disziplinarverfahren, FALLS man zu dem Schluss käme, dass sie sich rechtswidrig (beamtenrechtswidrig) verhalten hätte.
Danach könnte eine Entlassung aus dem Dienst erfolgen (oder auch "nur" eine Amtsabsenkung z.B.).
Wenn man das nicht kann oder diesen Staub in der Öffentlichkeit nicht aufwirbeln will, dann muss man eben wieder Arbeit für die Dame finden.
Aber ... die Hartz IVer-Tips fürs Einsparen sind praktisch 1:1 aus dem "Ratgeber für Geizhälse" entnommen. Es gibt Menschen, die verdienen gut, sind aber DERmassen auf dem Spar- und Schnäppchentripp, dass sie - z. B. - aber auch jeden Kubikzentimeter Wasser einsparen, nur einen Raum ihres Hauses bewohnen und heizen, sich in Betriebskantinen verpflegen (wenn vor Ort) und sich eigentlich nichts gönnen - außer dem Erfolg, wieder 50 Euro pro Tag eingespart zu haben. Das sind die, die als Millionäre ins Grab sinken und die Erben sich die Hände reiben.
Der Backstein in der Klospülung lässt sich zumindest dann schon nicht mehr verwirklichen, wenn man eine eingebaute 2-Phasen-Klospülung hat. Allerdings - wer nicht, kann damit tatsächlich einiges an Wasser einsparen - und dazu muss man nicht zwangsläufig ein Hartz-IV-Fall sein. Verschwendung von kostbaren Trinkwasserreserven für die Beseitigung unseres persönlichen "Restmülls" muss nicht sein.
Manche Tipps sind für alle sinnvoll - wenn auch technisch mehr und mehr überholt.
Manche sind eine Frechheit.
Aber... man meint es ja nur gut.
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Re: Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
Es hat sich herausgestellt, dass Telefonate von mehr als 4.000 Beschäftigten der Agentur für Arbeit auf Anordnung der Zentrale in Nürnberg seit Jahren systematisch überwacht wurden. plusminus hat nachgefragt.
http://www.ardmediathek.de/das-erste/pl ... d=16394652
Überwachung bei der Arbeitsagentur heißt Echtzeitmonitoring.
Der Personalrat sei informiert worden, die Maßnahme ist aber nicht zustimmungspfichtig. Die Gewerkschaft gibt dazu keine Stellungnahme ab.
Wie war es da mit dem Arbeitnehmerdatenschutz?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
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Re: Mut offen über Interna des Jobcenters zu sprechen ...
TZZZ. Selbst das Aufstellen einer Webcam zur Überwachung eines Gebäudeeinganges ist zustimmungspflichtig, weil man damit ja auch die Mitarbeiter überwachen kann.
Fakt ist: Eine Überwachung des Arbeitsplatzes ist zustimmungspflichtig UND die Kollegen müssen vorher darüber INFORMIERT werden, DASS sie überwacht werden, bzw. "die Arbeitsqualität per "Coaching" überprüft wird. Selbst die Einführung von GPS-fähiger Telekommunikation in Dienstfahrzeugen war schon Thema, weil damit eine räumliche und zeitliche Überwachung der Mitarbeiter möglich ist.
Es wird und wurde auch jedesmal bei der Einführung neuer Systeme umkämpft, wer welche Daten sichtet, wer Daten wo zusammenführen darf, ob überhaupt und wie die Daten im Fall des Falles ausgewertet werden dürfen (in der Regel nur auf Gruppengröße mit mindestens 5 Personen, damit keine Einzelauswertung möglich ist).
Also erzähl mir mal keiner, Überwachung von Mitarbeitern wäre nicht zustimmungspflichtig. Wenn ein Personalrat/Betriebsrat da die Augen verschliesst, braucht man ihn auch nicht wirklich. Als Abnicker und Durchlauferhitzer ist ein PRat/BR nicht gewählt. Wählt einen anderen!
Fakt ist: Eine Überwachung des Arbeitsplatzes ist zustimmungspflichtig UND die Kollegen müssen vorher darüber INFORMIERT werden, DASS sie überwacht werden, bzw. "die Arbeitsqualität per "Coaching" überprüft wird. Selbst die Einführung von GPS-fähiger Telekommunikation in Dienstfahrzeugen war schon Thema, weil damit eine räumliche und zeitliche Überwachung der Mitarbeiter möglich ist.
Es wird und wurde auch jedesmal bei der Einführung neuer Systeme umkämpft, wer welche Daten sichtet, wer Daten wo zusammenführen darf, ob überhaupt und wie die Daten im Fall des Falles ausgewertet werden dürfen (in der Regel nur auf Gruppengröße mit mindestens 5 Personen, damit keine Einzelauswertung möglich ist).
Also erzähl mir mal keiner, Überwachung von Mitarbeitern wäre nicht zustimmungspflichtig. Wenn ein Personalrat/Betriebsrat da die Augen verschliesst, braucht man ihn auch nicht wirklich. Als Abnicker und Durchlauferhitzer ist ein PRat/BR nicht gewählt. Wählt einen anderen!