Internetabzocke

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Hamburger
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Internetabzocke

Beitrag von Hamburger »

Hallo zusammen,

sollte jemand - wie meine Tochter - auf (www.)genealogie.de reingefallen sein, wüsste ich gerne, ob schon irgendjemand wirklich einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bekommen hat.
Foren über die o.a. Website gibt es schon genug, deswegen möchte ich wirklich nur wissen, wie weit die Betreiber gehen. Die Tatsache, dass bereits genug Leute auf diese und ähnliche Seiten reingefallen sind, ist ja bekannt.
Deswegen antwortet bitte nur dann, wenn Ihr bereits gerichtlich gemahnt worden seid.

Danke.

Gruß vom Hamburger
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Ich würde sagen, einfach mal googeln ;) Gibt einen guten Bericht von BIZZ und einen Musterbrief. Den Link habe ich auf Anhieb gefunden.

LG Angelfire

http://ralf-eisenreich.de/blog/index.ph ... entria-ag/
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

Hallo Angel,

dein Tipp ist ja nett gemeint, aber das ganze blabla dieser Abzocker kenne ich ja schon. Hab ja schließlich heftig gegoogelt :wink:

Mir geht es wirklich nur darum, zu wissen, wie weit diese dubiosen Gestalten so ein Mahnverfahren durchziehen. Bisher bin ich in allen diesbezüglichen Foren und Diskussionen auf niemanden gestoßen, bei dem es weiter ging als bis zur letzten Mahnung und der Einschaltung eines Inkassodienstes. Vor den "Kadi" ist offenbar noch niemand gezerrt worden.

Gruß vom Hamburger
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Moin Hamburger,
Hamburger hat geschrieben:Mir geht es wirklich nur darum, zu wissen, wie weit diese dubiosen Gestalten so ein Mahnverfahren durchziehen.
also wenn da die schweizer Firma hinter steht, die zieht zumindest das gerichtliche Mahnverfahren durch.
Du weisst, der Bekannte des Bekannten ;-)

Gerichtliche Mahnverfahren kosten ja so gut wie nichts, werden durch das Gericht nicht geprüft und manch einer macht sich dann in die Hose und zahlt. Der Betreiber geht kein Risiko ein, sondern die Chancen stehen recht gut, dass er sein Abzock-Geld bekommt. Legt jemand Widerspruch ein, na gut, dann zieht er eben zurück.
Hier folgt auch gleich die zweite Falle!!!
Hier muss dann unbedingt reagiert werden!
Wenn nicht innerhalb der Einspruchsfrist widersprochen wird, erwirbt der Antragsteller automatisch einen rechtskräftigen Titel!
Alles gute Gründe, ein Mahnverfahren zu starten :twisted:

Wenn mir solch ein Mahnbescheid ins Haus flattern würde, Widerspruch und dann genüsslich abwarten. Da kommt dann nichts mehr...

cu,
Mikesch
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

@ mikesch

Genauso locker sehe ich das auch. Ist übrigens 'ne "LTD." mit Briefkasten in Frankfurt. Das Mutterhaus sitzt natürlich in England. Im Übrigen sollen schon diverse Strafanzeigen gegen die Inhaber Michael B. und Marina W. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorliegen.
Diese "ehrbaren Kaufleute" 8) betreiben offensichtlich auch andere Websites wie "Lebenserwartung.de" und weitere Abzockerseiten.

Ich lehne mich jedenfalls entspannt zurück. Sollte wider Erwarten tatsächlich irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus flattern, wird erstmal fristgerecht Widerspruch eingelegt. Und dann schau'n ma mal :wink:

Gruß vom Hamburger
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Hamburger hat geschrieben:Sollte wider Erwarten tatsächlich irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus flattern, wird erstmal fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Das ist das Wichtige!
Dem Betreiber des Mahnverfahrens bleibt dann nur noch der Rechtsweg.
Fraglich ist, ob die Abzocker diesen bestreiten werden ;-)
Bei den Betreibern dieser Seiten handelt es sich oftmals um hochintelligente Kiddies, die sich nur ihr Taschengeld aufbessern möchten, natürlich auch mit dünner Finanzdecke ;-)

Ein neues interessantes Urteil für Dich:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteil ... artung.htm

Dann gäbe es da noch den Taschengeldparagrafen 110 BGB...

Allgemein:
Rechtlich ist es IMHO eine zweifelhafte Sache...
Es wird zumeist auf Kosten und mit Klick auf die Akzeptanz der AGB/Nutzungsbedingungen hingewiesen, dies erfordert eine tätige Aktion des Nutzers.
Wenn dieser einen Klick tut, ohne über die Konsequenzen nach zu denken?
Angreifbar ist hier IMHO bestenfalls, dass eine Preisgestaltung lediglich aus den AGB hervor geht.
Tja, kannst Du beweisen, dass es deine Tochter war und und nicht Du selbst?
Hast Du Screenshots (kein Beweis, besser sind Zeugen) der Seite zum Zeitpunkt der Bestellung?

Wie ich verfahren würde:
Bei Mahnbescheid Widerspruch. Bei Klage würde ich zahlen.
Ein Klageausgang mit den verbundenen hohen Kosten ist so ungewiss, dass die Kosten in keinem Verhältnis zu dem Gewinn stehen würden.
So sehr ich diese Wixer verachte, stünden ihre Chancen aber bei 50/50.

Und überhaupt...
Hätte ich ein Kiddie, hätte es nur einen Zugang zum Web unter meiner Aufsicht!
Mit dem Blödsinn, den die anstellen, stehst mit einem Bein im Knast!
Wenn die einen Zugang ins WWW haben sollen, dann nur mit ihren eigenen Rechten:
Internet-Zugang nur über anon.inf.tu-dresden.de und deaktiviertem JavaScript und unter der Prämisse nie und nimmer nicht ihren wirklichen Namen und Adresse zu nennen!

cu,
Mikesch
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